Klarstellung betreffend Bindestrichen auf deutschen KFZ-Kennzeichen   

erstellt am
24. 08. 12

Berlin (bmeia) - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.

Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar:
Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes besteht vor diesem Hintergrund keinerlei Rechtsgrundlage.
     
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