Mödlhammer: Stellung der Gemeinden in Verfassung ausbauen   

erstellt am
27. 06. 12

Gemeinden wollen 15a-Vereinbarungen schließen können
Wien (gemeindebund) - Die Gemeinden feierten am 26.06. das 50jährige Bestehen der Gemeindeverfassung mit einem Festakt im Parlament. Dabei äußerte Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer einen Wunsch: "Es wäre richtig, die Gemeinden und ihre Interessensvertretungen noch stärker in der Verfassung zu verankern", so Mödlhammer. "Damit könnten wir eine verfassungsmäßige Bestandsgarantie der kommunalen Spitzenverbände erreichen, die uns auf Augenhöhe mit Bund und Ländern verhandeln lässt", sagte Mödlhammer beim Festakt im Parlament.

"Wir wollen auch das Recht bekommen, mit Bund und Ländern Verträge und Vereinbarungen zu schließen", forderte Mödlhammer. "Das würde die Abwicklung vieler Vorhaben deutlich vereinfachen, und teure Umwege ersparen."

In seiner Rede erinnerte Mödlhammer daran, dass jene Verfassungsnovelle, die man heute feiere, vor 50 Jahren sehr hart erkämpft worden war. "Es hat ja damals nicht an Versuchen gefehlt, einen Keil zwischen kleine und große Gemeinden zu treiben. Das ist ein Verhalten, das ich auch heute noch immer wieder bemerke."

Neben der Forderung nach einer noch stärkeren Verankerung in der Verfassung äußerte sich der Gemeindebund-Chef auch zur aktuellen Diskussion um mehr direktdemokratische Möglichkeiten. "Man braucht da gar nicht auf Modelle im Ausland zu schauen, ein Blick auf Österreichs Gemeinden ist ausreichend. Dort wird direkte Demokratie Tag für Tag gelebt, denn auf keiner anderen Ebene können die Bürger so unmittelbar am Geschehen mitwirken, wie in den Gemeinden. Dazu braucht es keine großartigen Regelungen, sondern nur Hausverstand und einen aktiven Bürgermeister, der auf die Menschen zugeht. Ortschefs, die nicht Tag für Tag die Wünsche und Sorgen der Menschen ernst nehmen, werden bei der darauf folgenden Wahl schlicht abgewählt."

Deutliche Worte fand Mödlhammer auch zur Frage der Gemeindefusionen: "Die Gemeinden sind immer für sinnvolle Reformen offen, allerdings nur dann, wenn sie nachweislich etwas bringen und nicht gegen den Willen der Bürger stattfinden. Man sollte daher auch in der Verfassung festhalten, dass Gemeinden nur nach einem positiven Volksentscheid der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zusammengelegt oder aufgelöst werden können."

"Mein Appell zu diesem Jubiläum ist: Reden wir nicht groß über die Gemeindeselbstverwaltung, sondern tun wir gemeinsam alles dafür um sie zu schützen, zu stärken und mit Leben zu erfüllen. In jenem Geist, mit dem vor 50 Jahren in diesem Saal die Gemeindeverfassungsnovelle beschlossen wurde."
     
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