Straßenverkehr: neuer Fahrtenschreiber soll unfairen Wettbewerb stoppen   

erstellt am
04. 07. 12

Straßburg (europarl) - Effizientere Fahrtenschreiber in Lastkraftwagen und eine adäquate Ausrüstung von Inspektoren sollen eine strengere Einhaltung der Fahrt- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sicherstellen. Die diesbezügliche legislative Entschließung wurde am 03.07. mit großer Mehrheit angenommen. Den Abgeordneten zufolge wird sie die Sicherheit auf den Straßen für alle Beteiligten signifikant erhöhen.

Die von der Kommission Juli vergangen Jahres vorgelegte Verordnung sieht neue technische Standards für digitale Fahrtenschreiber vor, die seit 2006 zur Pflichtausstattung von Lkw von mehr als 3,5 Tonnen gehören. Die Verordnung gibt detaillierte Anweisungen für den Gebrauch, die Typgenehmigung, Installation und Inspektion vor. Ziel ist es, betrügerische Manipulationen an den Geräten zu verhindern, die laut Untersuchung der Kommission sehr häufig vorkommen.

"Intelligenter" Fahrtenschreiber
Das Parlament schlägt in der von Silvia-Adriana Ticau (S&D, RO) unterzeichneten Entschließung vor, die Funktionen globaler Navigationssatellitensysteme dahingehend auszudehnen, dass künftig auch der Beginn und das Ende einer Fahrt aufgezeichnet werden. Denkbar ist ferner eine Protokollierung des Gewichts eines Fahrzeugs durch den Fahrtenschreiber. Ziel ist es nach Ansicht der Abgeordneten, benutzerfreundlichere, mit mehr Funktionen ausgestattete Fahrtenschreiber zu entwickeln.

"Der Verkehrsausschuss schlägt die verpflichtende Ausstattung jedes LKWs, ob neu oder alt, mit Fahrtenschreibern der neuen Generation bis 2020 vor," erklärte Silvia Ticau im Vorfeld der Abstimmung. Ferner sollen die zuständigen Behörden Inspektoren dahingehend schulen und ausrüsten, dass sie die vom Fahrtenschreiber ermittelten Informationen schnell und mit einer standardisierten Methode auswerten können. "Es ist entscheidend, dass die Richtlinien überall in der EU die gleiche Anwendung finden", so die Berichterstatterin weiter.

Weniger unnötige Kontrollen
Die drahtlose Datenübertragung wird es den Behörden ermöglichen, Fahrzeuge aus der Entfernung zu kontrollieren, ohne sie anhalten zu müssen. Sie werden sich künftig auf verdächtige Fahrzeuge konzentrieren können, die dann in einem nächsten Schritt einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden.

Lkw, die innerhalb eines Umkreises von künftig 100 statt bislang 50 km von nicht hauptberuflichen Fahrern gefahren werden, sollen nach Ansicht der Parlamentarier von dieser Regelung ausgeschlossen werden, um unnötige Verwaltungskosten für Handwerksbetriebe zu vermeiden. Der digitale Fahrtenschreiber soll künftig für Lkw ab 2,8 t verpflichtend werden.

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, erste Lesung
     
zurück