Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention  

erstellt am
24. 07. 12

 Hundstorfer: Bundesregierung beschließt umfassenden Aktionsplan für Menschen mit Behinderung
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 ist verbindliches Rahmenprogramm für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Wien (bmask) - Der Ministerrat hat am 24.07. den Nationalen Aktionsplan Behinderung bestehend aus 250 Maßnahmen, die nahezu alle Politik- und Lebensbereiche abdecken, beschlossen. Der NAP Behinderung ist ein langfristiges, politisch verbindliches Rahmenprogramm für die Umsetzung und Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Zu den zentralen Maßnahmen, die bis 2020 umgesetzt werden sollen, zählen u.a. der Ausbau der Kinderrehabilitation, die Leistungsverbesserung für Opfer von Verbrechen, die Reform des Sachwalterrechts und die Weiterentwicklung der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung. "Mit dem NAP werden zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens erreicht und teilweise langjährige Forderungen in den Aktionsplan aufgenommen", erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Im Katalog enthalten sind u.a. eine bundesweit einheitliche Regelung für die persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen und die Reform des Sachwalterrechts. Großes Augenmerk wird auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelegt: Die Beschäftigungsoffensive soll weiterentwickelt werden. Zudem sollen das Jugendcoaching flächendeckend ausgebaut werden. Menschen mit Behinderungen in einer Beschäftigungstherapie sollen sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden.

Auch bei der Gesundheit und der Rehabilitation sind Verbesserungen geplant: So ist die Errichtung einer einheitlichen medizinischen Begutachtungsstelle (Gesundheitsstraße), für Pensionsversicherung, AMS, Unfallversicherung, Pflegegeldbegutachtung, Behinderung und Sozialhilfe vorgesehen. Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung soll ausgebaut werden. Geplant ist weiters auch der Ausbau der psychiatrischen, onkologischen, ambulanten kardiologischen Rehabilitation. Das Bundessozialamt soll als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt werden.

"Besonders positiv bewerte ich den Entstehungsprozess des NAP. Wir haben neben der Einbindung aller zuständigen Ministerien besonders großen Wert auf die Partizipation von Behindertenorganisationen gelegt. Im Rahmen von Diskussionen, Veranstaltungen und Begutachtungen wurden betroffene Menschen aktiv in die in die Gestaltung des NAP miteingebunden. Ziel war es, die Maßnahmen im Behindertenbereich zu bündeln. Jetzt sind alle Ministerien gefordert, die im NAP festgelegten Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen ", informiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer abschließend.

 

Huainigg: Österreich setzt Maßnahmen für Rechte von Menschen mit Behinderungen!
Schon 2013 wird dazu seitens des Justizministeriums ein Pilotprojekt zur unterstützten Entscheidungsfindung gestartet.
Wien (övp-pk) - Der Nationale Aktionsplan, kurz NAP, setzt in acht Kapiteln (Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, Selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Rehabilitation, Bewusstseinsbildung und Information) Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Getragen wird der NAP von Grundprinzipien wie gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, Inklusion und Selbstvertretung. "Besonders herausstreichen möchte ich das Sachwalterschaftsgesetz, das unter Partizipation von Menschen mit Behinderungen novelliert werden soll. Schon 2013 wird dazu seitens des Justizministeriums ein Pilotprojekt zur unterstützten Entscheidungsfindung gestartet. Ein besonders wichtiger Schritt zu einem selbst bestimmten Leben ist die Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, für die bis 2014 eine bundesweit einheitliche Regelung erarbeitet und im Zuge des Finanzausgleiches umgesetzt werden soll", umreißt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, zwei der wesentlichen Maßnahmen.

Das Bildungskapitel ist geleitet von der Idee der gleichberechtigten Teilhabe. Bereits im Jahr 2011 wurde eine partizipative Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im österreichischen Schulwesen gestartet. Es soll mit der - laut NAP bis 2020 flächendeckenden - Implementierung von Modellregionen begonnen werden, um inklusive Schul- und Unterrichtsangebote zu erproben. Auch vermehrte Schulversuche, besonders in der Sekundarstufe II, sind vorgesehen. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die sonderpädagogische Aus- und Weiterbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen sowie damit befasster Personen gelegt.

