5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung wirkt   

erstellt am
10. 08. 12

Anzahl der Anträge merklich gestiegen - verbessertes Service und kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen werden gut angenommen
Wien (bmwf) - Das im März von Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle und Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz präsentierte 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten wirkt: „Das umfassende Informationsangebot und das verbesserte Service werden sehr gut angenommen“, verweisen Töchterle und Kurz auf aktuelle Zahlen. „Damit zeigt sich: Vorhandenes Potenzial wird durch die Erleichterungen nun besser genutzt, erworbene Qualifikationen kommen verstärkt zum Einsatz“, so Töchterle. "Integration funktioniert durch Leistung. Leistung soll man fordern, aber wenn sie einmal erbracht ist auch anerkennen. Bei uns soll niemand Taxi fahren, wenn er eine höhere Ausbildung hat", betont Kurz.

Die Bewertung und Anerkennung/Nostrifizierung von Abschlüssen von Akademiker/innen aus Drittstaaten wurde mit dem 5 Punkte-Programm erleichtert und die Zahlen sind entsprechend gestiegen, wie sich nun in einer Zwischenbilanz zeigt. Gab es im ersten Halbjahr 2011 1.036 Bewertungen ausländischer Hochschuldiplome, so waren es in den ersten sechs Monaten diesen Jahres um rund 200 mehr (1.239). Bei der Bestätigung von Diplomen für die Niederlassungen liegt die Zahl im ersten Halbjahr 2012 mit 120 bereits beinahe doppelt so hoch wie im gesamten Jahr 2011 (65). Die Beratungen von Bewerber/innen für eine Anerkennung über Telefon oder eMail sind ebenso gestiegen. Dieser Trend dürfte sich allem Anschein nach fortsetzen.

Das 5-Punkte-Programm im Überblick:

  • One-Stop-Info - zentrale Anlaufstelle und Infopoint für Nostrifizierung: Zur besseren und umfassenderen Information der Drittstaatsangehörigen wurde die bestehende Infostelle NARIC (National Academic Recognition Information Centre) im Wissenschaftsministerium in der Öffentlichkeit stärker als Infoservicestelle positioniert und eine Informationsoffensive gestartet. Die eigens eingerichtete Homepage (www.nostrifizierung.at) wird stark nachgefragt. Zusätzlich wurde eine neue Mail-Anlaufstelle für Auskünfte aller Art geschaffen (info(at)nostrifizierung.at) und Informationsmaterialien des Staatssekretariates und des Österreichischen Integrationsfonds wurden in die neue Homepage der NARIC eingespeist.
  • Zentrale Einreichung bei NARIC möglich: War es für Antragssteller/innen oft zuvor schwer herauszufinden, wo sie ihre Ansuchen einreichen können, gibt es nun mit NARIC eine direkte Info- und Einreichstelle. Diese leitet sie dann an die jeweils zuständige Universität weiter. Für das Verfahren selbst ist weiterhin die Universität zuständig.
  • Wartezeit für Bearbeitung der Anträge wurde halbiert: Ab Einreichen der vollständigen Unterlagen hatten Universitäten zuvor 6 Monate Zeit um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit dem 5- Punkte-Programm und der im April beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes wurde diese maximale Wartezeit für die Bewerber/innen auf 3 Monate halbiert.
  • Zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin: Bis zur Hälfte der jährlichen Anträge für Nostrifizierungen in Österreich betrifft den Medizinbereich und damit die drei Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck). Für eine effizientere Abwicklung soll eine gemeinsame Geschäftsstelle der drei MedUnis sorgen, dieses Vorhaben ist Teil der Verhandlungen zu den nächsten Leistungsvereinbarungen mit den drei Universitäten.
  • Kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie - Recht auf Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich: Neben den reglementierten akademischen Berufen (zB Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater) sind die meisten Berufe für Akademiker/innen nicht reglementiert (z.B. Tätigkeiten in Banken, Transportfirmen, Personalbüros), weshalb deren Ausübung auch keine Nostrifizierung voraussetzt (zB wenn sich ein/e Drittstaatsangehörige/r mit einem Informatikstudium für die Informatikabteilung eines Unternehmens bewirbt). Was die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung betrifft, bestehen bei Arbeitgebern aber oft Zweifel. Als Bewerbungshilfe steht nun das Service der NARIC verstärkt zur Verfügung. Damit können Arbeitgeber/innen kostenlos die Ausbildung von Drittstaatsangehörigen besser vergleichen und bewerten. Diese Bewertung ist unbürokratisch meist innerhalb weniger Tage möglich. Dabei handelt es sich um ein Gutachten von offizieller Stelle, nicht aber um eine Anerkennung im akademischen Sinn (Nostrifizierung).


Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses durch eine österreichische Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem entsprechenden inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die in Österreich für das Studium essenziell sind, müssen nachgeholt werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig, die einen gesetzlich reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin, Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben möchten und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts haben.

     
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