Mikl-Leitner verabschiedet Menschenrechtsbeirat   

erstellt am
19. 06. 12

Anlässlich seiner Eingliederung in die Volksanwaltschaft verabschiedete Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner den Menschenrechtsbeirat vom Innenministerium.
Wien (bmi) - Der Menschenrechtsbeirat wird mit 1. Juli 2012 das Innenministerium verlassen und mit seinen sechs Kommissionen in die Volksanwaltschaft übersiedeln. "Mit der Eingliederung des Menschenrechtsbeirats und seine Kommissionen in die Volksanwaltschaft wird ein unabhängiger Präventionsmechanismus geschaffen, der den völkerrechtlichen Vorgaben entspricht", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner und betonte in diesem Zusammenhang auch die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT), die durch den Wechsel des Menschenrechtsbeirats zur Volksanwaltschaft erfolgt. OPCAT sieht eine systematische Kontrolle aller Orte vor, an denen Freiheitsentzug stattfindet. Insgesamt werden künftig also rund 4.200 öffentliche und private Einrichtungen kontrolliert, und zwar nicht nur Straf- und Untersuchungsanstalten, sondern auch Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften von Jugendlichen sowie Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. "Dadurch können wir in Österreich ein hohes Niveau in der Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen", sagte Mikl-Leitner.

Die Innenministerin verwies auch auf die stets gute Zusammenarbeit zwischen dem Menschenrechtsbeirat und dem Innenressort. "Zusammen haben wir viel weitergebracht und wir haben viele Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats umgesetzt. Ich denke hier etwa an die Anhalteordnung neu. Wir haben wir sehr stark von den Erfahrungen und dem menschrechtlichen Wissen des Beirats profitiert. Und so haben wir letztendlich eine Anhalteordnung geschaffen, die sehr genau darauf schaut, dass die Menschenrechte gewahrt werden. Ich bin überzeugt, dass wir auch in Zukunft sehr gut mit dem Menschenrechtsbeirat zusammenarbeiten werden", sagte Mikl-Leitner.
     
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