"Hervorheben möchte ich, dass sich das Unterrichtsministerium verpflichtet hat, die Möglichkeiten der Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern mit einer Behinderung sowie eine entsprechende Adaptierung der Ausbildung zu eruieren. Hier muss dringend eine Öffnung stattfinden, um die derzeitige berufliche Diskriminierung von behinderten Menschen zu beseitigen", erklärt Huainigg.

"Ich bin erfreut über den einstimmigen Beschluss im Ministerrat. Die Umsetzung des NAP ist nur möglich, wenn alle Ministerien mitwirken. Die Länder sind nun genauso gefordert, am NAP mitzuarbeiten und eigene Umsetzungspläne zu erstellen. Die wirkliche Arbeit beginnt erst jetzt!", betont Huainigg und regt abschließend eine Aussprache zum NAP mit Bundesminister Hundstorfer im Rahmen des Sozialausschusses an, die für Behindertenvertreterinnen und -vertreter und Medien öffentlich sein sollte.

 

Hofer: NAP ist reine Absichtserklärung
Auch an der Entstehungsgeschichte des Aktionsplanes übte Hofer Kritik
Wien (fpd) - "Der heute präsentierte nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist eine reine Absichtserklärung ohne Substanz", kritisierte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer, das von Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied vorgelegte Papier. "Alleine dass auf matten 100 Seiten 250 Maßnahmen aufgelistet sind zeigt, dass es sich hier nur um eine vage Überschriftensammlung handelt", so Hofer.

Auch an der Entstehungsgeschichte des Aktionsplanes übte Hofer Kritik: "Die Einbindung von behinderten Menschen war quasi nicht vorhanden. Abgesehen davon sind die Bundesländer, die in erster Linie für Behindertenpolitik zuständig sind, weitgehend ausgespart worden." In Wahrheit ignoriere die rot-schwarze Bundesregierung die Interessen der Betroffenen und setze ihnen einen Aktionsplan vor, der bis zum Schluss geheim gehalten worden sei, so Hofer.

Diese Ignoranz den behinderten Menschen gegenüber zeige sich auch in der Tatsache, dass die SPÖ die einzige Partei neben dem unerheblichen BZÖ sei, in der kein behinderter Abgeordneter sitze, der die Interessen seiner Klientel vertreten könnte, kritisierte Hofer. Daher verwundere es auch nicht, dass die Ziele des Aktionsplanes weder verbindlich noch ausfinanziert seien, fasste Hofer die schwache Vorlage von Ministerin Schmied zusammen.

 

Dolinschek: Schönen Worten müssen auch konkrete Taten folgen
Wien (bzö) - "Der im Ministerrat beschlossene Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung beinhaltet zwar schöne Worte, konkrete Taten müssen jetzt aber folgen. Bislang haben es SPÖ und ÖVP verabsäumt, im Sinne der behinderten Menschen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu setzen", so BZÖ-Behindertensprecher Abg. Sigisbert Dolinschek.

"Außerdem fehlen im rot-schwarzen Aktionsplan genaue Zeitpläne, an denen die Maßnahmen realisiert werden sollen. Es kann nicht sein, dass wichtige initiativen für behinderte Menschen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden", betont Dolinschek.

 

 Jarmer: Finanzierung der Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen ist nicht gesichert
Grüne stellen auch Frage der Verbindlichkeit für Ministerien
Wien (grüne) - Vier Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und zwei Jahre nach dem Beschluss des Ministerrates, einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zu deren Umsetzung zu erstellen, wird der NAP heute im Ministerrat beschlossen. "Es ist schade, dass der NAP nicht im Nationalrat behandelt wurde ", kritisiert Helene Jarmer, Behindertensprecherin der Grünen, und ergänzt: "Es bleibt abzuwarten, ob es sich bei den im NAP enthaltenen Maßnahmen um reine Ankündigungen und Absichtserklärungen handelt oder ob sie verbindlich von den Ministerien umgesetzt werden."

Den Grünen fehlen bei den Maßnahmen trotz einiger Verbesserungen immer noch konkrete Umsetzungsschritte und detaillierte Zeithorizonte. Weitere Kritikpunkte sind unter anderem die mangelnde Einbeziehung der Betroffenen sowie die Verweigerung der Mitarbeit durch die Bundesländer.

