Ackerl: Beschlüsse der LandessozialreferentInnenkonferenz   

erstellt am
15. 06. 12

Linz (lk) - Am 14.06. endete die LandessozialreferentInnenkonferenz (LSRK) in Dornbirn. In einem ihrer Beschlüsse begrüßt die LSRK die Verlängerung der Pflegefondsfinanzierung (ca. 300 Mio für 2015, ca. 350 Mio für 2016). Sozialreferent LH-Stv. Ackerl: "Dieser Betrag entspricht den Schätzungen des Mehraufwandes der Länder im Bereich der sozialen Dienstleistungen".

Ein weiteres Ziel das bei der LSRK definiert wurde behandelt eine grundlegende Veränderung des Finanzierungsmodells. "Es muss uns gelingen, die Altenpflege und -betreuung endlich aus der Logik der Sozialhilfe - als nur vor dem Hintergrund der Armutsbekämpfung – zu bekommen!", so Ackerl. Aufgrund dieser Logik gibt es derzeit noch hohe individuelle Belastungen für die Betroffenen. Pflegebedürftigkeit im Alter kann jeden treffen. Altenpflege und -betreuung muss daher eine gesellschaftliche Aufgabe sein. Eine ausreichende Finanzierung darf daher nicht das Risiko der Einzelnen sein, sondern muss auf eine breitere solidarische Basis gestellt werden.

Für die nächste Vorsitzführung durch Wien ist eine Initiative für die Erarbeitung umfassender, einheitlicher berufsrechtlicher Grundlagen für den gesamten Sektor aller Gesundheits- und Sozialberufe vorgesehen. Im Zusammenhang mit der immer schwieriger werdenden Personalfindung fordert die LSRK den Bund erneut auf, Stipendienmodelle für den beruflichen Umstieg bzw. für Ausbildungen in der Pflege und Sozialbetreuung zu entwickeln und umzusetzen.

Im Hinblick auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ersucht die LSRK den Sozialminister, endlich die erforderlichen Schritte zu unternehmen und weitere mindestsichernde Elemente im Arbeitslosenversicherungsrecht (wie z.B. die Erhöhung der Nettoersatzrate) zu installieren, um weitere Verschiebungen vom ersten in das zweite soziale Sicherungsnetz zu verhindern. "Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein sehr gutes Instrument zur Armutsbekämpfung in deren Vordergrund die Reintegration der Menschen in den Arbeitsmarkt steht. Es muss uns aber gelingen, alle anderen Instrumentarien, die von vornherein ein Abgleiten in die Armutsbedrohung verhindern sollen - wie ausreichende Nettoeinkommen aber auch ausreichende Leistungen der Arbeitslosenversicherung – entsprechend zu verbessern", betont LH-Stv. Ackerl. Ziel der Sozialpolitik muss es schließlich sein, dafür zu sorgen, dass möglichst wenig Menschen überhaupt in die Situation kommen, das letzte soziale Netz, die Mindestsicherung, in Anspruch nehmen zu müssen.

Zuletzt setzen sich die Sozialreferenten auch mit der Frage der sozialrechtlichen Absicherung von Menschen, die einen legalen Aufenthaltsstatus erworben haben und deshalb aus der Grundversorgung für Flüchtlinge entlassen wurden, auseinander. In diesem Zusammenhang werden der Sozialminister, die Innenministerin und der Integrationsstaatssekretär aufgefordert, umgehend – aufgrund der hohen Dringlichkeit -

Vorschläge auszuarbeiten, wie dieser Personenkreis in Hinkunft sozialrechtlich abgesichert werden soll. Außerdem wird der Bund aufgefordert, endlich und ebenfalls umgehend eine adäquate Valorisierung der Netto-Kostenhöchstsätze gemäß Art. 9 Grundversorgungsvereinbarung zu veranlassen. Hier sind sich alle Sozialreferent/innen der Länder einig, dass die von der Innenministerin versprochene Valorisierung der Nettokosten rasch kommen muss.
     
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