Nach Verfassungsgerichts-Urteil  

erstellt am
11. 07. 12

 Karl fordert Obsorge-Gleichstellung von Vätern und Müttern
Justizministerin begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Obsorgeregelung von unehelichen Kindern.
Wien (bmj) - Die Bundesministerin für Justiz, Beatrix Karl, zeigt sich erfreut über das Urteil des Verfassungsgerichthofes, das die derzeitige Obsorgeregelung für uneheliche Kinder, die nur die alleinige Obsorge der Mutter vorsieht, am 11.07. für verfassungswidrig erklärt hat. Die bisherige Regelung führe zu einer Ungleichbehandlung von Vätern gegenüber Müttern sowie unehelichen gegenüber ehelichen Vätern.

"Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Das Urteil ebnet den Weg für die Gleichstellung von Vater und Mutter. Es ist höchste Zeit, dass dieser Diskriminierung ein Ende gesetzt wird. Nun ist es wichtig, das Reformpaket rasch umzusetzen. Entscheidend ist schließlich das Kindeswohl, und in den meisten Fällen wird eine gemeinsame Obsorge im Interesse des Kindes sein. Mein Gesetzesentwurf setzt genau das bereits um. Aus welchem Grund sollten also heute, in Zeiten der Gleichberechtigung, liebende Väter kein Recht auf die Obsorge für ihr Kind haben?", so Beatrix Karl anlässlich des Urteilspruches.

Die gemeinsame Obsorge als Regelfall ist eine zentrale Maßnahme des neuen Familienrechtspakets, das die Justizministerin derzeit mit Frauenministerin Heinisch-Hosek verhandelt. "Ich hoffe, dass unsere Verhandlungen bald zu einem Ergebnis führen werden, damit das neue Reformgesetz so rasch wie möglich in Kraft treten kann. Mit dem Familienrechtspaket leisten wir auch dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes Folge", erklärt die Ministerin. Weitere zentrale Verbesserungen durch das Familienrechtspaket, in dessen Fokus das Kindeswohl steht, sind auch schnellere Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren, Kontinuität für die Kinder nach der Trennung der Eltern, sowie eben die Wahrung der Menschenrechte durch einen erleichterten Zugang zu Gericht für unverheiratete Väter.

 

Heinisch-Hosek: VfGH folgt in seinem Urteil dem EU-GH für Menschenrechte
Automatik nach strittigen Scheidungen daraus nicht ableitbar
Wien (bpd) - "Der VfGH folgt mit diesem Erkenntnis einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Es ist der Auftrag an die Bundesregierung, genauer zu regeln, welchem Elternteil unter welchen Umständen die Obsorge für die gemeinsamen Kinder übertragen wird", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Reaktion auf die Pressekonferenz des VfGH.

"Der VfGH sagt ganz klar, dass dieses Erkenntnis keinesfalls der Auftrag an den Gesetzgeber ist, die gemeinsame Obsorge der Eltern auch im Streitfall zu erzwingen. Es geht alleine um das Recht für ledige Väter, auch gegen den Willen der Mutter die Obsorge zu beantragen. Und dass wir hier eine Regelung finden müssen, das wissen wir nicht erst seit heute", so Heinisch-Hosek.

"Wir arbeiten mit Hochdruck daran Regelungen zu treffen, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen und die Eltern dabei unterstützen, Streit und gegenseitige Verletzungen zum Wohl ihrer Kinder zurückzustellen. Das heutige Erkenntnis ist ein Mosaik-Stein, der sich sehr gut in unser Gesamtbild einfügt", so die Frauenministerin abschließend.

 

 Steinhauser will VfGh-Urteil genau prüfen
Gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils für Grüne schwer denkbar
Wien (grüne) - "Wenn der Verfassungsgerichtshof aus Menschenrechtsgründen Vätern das Antragsrecht bei der Obsorge von unehelichen Kindern zugesteht, dann werden wir uns mit dem Urteil selbstverständlich auseinandersetzen und es ernst nehmen", reagiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauer auf ein jüngstes Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zum Thema gemeinsamer Obsorge bei unehelichen Kindern. Überrascht ist Steinhauser allerdings, dass wenn die Eltern in keiner Beziehung zueinander leben, ebenfalls ein Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge möglich sein soll. In diesem Punkt will Steinhauser Details des Urteils abwarten.

Die Grüne Position ist, dass dort, wo Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, auch bei unehelichen Kindern die gemeinsame Obsorge gelten soll. Falls die gemeinsame Obsorge nicht funktionieren sollte, plädiert Steinhauser für eine Schlichtungsstelle, bei der geeignete Lösungen gefunden werden. Wenn das nicht gelingt die Obsorge einem Elternteil zugesprochen wird.

Schwieriger ist für Steinhauser die Situation bei Eltern, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Hier sollte nach Grünen Vorstellungen grundsätzlich die Mutter des Kindes die Obsorge innehaben. "Es ist für mich schwer denkbar, dass man gegen den Willen überhaupt eines Elternteils in diesem Fall die gemeinsame Obsorge verordnet. Nach diesem neuesten Erkenntnis wird man aber jedenfalls den Vätern Antragsrechte auf die Obsorge einzuräumen haben", sagt Steinhauser.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern (bis zum frühen Nachmittag) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

 
zurück