Europa II  

erstellt am
12. 09. 12

EU-Kommission schlägt neue EZB-Befugnisse für Bankenaufsicht im Rahmen einer Bankenunion vor
Brüssel (ec.europa) - Die Vorschläge für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) für Banken im Euroraum vom 12.09. sind ein wichtiger Schritt bei der Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Im Rahmen des neuen einheitlichen Mechanismus wird die Zuständigkeit für spezifische Aufsichtsaufgaben, die die Finanzstabilität aller Banken im Euroraum betreffen, in letzter Instanz bei der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden bei der alltäglichen Beaufsichtigung sowie bei der Vorbereitung und Umsetzung von EZB-Beschlüssen weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Außerdem schlägt die Kommission heute vor, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein einheitliches Aufsichtshandbuch entwickelt, um die Integrität des Binnenmarkts zu erhalten und eine übereinstimmende Bankenaufsicht in allen 27 EU-Ländern sicherzustellen.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die heutigen Verordnungsvorschläge zusammen mit den drei anderen Komponenten einer integrierten „Bankenunion“ – den einheitlichen Eigenkapitalvorschriften, der harmonisierten Einlagensicherung und dem einheitlichen europäischen Rahmen für die Bankensanierung und -abwicklung - noch vor Ende 2012 zu verabschieden.

Dazu Kommissionspräsident José Manuel Barroso: „Die Kommission hat heute Vorschläge für einen einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus vorgelegt, einen wichtigen Schritt in Richtung Bankenunion. Dieses neue System, bei dem die Europäische Zentralbank eine zentrale Stellung einnimmt und die nationalen Aufsichtsbehörden eingebunden sind, wird das Vertrauen in die Beaufsichtigung aller Banken im Euroraum wiederherstellen. Dem Europäischen Parlament wird eine maßgebliche Rolle dabei zukommen, die demokratische Kontrolle sicherzustellen. Dass die europäische Aufsicht bis Anfang nächsten Jahres eingerichtet ist, sollte für uns höchste Priorität sein. Dies wird auch den Weg für etwaige Entscheidungen über die Nutzung finanzieller Sicherheitsnetze für die Rekapitalisierung von Banken ebnen.“ Und weiter: „Wir wollen die unheilvolle Verbindung zwischen Staaten und ihren Banken aufbrechen. Es darf nicht mehr vorkommen, dass Verluste von Bankern auf ein ganzes Volk abgewälzt werden und Zweifel an der Finanzstabilität ganzer Länder aufkommen lassen.“

Und Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Bankenaufsicht muss in allen europäischen Ländern effektiver werden, um sicherzustellen, dass die Binnenmarktvorschriften übereinstimmend angewandt werden. Rolle der EZB wird es sein, dafür zu sorgen, dass sich die Banken im Euroraum an solide Finanzpraktiken halten. Unser Ziel besteht letztlich darin, Bankenrettungen mit Steuergeldern zu verhindern.“ Und weiter: „Wir haben einen Mechanismus vorgeschlagen, bei dem die Bankenaufsicht und die Geldpolitik innerhalb der EZB voneinander getrennt werden, und haben sichergestellt, dass die EZB dem Europäischen Parlament über Aufsichtsentscheidungen Rechenschaft ablegen muss."

Das Paket umfasst:

  • eine Verordnung, die der EZB durchgreifende Befugnisse zur Beaufsichtigung aller Banken im Euroraum überträgt, wobei sich nicht zum Euroraum gehörende Länder auf freiwilliger Basis anschließen können
  • eine Verordnung zur Anpassung der bestehenden EBA-Verordnung an die neue Bankenaufsichtsstruktur, um sicherzustellen, dass die Beschlussfassung der EBA ausgewogen bleibt und die EBA auch in Zukunft die Integrität des Binnenmarkts wahrt
  • eine Mitteilung, in der die Gesamtvision der Kommission für eine Bankenunion mit einem einheitlichen Regelwerk und dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus sowie die nächsten Schritte unter anderem zur Einführung eines einheitlichen Mechanismus für Bankenabwicklungen dargelegt werden.


