Neues Korruptions- und Lobbyistengesetz  

erstellt am
21. 06. 12

 Karl: Grundlage für mehr Transparenz und Ehrlichkeit
Justizministerin erfreut über breite Unterstützung im Justizausschuss
Wien (bmj) - Der Justizausschuss hat am 21.06. das von Ministerin Karl vorbereitete neue Korruptionsstrafrecht mit einer breiten überparteilichen Mehrheit von ÖVP, SPÖ, BZÖ und Grünen beschlossen. Justizministerin Karl am Rande des Ausschusses: "Ich bin froh, dass mein Entwurf nach ausführlicher Diskussion im Parlament und mit Experten heute de facto unverändert den Justizausschuss passiert hat. Es wurden nur einige Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen und im Laufe der Gespräche ist es gelungen, auch die meisten Vertreter der Opposition vom neuen Gesetz zu überzeugen."

"Anstand, Ehrlichkeit und Moral sollen wieder zu Leitprinzipien öffentlicher Verwaltung werden", forderte die Ministerin, "und dazu war es nötig, klare und verständliche Strafrechtsnormen zu schaffen. Österreich bekommt damit ein international vorbildliches Korruptionsstrafrecht und wir werden auch die Europaratskonvention gegen Korruption ratifizieren. Damit haben wir dann bereits 9 von 10 GRECO-Empfehlungen umgesetzt."

Auch das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, welches von der Justizministerin bereits im Herbst vorgelegt worden war, wurde heute mit Verfassungsmehrheit (ÖVP, SPÖ, FPÖ) im Ausschuss beschlossen. "Die moderate Kritik von beiden Seiten im parlamentarischen Prozess bestätigt, dass das Gesetz ausgewogen ist", sagte Karl. "Es ist gelungen, erstmals klare Transparenz-Regeln für Lobbying - inklusive empfindlicher Strafandrohungen - zu schaffen. Damit werfen wir Licht auf einen bisher eher verborgenen Bereich. Das ist essentiell, denn Lobbying ist an sich nichts Schlechtes, es muss aber in voller Offenheit und Transparenz geschehen, um Missbrauch zu vermeiden. Es muss klar sein, wer welche Interessen vertritt. Auch mit diesem Gesetz befinden wir uns an vorderer Stelle europäischer und internationaler Standards", betonte die Justizministerin.

Diese beiden Gesetze seien als Teil des Transparenzpakets ein wichtiger Beitrag, um wieder mehr Vertrauen zu schaffen, in Politik und Institutionen. "Heute ist uns ein Durchbruch im Bemühen um mehr Vertrauen gelungen. Das neue Korruptionsstrafrecht und das Lobbyistengesetz legen die Grundlage für mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der österreichischen Politik und Wirtschaft", so Karl abschließend.

 

Jarolim: Transparenzpaket bringt notwendige Verschärfungen
Justizausschuss beschließt neue Regelungen für Lobbying und Anti-Korruption
Wien (sk) - Nachdem die Bundesregierung gestern das umfassende Transparenzpaket präsentiert hat, stand heute, Donnerstag, unter anderem das Lobbying- und Transparenzgesetz auf der Tagesordnung des Justizausschusses. "Die neuen Regeln, die allesamt notwendige Präzisierungen und Verschärfungen bringen, können sich international sehen lassen. Das bestätigen uns auch Expertinnen und Experten", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Die Bundesregierung und alle fünf Parlamentsparteien setzten sich zum Ziel, mit neuen Anti-Korruptionsbestimmungen und einem transparenten Lobbying-Gesetz das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen. "Es ist erfreulich, dass letztendlich alle - das heißt Regierungsparteien und Opposition - gemeinsam im Interesse Österreichs gehandelt haben", lobte Jarolim die Zusammenarbeit in den vorausgegangen Hearings. Die Regelungen vor allem im Lobbying-Gesetz sind ein Riesenschritt zu transparenten Verhältnissen und gehen konform mit internationalen Standards. "Wir sind damit wieder am Zug der Zeit", betonte Jarolim. Noch vor Sommerpause wird das umfassende Paket im Nationalrat beschlossen.

 

ÖPAV begrüßt neues Lobbyinggesetz
Österreichische Public Affairs-Vereinigung sieht Lobbyinggesetz als Maßnahme für mehr Transparenz und fordert nochmals die notwendige Gleichbehandlung aller Interessenvertreter/innen.
Wien (öpav) - Das geplante Lobbyinggesetz soll heute im Justizausschuss verabschiedet werden. Die Österreichische Public Affairs-Vereinigung begrüßt das Gesetz als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Demokratie und zur Offenlegung seriöser Lobbying- und Public Affairs-Tätigkeiten. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist aus Sicht der ÖPAV vor allem aber die Gleichbehandlung aller Interessenvertreter/innen erforderlich.

Die ÖPAV begrüßt das neue Lobbyinggesetz als positiven Beitrag für mehr Transparenz und Qualitätssicherung. "Die Branche hat aufgrund der politischen Vorfälle der vergangenen Monate unter einem sehr schlechten Image gelitten. Die zeitgerechte Umsetzung des Lobbyinggesetzes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und auch im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung ein wesentliches Signal", so Feri Thierry, Präsident der ÖPAV. "Mit unserem Verhaltenskodex, den wir bereits letztes Jahr beschlossen haben, gehen wir noch weit über das Gesetz hinaus. Wir sind damit Vorreiter in Sachen Transparenz und Professionalität", führt Thierry aus.

"Keine Ausnahmen bei Offenlegungspflichten"
Als problematisch sieht die Public Affairs-Vereinigung allerdings, dass der aktuelle Gesetzestext keine einheitliche Offenlegungspflicht für alle Interessenvertreter/innen vorsieht: "Derzeit unterteilt das Gesetz die vier Kategorien Agenturen, Unternehmen, Verbände/NGOs und Kammern, wobei jede Kategorie mit unterschiedlichen Offenlegungspflichten verbunden ist. Das ist international einzigartig und ein absurdes Österreich-Spezifikum", so Feri Thierry, Präsident der ÖPAV. Gleichzeitig werde die Tätigkeiten von Rechtsanwälten komplett ausgenommen. Im Sinne wirklicher Transparenz muss aus Sicht der ÖPAV Lobbying und Interessenvertretung einheitlich behandelt werden - unabhängig von Lobbyingthema und Rechtsform. Denn egal, ob Agentur, Verband, Unternehmen, Kammer oder Rechtsanwaltskanzlei: Alle vertreten sehr konkrete Interessen. Als solche Interessenvertreter/innen tragen sie inhaltlich dazu bei, rechtliche Rahmenbedingungen zu gestalten und fachliche Expertise in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Damit kann die Akzeptanz und Qualität derartiger Entscheidungen optimiert werden. "Eine derartige Unterteilung birgt das Risiko von Gesetzesumgehungen durch Schein-NGOs, politische Vertretungsarbeit durch Rechtsanwaltskanzleien oder Ähnliches", so Thierry abschließend. "Hier wird besondere Kontrolle notwendig sein."  
     

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