Mitwirkung an europäischer Integration neu geregelt   

erstellt am
21. 06. 12

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) hat der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss am 20.06. eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes und des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes einstimmig angenommen. Mit diesem Vorhaben soll das Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes Salzburg im Rahmen der europäischen Integration als Maßnahme der Rechtsbereinigung aufgehoben und sein wesentlicher Inhalt in das Landes-Verfassungsgesetz 1999 aufgenommen werden. Dabei geht es unter anderem darum, dass das Recht der Länder im Subsidiaritätsverfahren zu EU-Gesetzgebungsakten Stellungnahmen an den Bundessrat abgeben zu können, landesverfassungsrechtlich verankert wird. Da die Stellungnahmefristen gegenüber der EU sehr knapp bemessen sind, wird außerdem geregelt, dass eine Subsidiaritätsstellungnahme an den Bundesrat nicht nur vom Plenum des Landtages, sondern auch vom Landtags-Integrationsausschuss ohne Befassung des Plenums beschlossen werden kann. Dafür kann der Integrationsausschuss auch in der tagungsfreien Zeit zusammentreten kann. Der Gesetzesvorschlag enthält die zu diesem Zweck notwendigen landesrechtlichen Regelungen, erläuterte Berichterstatterin LAbg. Adelheid Hirschbichler (SPÖ) unter anderem. Es werden darüber hinaus auch Doppelgleisigkeiten beseitigt, indem Entwürfe für EU-Gesetze dem Landtag nur mehr vom Bundesrat übermittelt werden. Eine gleichzeitige Information durch die Landesregierung ist nicht mehr notwendig. Informationen erfolgen nur noch über Angelegenheiten, die die Landesgesetzgebung betreffen.
     
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