Mehr Demokratie und bessere Vertretung der EU-Bürger   

erstellt am
13. 09. 12

Kommissionsvorschlag stärkt politische Parteien auf europäischer Ebene
Brüssel (ec.europe) - Die Kommission hat am 12.09. einen Vorschlag angenommen, der die Sichtbarkeit, Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der politischen Parteien auf europäischer Ebene stärken und sie so dazu befähigen soll, eine echte europäische Öffentlichkeit zu schaffen und dem Willen der EU-Bürger Ausdruck zu verleihen.

Europäische politische Parteien sollen ebenso wie die ihnen angeschlossenen Stiftungen einen europäischen Rechtsstatus erhalten, der ihnen die Tätigkeit auf mitgliedstaatlicher und europäischer Ebene erheblich erleichtern wird. Die meisten von ihnen sind derzeit als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach belgischem Recht (‚asbl’) verfasst.

Vizepräsident Maroš Šefc(ovic( erklärte: „Wir brauchen europäische politische Parteien und Stiftungen, die länderübergreifend verankert sind, um der Stimme der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen und eine europäische Öffentlichkeit herzustellen. Sie werden die Auseinandersetzung mit europäischen Fragestellungen, die in den kommenden Jahren mit Blick auf die Europawahlen 2014 lebhafte Diskussionen erwarten lassen, entscheidend mitgestalten. Dieser ambitionierte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt zur Festigung der Demokratie in Europa.”

Voraussetzung für die Anerkennung als europäische politische Partei oder als europäische politische Stiftung ist die Einhaltung von Mindestanforderungen in Bezug auf die interne Organisation und innerparteiliche Demokratie, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Achtung der Grundwerte der Europäischen Union. Die Parteienfinanzierung wird umfassend geregelt mit strengen Berichts- und Kontrollpflichten. Bei Verstößen sollen administrative Sanktionen greifen.

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Finanzierung, die politische Parteien und Stiftungen aus dem EU-Haushalt erhalten können. Die Finanzvorschriften sollen allerdings vereinheitlicht und der Situation und dem Bedarf der betreffenden Einrichtung angepasst werden. Europäische politische Parteien müssten dann die Namen aller Spender veröffentlichen, die mehr als 1000 Euro pro Jahr gespendet haben. Der jährliche Höchstbetrag für Einzelspenden soll von 12 000 auf 25.000 Euro angehoben werden.

Hintergrund
Die geltende Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 zur Regelung der politischen Parteien auf europäischer Ebene und zu ihrer Finanzierung stammt aus dem Jahr 2003. Sie wurde 2007 geändert, um unter anderem europäischen politischen Stiftungen Zugang zu einer Finanzierung aus dem EU-Haushalt zu ermöglichen. Das Europäische Parlament legte mit dem Giannakou-Bericht eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vor, die weitgehend in den heutigen Kommissionsvorschlag übernommen wurden.

Auf der Grundlage dieser Verordnung erhielten 2012 insgesamt 13 politische Parteien auf europäischer Ebene Finanzmittel, die vom Europäischen Parlament verwaltet werden. Die Haushaltsmittel für Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene betrugen 2012 knapp über 31 Mio. Euro.
     
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