Wichtiger Schritt zu mehr sozialer Sicherheit   

erstellt am
05. 07. 12

Salzburger Landtag beschließt von Schmidjell vorgelegte Novelle zur Mindestsicherung
Salzburg (lk) - Mit dem Beschluss vom 04.07. im Salzburger Landtag ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit gelungen. Künftig wird die Mindestsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Das heißt, dass in den Monaten, in denen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber geleistet wird, bei der Berechnung der Mindestsicherung kein Nachteil entsteht. Bei Pensionistinnen und Pensionisten wird eine Sonderzahlung (das Weihnachtsgeld) nicht auf die Mindestsicherung angerechnet.

"Die arbeitenden Menschen sollen für ihre Leistungen belohnt werden, auch die Sonderzahlungen für die Kinder werden in Zukunft mit der Neuregelung das ganze Jahr über ausbezahlt. Durchschnittlich kommen den bedürftigen Familien etwas mehr als 1.000 Euro pro Jahr zugute. Den Pensionistinnen und Pensionisten soll mehr finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht werden, z.B. was Selbstbehalte bei Behandlung betrifft, " so Landesrat Walter Blachfellner, der während des Krankenstandes von Cornelia Schmidjell die Ressortaufgaben im Sozialbereich übernommen hat. Blachfellner bedankte sich ganz besonders bei Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell, die in langwierigen Verhandlungen diese Verbesserung für sozial Schwache im Land Salzburg erreichen konnte.

Menschen, die arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie nicht davon leben können und daher zusätzlich die Mindestsicherung brauchen, sollen in einer schwierigen finanziellen Situation nicht zusätzlich bestraft werden. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in Zukunft nicht mehr auf die Mindestsicherung angerechnet. Das bedeutet, dass sie dieses Einkommen für den Lebensunterhalt, Ausgaben für die Kinder oder außertourliche Ausgaben verwenden können. Dazu kommt, dass auch die Mindestsicherungs-Sonderzahlungen für die Kinder nicht mehr entfallen können. Die Mindestsicherung für die Kinder wird im Land Salzburg 14 Mal ausbezahlt. Von der Neuregelung für Arbeitnehmer werden ca. 400 Familien und mehr als 600 Kinder profitieren. Vor allem Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern haben einen Vorteil.

Was heißt das für eine Familie, die Mindestsicherung braucht?
Familie A hat drei Kinder im Alter von zwölf, zehn und vier Jahren. Beide Elternteile sind berufstätig. Die Mutter bezieht ein Einkommen in der Höhe von 492 Euro, der Vater hat ein Einkommen in der Höhe von 1.270 Euro. Die Wohnkosten betragen inklusive der Betriebskosten 576 Euro. Der Familie steht nach alter Gesetzeslage eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung in der Höhe von 403 Euro zu. In den Monaten mit Sonderzahlung erhält die Familie derzeit keine Mindestsicherung, da dann das Einkommen höher ist. Weiters kommt noch hinzu, dass die Sonderzahlungen für die Kinder nur ein Mal im Jahr (statt der möglichen vier Mal) ausbezahlt wird. Zur Erklärung: Die Sonderzahlungen für die Kinder werden derzeit nur dann ausbezahlt, wenn man mindestens drei Monate hintereinander die Mindestsicherung bezogen hat, was im beschriebenen Fall nicht immer geht, da ja in den Monaten mit Sonderzahlung keine Mindestsicherung ausbezahlt wird. Insgesamt gewinnt die Familie mit der Neuregelung 1.536 Euro pro Jahr.

Die Neuregelung wurde bis Ende 2014 befristet, um die Auswirkungen der Erweiterung unter den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen beobachten und beurteilen zu können. Die dafür benötigten Mittel in der Höhe von rund 400.000 Euro pro Jahr werden je zur Hälfte vom Land Salzburg und von den Gemeinden getragen.
     
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