EU-Geld für Städte und Gemeinden   

erstellt am
10. 07. 12

Förderprogramm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" unterstützt Städtepartnerschaften und Netzwerke
Salzburg (lk) - Die EU fördert das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kulturen. Durch die Maßnahme Bürger/innenbegegnungen bei Städtepartnerschaften werden Aktivitäten gefördert, die eine große Bandbreite an Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Gemeinden und Städten zusammenbringt. Darüber berichtet ein aktuelles Infosheet des Salzburger EU-Verbindungsbüros.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist eine bereits bestehende oder neu zu gründende Partnerschaft zwischen mindestens zwei Gemeinden oder Städten unterschiedlicher Teilnehmerländer, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 25 internationale Teilnehmer/innen aus den eingeladenen Gemeinden umfassen, wobei davon höchstens die Hälfte gewählte Gemeindevertreter/innen oder Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung sein dürfen. Die Höchstdauer der Begegnung beträgt 21 Tage. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet. Antragsberechtigt sind die Partnerschaftsausschüsse der Gemeinden und Städte sowie gemeinnützige Organisationen, die eine lokale Behörde vertreten. Die mögliche Zuschusshöhe beträgt zwischen mindestens 5.000 bis maximal 25.000 Euro. Nächste Einreichfrist ist der 1. September 2012. Die Antragsunterlagen sind auf der Website der Kommission verfügbar.

Auch Netzwerke werden gefördert
Darüber hinaus unterstützt das EU-Programm die Bildung von Netzwerken zwischen Partnerstädten, damit diese eine thematische und langfristige Zusammenarbeit aufbauen können. Solche Netzwerke werden für lokale Behörden sehr hilfreich bewertet, da sie sachkundige Diskussionen vorantreiben und dem Austausch und Transfer von Wissen, Erfahrungen, Strategien und Arbeitsmethoden dienlich sind.

Voraussetzung ist, dass Gemeinden aus mindestens vier Teilnehmerländern beteiligt sind, von denen zumindest ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 30 internationale Teilnehmer/innen aus den eingeladenen Gemeinden umfassen und darf höchstens 24 Monate dauern. Die Höchstdauer der einzelnen Veranstaltungen, von denen mindestens drei unterschiedliche durchgeführt werden müssen, liegt bei je 21 Tagen. Die Zuschüsse werden auf der Grundlage von Pauschalsätzen berechnet. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte, beziehungsweise deren Partnerschaftsausschüsse und Netzwerke, andere lokale oder regionale Behörden sowie Verbände oder Zusammenschlüsse lokaler Behörden. Die mögliche Zuschusshöhe bewegt sich zwischen mindestens 10.000 und maximal 150.000 Euro. Einreichfrist ist der 1. September 2012. Diese Antragsunterlagen können ebenfalls über die Website der Kommission bezogen werden.

Die Infosheets erscheinen anlassbezogen und werden an die Abonnenten des Extrablatts aus Brüssel versendet. Das Extrablatt kann unter http://www.salzburg.gv.at/extrablatt-bruessel heruntergeladen oder kostenlos abonniert werden.
     
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