Grooming: Wie Sie Ihr Kind vor sexuellen Übergriffen schützen   

erstellt am
09. 07. 12

Prävention
Wien (bmi) - Immer wieder sprechen Täter Kinder unter 14 Jahren an, um sexuellen Kontakt herzustellen. Dieses Verbrechen nennt man Grooming. Es stellt eine besondere Form der sexuellen Belästigung dar. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps, wie man Kinder vor Grooming-Tätern schützt.

Allgemeine Tipps für Eltern, Lehrer und Bezugspersonen

Anbahnung durch fremde Personen:

  • Auf bekannten, vertrauten Strecken sollte Ihr Kind "Rettungsinseln" kennen, wie Geschäfte oder Lokale.
  • Ihr Kind sollte Erwachsene um Hilfe bitten, wenn es Angst verspürt.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind Fremde "per Sie" anspricht, damit die Umgebung merkt, dass Ihr Kind diese Person nicht kennt.
  • Ihr Kind sollte keine Auskünfte an Fremde geben, weder persönlich noch am Telefon oder über Internet.
  • Ihr Kind sollte fremden Personen nicht die Wohnungstür öffnen, nicht mit ihnen mitgehen und sich nichts von ihnen versprechen lassen.


Anbahnung durch bekannte Personen:
Vermitteln Sie Ihren Kindern, dass

  • sie auch zu Erwachsenen "nein" sagen dürfen, wenn diese ihre Grenzen überscheiten;
  • sie über ihren eigenen Körper selbst entscheiden können und sich gegen unangenehme Berührungen – auch von Familienmitgliedern – wehren dürfen;
  • sie sich auf ihre eigenen Gefühle (gute und schlechte "Bauchgefühle") verlassen sollen.



Tipps fürs Internet – "Cyber-Grooming"
Kinder und Jugendliche fühlen sich in Chaträumen im Internet oft anonym und sicher. Doch immer öfter werden sie Opfer des "Cyber-Groomings", der gezielten Anmache im Netz. Die Täter sind meist ältere Männer, die sich in der virtuellen Welt das Vertrauen ihrer jungen Opfer erschleichen. Nicht selten mit dem Ziel, sich auch im realen Leben mit ihnen zu treffen und sie zu missbrauchen.

Weitere Tipps

  • Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner im Internet oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Erklären Sie ihnen, dass sie diesen Umstand in Chaträumen als auch in den sozialen Netzwerken stets bedenken sollten.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, welche Medieninhalte genutzt werden dürfen und welche nicht. Machen Sie Ihre eigenen Standpunkte deutlich.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über sein Verhalten im Internet. Was gefällt ihm? Was erlebt er oder sie? In welchen Chatrooms bewegen sie sich? Wo liegen mögliche Gefahren?
  • Machen Sie sich kundig über die Technik und Umgangsweise in Chaträumen, damit Sie mitreden und Fragen stellen können. Auf diese Weise gelten Sie für ihre Kinder viel eher als Ansprechperson, um über belastende Erfahrungen im Internet zu reden.
  • Diskutieren Sie darüber, welche Bilder ins Netz gestellt werden. Denken Sie daran, dass auf die Gefühle des Betrachters keine Einflussmöglichkeit besteht.
  • Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Computers. Es gilt allerdings zu bedenken, dass auch Filterprogramme für den Computer nicht immer wirkungsvoll sind.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind konkrete Möglichkeiten, wie es sich vor sexueller Belästigung und Missbrauch im Netz schützen kann. Verbale sexuelle Belästigung können Kinder und Jugendliche manchmal schon mit einem klaren Nein beenden.
  • Mädchen und Burschen sollten wissen, welches Verhalten das Risiko einer sexuellen Ausbeutung erhöhen und was sie auf jeden Fall unterlassen sollten, wie etwa Informationen über die eigene Identität zu geben, Fragebogen im Netz auszufüllen und sich mit nicht persönlich bekannten Chatfreunden ohne Begleitung von Erwachsenen zu treffen.

Bis zur Strafgesetznovelle 2011, die mit 1. Januar 2012 in Kraft trat, gab es in Österreich keine gesetzliche Handhabe gegen Grooming. Der neu geschaffene § 208a im Strafgesetzbuch schafft nun Abhilfe und stellt Grooming sowohl im Wege der Telekommunikation als auch im virtuellen und realen Raum unter Strafe.

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen unter der Telefonnummer: 059133 zur Verfügung

     
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