Den größten Anlass zur Kritik bereitet den Grünen jedoch, dass die Finanzierung der 250 Maßnahmen nicht gesichert ist. Laut Finanzministerin Fekter gibt es kein frisches Geld für den NAP, die Maßnahmen sollen nach Maßgabe der einzelnen Ressorts budgetiert werden. "Es stellt sich die Frage, wie das mit der Verpflichtung Österreichs, die UN-Konvention umzusetzen, vereinbar ist", sagt Jarmer.

 

Diakonie begrüßt Nationalen Aktionsplan
Der Plan ist ambitioniert - jetzt mit konsequenter Umsetzung beginnen!
Wien (diakonie) - "Endlich gibt es einen klar definierten Handlungsplan, um die längst unterzeichnete "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" auch in Österreich umzusetzen. Der heute beschlossene Nationale Aktionsplan bis 2020, kurz NAP genannt, ist das Instrument dazu", zeigt sich Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, vom jüngsten Ministerrats-Beschluss erfreut. "Die im NAP enthaltenen Maßnahmen sind sehr umfangreich - das heißt, in den nächsten acht Jahren kommt ein dichtes Programm auf die österreichische Bundesregierung zu. Mit der Umsetzung muss sofort begonnen werden, sonst geht wertvolle Zeit verloren."

"Die Freude über den eineinhalb Jahre erwarteten Beschluss soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Maßnahmen nur unzureichend formuliert sind, oder die Zuständigkeiten nicht in Bundes-Kompetenz fallen. Somit ist ungewiss, wie mit diesen Inhalten umgegangen werden wird", so Chalupka.

Für die Diakonie haben drei Themen Priorität:

Stärkung der Selbstvertretung
Menschen mit Lernbehinderung wollen und können für sich selbst sprechen. Selbstvertretungsstrukturen sollen laut NAP gefördert werden - wie das im Detail geschehen soll, ist jedoch offen. Ein positives Beispiel hierfür ist das Konzept der WerkstättenrätInnen und WohnrätInnen, wie es im Bundesland Oberösterreich auf Grundlage des Chancengleichheitsgesetzes verankert ist und finanziert wird. Eine bundesweite Regelung diesbezüglich wäre laut Diakonie ein erster Schritt zu mehr Selbstvertretung.

Hilfsmittel und assistierende Technologien
Eine zentrale Anlaufstelle sowie die engere Zusammenarbeit aller Kostenträger für Hilfsmittel, wie im NAP vorgeschlagen, bringen erhebliche Erleichterung in den Alltag von Menschen mit Behinderungen. Für die Diakonie fehlt allerdings nach wie vor ein Rechtsanspruch auf Hilfsmittel, um Sicherheit zu haben, dass notwendige Geräte schlussendlich auch finanziert werden.

Inklusive Bildung
Die vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf Bildung laut NAP gehen nicht weit genug. Die Diakonie ist davon überzeugt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf inklusive Bildung (a) für alle Kindergärten und Schulen und (b) für alle Schulstufen, also insbesondere auch über die neunte Schulstufe hinaus, gewährleistet sein muss. Dies kann zwar im Rahmen von Schulversuchen und Modellregionen erprobt werden, ein Bekenntnis zur Übernahme in das reguläre Bildungswesen ist jedoch unerlässlich.  

 

Lebenshilfe: Nationaler Aktionsplan Behinderung ist ein großer Wurf
NAP Behinderung wird Inklusion entscheidend weiterbringen
Wien (lebenshilfe) - "Der heute vom Ministerrat beschlossenen Nationale Aktionsplan (NAP) Behinderung ist ein großer Wurf", freut sich Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter. "Viele Anregungen der Zivilgesellschaft sind darin aufgenommen worden. Besonders begrüßenswert ist, dass der NAP Behinderung sich klar auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bezieht und Inklusion als Menschenrecht und Aufgabe sieht!"

Der Nationale Aktionsplan, besteht aus 250 Maßnahmen, die viele Politik- und Lebensbereiche behinderter Menschen umfassen, und formuliert die politisch verbindliche Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention bis 2020.

Großes Potential für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft
"Der NAP Behinderung hat nach Ansicht der Lebenshilfe das Potential, die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, die auf behinderte und benachteiligte Menschen zugeht, sie sie nach ihren Bedarfen unterstützt und ihnen damit aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht, entscheidend zu befördern", meint Brandstätter.

