Kassationsgerichtshof: Land kann eigene Verträge mit Allgemeinmedizinern abschließen   

erstellt am
13. 09. 12

Bozen (lpa) - Das Land Südtirol darf auch in Zukunft eigene Kollektivverträge mit den Hausärzten abschließen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der gesamtstaatlichen Gewerkschaft der Hausärzte FIMMG hat dies vor kurzem der Kassationsgerichtshof bestätigt.

Seit 1997 wurden auf der Grundlage eines Landesgesetzes und im Einvernehmen mit der überwiegenden Mehrheit der Hausärzte drei Kollektivverträge abgeschlossen. Bei den Verhandlungen zum letzten Landesvertrag 2007 ist eine der beiden Gewerkschaften der Allgemeinmediziner, nämlich die FIMMG, ausgestiegen und hat die Zuständigkeit des Landes angezweifelt, eigene Kollektivverträge mit den Hausärzten aushandeln zu können. Ein erstes Urteil des Arbeitsgerichtes Bozen im Februar 2009 gab der Gewerkschaft Recht, nämlich dass auch in Südtirol der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für Allgemeinmediziner zu gelten habe und das Land Südtirol nur für lokale Zusatzverträge zuständig sei.

Gegen dieses Urteil legte das Land 2009 Berufung beim Oberlandesgericht Bozen ein. Das Oberlandesgericht beschied daraufhin, dass das Land auch weiterhin Verträge abschließen darf. Mit dem Urteil 14.176/12 bestätigte der Kassationsgerichtshof nun das Urteil des Oberlandesgerichtes, da die wichtigsten staatlichen Leitlinien bereits im Landesvertrag berücksichtigt worden seien.

In einem zweiten Verfahren, in der die Gewerkschaft FIMMG die Annullierung des Landesvertrages von 2007 beantragte hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Bozen im Oktober 2011 erneut die Zuständigkeit des Landes in diesem Sachbereich und damit auch die Gültigkeit des Landesvertrages von 2007. Allerdings hat das Oberlandesgericht die Annullierung von zwei Artikeln verfügt, die die optimale und die höchstmögliche Patientenanzahl enthält. Der staatliche Vertrag sieht nämlich eine optimale Patientenanzahl von 1.000 und mit einer Höchstanzahl von 1.500 Patienten vor (derzeit in Südtirol 1.500 mit einer Höchstanzahl von 2.000 Patienten). Die Hausärzte in Südtirol werden künftig also weniger Patienten betreuen.

„Dies bedeutet aber nicht, dass Patienten von Hausärzten, die mehr als 1.500 Patienten haben, nun Hausarzt wechseln müssen", betont Gesundheitslandesrat Richard Theiner. „Die Hausärzte mit mehr als 1.500 Patienten können aber keine neuen Patienten mehr annehmen."

Die FIMMG hat bis zum 26. Oktober 2012 Zeit, Rekurs vor dem Kassationsgericht gegen dieses Urteil einzureichen.
     
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