Mikl-Leitner/Ostermayer: Gemeinsamer Schritt in Richtung Verwaltungsreform   

erstellt am
12. 06. 12

Kompetenzen von 194 Behörden werden im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gebündelt – Bundesamt passiert Ministerrat
Wien (bmi) - "Mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl haben wir nun neben der Polizeireform die Weichen für die nächste große Verwaltungsreform des Innenministeriums gestellt", so Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner, " auf eine einfache Formel gebracht, heißt das: Aus 194 mach 1." Durch die Bündelung der asyl- und fremdenrechtlichen Agenden erster Instanz in einer neuen Behörde fallen zahlreiche Schnittstellen weg und die Verfahren werden schlanker und effizienter. "Mit dem neuen Bundesamt wird eine nachhaltige Steigerung der Effizienz und der Professionalität in den Bereichen Asyl, Migration und Fremdenwesen erreicht – unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes der Betroffenen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür war zweifellos die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die vor wenigen Tagen einstimmig im Bundesrat beschlossen wurde", betonte Staatssekretär, SP-Regierungskoordinator Dr. Josef Ostermayer.

Der Gesetzesänderungsentwurf wurde an andere Ministerien, Experten und Interessensvertreter gesendet. Sie hatten bis 15. Mai 2012 Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Expertinnen und Experten des Innenministeriums haben parallel dazu Gespräche mit den wesentlichen Stakeholdern – Bundesländern, UNHCR, NGOs, Behörden und Interessensvertretern – zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Einrichtung des BFA geführt. "Die Einbeziehung aller involvierten Akteure bei der schrittweisen Errichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ist mir besonders wichtig", so die Innenministerin. "Wir haben die Anregungen und Vorschläge aus der Begutachtungsphase sehr ernst genommen und viele eingearbeitet." Nachdem der Gesetzesvorschlag den Ministerrat passiert hat, wird er nun dem Parlament vorgelegt. Ziel ist eine ehestmögliche Beschlussfassung, um mit der Errichtung und der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen zu beginnen.

Die Vorbereitungen zur Errichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl im Bundesministerium für Inneres laufen planmäßig auf Hochtouren. Expertinnen und Experten entwickeln jetzt ein umfassendes Aus- und Fortbildungskonzept, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Start des BFA mit 2014 bestmöglich vorzubereiten.

Das BFA wird eine Zentrale in Wien und jedenfalls eine Regionaldirektion in jedem Bundesland haben. Zu den Aufgaben des neuen Bundesamtes werden die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen zählen. Alle darüber hinausgehenden Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Bereich der Zuwanderung sollen in der mittelbaren Bundesverwaltung bei den allein zuständigen NAG-Behörden, insbesondere bei den Bezirkshauptmannschaften bleiben.

Abschließend erklärten Mikl-Leitner und Ostermayer unisono: "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist neben der Neustrukturierung der
Bundessicherheitsbehörden und der Einrichtung der
Verwaltungsgerichte ein wesentlicher verwaltungsreformatorischer Schritt hin zu einer effizienten und schlanken Verwaltung".
     
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