Gelebte Autonomie in Verfassung gegossen   

erstellt am
27. 06. 12

Wien (rk) - Am 12. Juli 1962 wurde mit Beschluss der sogenannten "Gemeindeverfassungsnovelle" die kommunale Selbstverwaltung in der Bundesverfassung verankert. In einer Feierstunde im Nationalratssitzungssaal im Parlament wurde am 26.06. auf Einladung von Parlament, Österreichischem Städte und Gemeindebund die Geburtsstunde der Gemeindeautonomie gewürdigt.

Städtebund-Präsident Häupl verwies in seiner Rede auf die Bedeutung des Gesetzes, das auch erstmals die "Einheitsgemeinde" innerhalb dem Staatsganzen festschreibt: "Seit 1962 stehen wir nun in Verhandlungen Bundesregierung und Bundesländern als gleichberechtigte Partner gegenüber. Auch wenn wir öfters darauf aufmerksam machen müssen – etwa durch Ausrufung des Konsultationsmechanismus oder etwa bei Finanzausgleich, wenn wir zu Kompromissen gezwungen werden", so Häupl.

Er merkte jedoch auch kritisch an, dass die "Realverfassung" anders aussehe: "In den letzten Jahren sind die Städte und Gemeinden verstärkt in die Abhängigkeit der Bundesländer geraten", so Häupl. "Durch die rasant steigenden Kosten im Bereich Gesundheit und Soziales, bei denen die Städte und Gemeinden anteilsmäßig mit zahlen müssen, sind einige Städte an den Rand der Finanzierbarkeit gekommen, sodass sie ihren eigentlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen können", kritisierte Häupl und forderte einen aufgabenorientierten Finanzausgleich. Häupl: "Wenn vor 50 Jahren der Druck groß genug war, gelebte Autonomie in ein Verfassungsgesetz zu gießen, so geht es heute darum, die Rahmenbedingungen wieder an die Lebensrealität anzupassen. Wir stehen dafür bereit", schloss er.

Informationen über den Österreichischen Städtebund
Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von rund 250 Städten und größeren Gemeinden. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen.

Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.
     
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