Neuer EU-Rechtsrahmen zum Datenschutz darf keine Verschlechterung für Schutz der Privatsphäre bringen   

erstellt am
09. 08. 12

Vorsitzender des Datenschutzrates Johann Maier zu aktuellen Herausforderungen beim Schutz der Privatsphäre
Wien (bpd) - "Der Datenschutzrat konnte in den vergangenen Jahren viele Erfolge erzielen, und ermöglichte damit wichtige Verbesserungen beim Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen", sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates (DSR), Nationalratsabgeordneter Mag. Johann Maier, am 08.08. bei einer Pressekonferenz im Parlament. Maier zog anlässlich seiner kürzlich erfolgten Neubestellung als Vorsitzender Bilanz über die Arbeit des DSR und gab einen Ausblick auf die kommenden Herausforderungen im Datenschutz. "Der Datenschutzrat hat als Beratungsorgan der Bundesregierung unter meiner Vorsitzführung seit Herbst 2009 bisher 22 ordentliche Sitzungen abgehalten und dabei 69 Stellungnahmen beschlossen, den Großteil davon einstimmig. Es ist uns dabei oft gelungen, datenschutzrechtliche Fehlentwicklungen zu verhindern und neue Initiativen zu setzen", so Maier.

Bei der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei es zwar nicht gelungen, diese zu verhindern. Die kritische Haltung des DSR hätte aber eine Versachlichung der Diskussion in Österreich bewirkt und für eine differenzierte Betrachtungsweise in den befassten Ministerien gesorgt. "Jetzt fordert der Datenschutzrat, dass Österreich sich aktiv an zwei Vorabentscheidungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof beteiligt", sagte Maier. In seiner jüngsten Sitzung Ende Juli hat der DSR eine einstimmige Empfehlung an die österreichische Bundesregierung abgegeben. Österreich solle sich am irischen Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Grundrechtskonformität der Richtlinie beim EuGH beteiligen, ebenso am deutschen Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Nichtumsetzung der Richtlinie. Dadurch wäre es für Österreich möglich, an einer grundrechtlichen Klärung der vom Datenschutzrat geäußerten Bedenken aktiv mitzuwirken. Ziel dabei sei es, eine grundrechtskonforme Auslegung durch den EuGH zu erreichen.

In der Erfolgsbilanz des DSR seien auch die Änderungen in der Regierungsvorlage zum Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2012 zu nennen. "Hier konnte letztlich eine datenschutzkonforme Lösung für den Umgang mit Gesundheitsdaten gefunden werden. Nun brauchen wir auch noch eine adäquate Regelung auf Ebene der Länder, also im Bereich der Krankenanstalten-Gesetze der Länder", so der DSR-Vorsitzende. Innerösterreichisch durchgesetzt habe sich der DSR auch in der Frage der Übermittlung von Fluggastdaten. Österreich habe daher auf EU-Ebene einem derartigen Zugriff nicht zugestimmt, die Mehrheit war allerdings dafür. Nun gelte es aufmerksam zu beobachten, inwieweit einige EU-Mitgliedstaaten ihre Position vorantreiben, Datenübermittlungen auch auf andere Verkehrsmittel wie Schiffsverkehr und Eisenbahnen auszuweiten, erklärte Maier.

"Die großen anstehenden Herausforderungen zum Schutz der Privatsphäre liegen auf nationaler und noch viel mehr auf internationaler Ebene. Beispielhaft dafür ist die Überarbeitung der internationalen Telekommunikationsvorschriften", sagte Maier. Im Rahmen der ITU (International Telecommunication Union) seien dazu schon Rechtsakte in Vorbereitung, die allerdings noch nicht öffentlich diskutiert würden. Österreich sei dazu aufgerufen, rechtzeitig Stellung zu beziehen und sich für den Schutz der Privatsphäre einzusetzen.

Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen, umfassenden Rechtsrahmen für Datenschutz sagte der DSR-Vorsitzende: "Die Kommission hat dafür zwei separate Rechtsakte vorgeschlagen, eine Verordnung und eine Richtlinie. Der Datenschutzrat tritt allerdings für einen einheitlichen Rechtsakt ein, der nicht zwischen öffentlichem und privatem Bereich unterscheidet. Wie der Datenschutzrat gefordert hat, vertritt auch die österreichische Regierung den Standpunkt, dass wir ein harmonisiertes Datenschutzrecht in Europa brauchen. Der neue Rechtsrahmen darf aber keinesfalls zu Verschlechterungen beim Schutz personenbezogener Daten führen", so Maier.

Abschließend stellte der DSR-Vorsitzende das neue "Whistleblowing-Projekt" des Datenschutzrates vor: "Wir werden uns mit der Frage auseinandersetzen, ob es für den privaten wie öffentlichen Bereich einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers gibt, um beispielsweise bei Korruptionsvorwürfen sowohl den Hinweisgeber als auch die beschuldigte Person entsprechend zu schützen. Dies ist für eine gesetzliche Regelung unabdingbar. Darüber gibt es bereits seit Jahren eine europaweite Diskussion, der sich auch Österreich stellt. Ziel ist es, den Schutz der betroffenen Personen bei einem derartigen Meldeverfahren (Whistleblowing) durchgängig zu gewährleisten", sagte Maier.
     
zurück