Allerdings müssen laut Lebenshilfe alle politischen Akteure, die Zivilgesellschaft und die Dienstleistungserbringer Schritte auf dem Weg zur Inklusion setzen. "Ein Wermutstropfen ist die bisher zögernde Beteiligung der Länder: Die Umsetzung der UN-Konvention ist wesentlich auch Ländersache. Hier sollten die Länder rasch eigene Umsetzungspläne erstellen", fordert die Lebenshilfe.

Wichtig wird die rasche Einsetzung der Begleitgruppe sein, die die Aufgabe der Überwachung, Auswertung und Begleitung des NAP haben soll. Die Lebenshilfe empfiehlt hier auch die Einbeziehung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung mit einer geeigneten Unterstützung.

Ein großes Manko des NAP sind fehlende Indikatoren: Hier sollte die Begleitgruppe sehr schnell die geeigneten Messgrößen erarbeiten.

Viele positive Einzelmaßnahmen
"Insgesamt werte ich die vielen Zielsetzungen und Maßnahmen als positiv. Viele langjährige Forderungen der Lebenshilfe und ihrer Partnerorganisationen wurden aufgenommen", erklärt Generalsekretär Brandstätter. Um nur einige zu nennen: die Reform des Sachwalterrechts mit der Entwicklung eines umfassenden Modells unterstützter Entscheidungsfindung, die Ankündigung einer tiefgreifenden Debatte im Bereich der vorgeburtlichen Diagnose und Beratung, die Weiterentwicklung der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Beeinträchtigungen bis hin zu Modellen für einen durchlässigen, inklusiven Arbeitsmarkt, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Beeinträchtigu8nguen in den Werkstätten sind entscheidende Maßnahmen. Die Lebenshilfe begrüßt auch die Absicht, persönliche Assistenz für alle behinderten Menschen einzuführen und bundeseinheitliche Standards dafür einzuführen.

Die Verbesserungen im Gesundheitsbereich sind schon lange diskutiert: So ist die Verbesserung der medizinischen Datenlage dringend erforderlich. "Bei der Ausarbeitung des Etappenplanes "Barrierefreies Gesundheitswesen 2020" wird die Einbeziehung der Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung besonders wichtig sein, da sie im Gesundheitsbereich noch unter sehr starken gesellschaftlichen Behinderungen leiden", betont Brandstätter. Auch die geplante Einführung einer einheitlichen medizinischen Begutachtungsstelle, der sogenannten Gesundheitsstraße, wird sehr begrüßt.

Besonders erfreulich ist die Betonung auch der sprachlichen Barrierefreiheit in den verschiedensten Lebensbereichen. Eine für alle verständliche Sprache (Leichter Lesen) ist für viele Bevölkerungsteile eine große Erleichterung.

Mehr Mut in der Bildungsdebatte
"Im Bereich der Bildung hätte ich mir mehr Mut gewünscht: In unserer Vorstellung sollte bis 2020 ein Inklusionsfahrplan hin zu einer Inklusiven Schule für alle möglich sein. Das steht in dieser Deutlichkeit nicht im NAP. Allerdings sind die angeführten Schritte, vor allem die Einrichtung inklusiver Modellregionen im Schulbereich und die entsprechende Ausbildung der Lehrerschaft wesentliche und richtige Schritte in die richtige Richtung", meint Brandstätter.

Großartige Leistung der Koordination durch das BMASK
"Bundesminister Hundstorfer und dem Koordinationsteam des BMASK ist großer Respekt zu zollen, diesen dichten und wegweisenden Meilenstein der Behindertenpolitik mit den verschiedenen Ministerien und unter Einbeziehung der verschiedenen Behindertenorganisationen gestaltet zu haben. Jetzt liegt es an allen Akteurinnen und Akteuren, sich an den Debatten, an den sicher nötigen Nachbesserungen und vor allem an den Umsetzungen zu beteiligen. Die Lebenshilfe hat diesen Prozess als erste Organisation angeregt. Wir sind sehr froh, dass dies so gut geglückt ist. Jetzt erwarten wir eine ebenso profunde Umsetzung", meint Brandstätter abschließend.  
     

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