Innerhalb des Euroraums werden spezifische Aufsichtsaufgaben auf die europäische Ebene verlagert, insbesondere jene, die für die Erhaltung der Finanzstabilität und die Aufdeckung von Risiken für die Existenzfähigkeit von Banken eine entscheidende Rolle spielen. Die EZB erhält fortan die Zuständigkeit für Aufgaben wie die Zulassung von Kreditinstituten, die Überwachung der Einhaltung von Eigenkapital-, Leverage- und Liquiditätsanforderungen und die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten. Die EZB kann frühzeitig eingreifen, wenn eine Bank gegen die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen verstößt oder zu verstoßen droht, indem sie die betroffene Bank zu Abhilfemaßnahmen auffordert.

Die EZB wird im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems mit der EBA zusammenarbeiten. Die EBA wird ähnliche Aufgaben wahrnehmen wie heute: Sie wird das für alle 27 Mitgliedstaaten geltende einheitliche Regelwerk weiterentwickeln und eine unionsweit übereinstimmende Aufsichtspraxis sicherstellen.

Für grenzübergreifende Banken, die sowohl in Mitgliedstaaten, die sich am einheitlichen Aufsichtsmechanismus beteiligen als auch in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, werden die bestehenden Koordinierungsverfahren zwischen den Aufsichtsbehörden von Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat unverändert weitergelten. Sofern die EZB Aufsichtsaufgaben übernommen hat, wird sie für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten die Funktion der Herkunfts- und der Aufnahmelandbehörde wahrnehmen.

Die Kommission schlägt vor, dass der einheitliche Aufsichtsmechanismus bis 1. Januar 2013 errichtet sein soll. Um einen reibungslosen Übergang zum neuen Mechanismus zu ermöglichen, ist eine stufenweise Einführung vorgesehen. Als ersten Schritt wird die EZB ab dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit haben, auf eigenes Betreiben die volle Aufsichtsverantwortung für jedes beliebige Kreditinstitut zu übernehmen, insbesondere wenn es öffentliche Unterstützung erhält oder beantragt hat. Ab 1. Juli 2013 werden dann alle systemrelevanten Banken unter Aufsicht der EZB gestellt. Die stufenweise Einführung sollte bis 1. Januar 2014 abgeschlossen sein: Der einheitliche Aufsichtsmechanismus wird dann für alle Banken gelten.

Hintergrund
Durch die einheitliche Währung und den Binnenmarkt ist der EU-Bankensektor gewachsen und immer integrierter geworden. Viele Banken haben grenzübergreifende Tätigkeiten aufgebaut und sind über ihre nationalen Märkte hinausgewachsen.

Aufgrund der gemeinsamen geldpolitischen Zuständigkeiten im Euroraum und der engeren Finanzintegration bestehen im Euroraum bei Bankenkrisen besondere Risiken im Hinblick auf grenzübergreifende Ausstrahlungseffekte. Eine bloße Koordinierung der nationalen Bankenaufsicht ist für den Euroraum keine Option mehr. Der Schritt zu einem integrierten System ist notwendig.

Auf der Tagung des Europäischen Rates und dem Gipfel der Euroraum-Staaten vom 28./29. Juni haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU als eine der Maßnahmen zur Überwindung der derzeitigen Krise auf eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion verständigt. Einer der wichtigsten Bausteine für eine tiefere Integration ist eine Bankenunion. Alle vier Komponenten der Bankenunion sind unerlässlich (siehe MEMO/12/656 zur Bankenunion). Die ausstehenden Vorschläge sollten noch vor Jahresende verabschiedet werden.

Hervorzuheben ist die Entscheidung der Mitgliedstaaten, eine etwaige direkte Rekapitalisierung von Banken durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) von der Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus abhängig zu machen.

Sobald eine Einigung über die ausstehenden Vorschläge erzielt wurde, will die Kommission als nächsten Schritt einen Vorschlag für eine einheitliche europäische Abwicklungsbehörde vorlegen, um grenzübergreifende Banken effizient abwickeln zu können und die Aufwendung von Steuergeldern für Bankenrettungen zu vermeiden.


 

Karas: Bankenunion erster Schritt, Fiskalunion und politische Union müssen folgen
Vizepräsident des EU-Parlaments fordert schnellstmöglichen Beschluss der Bankenunion
Straßburg (övp-pd) - Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Othmar Karas begrüßt die heutigen Gesetzesvorschläge zur Schaffung einer Bankenunion in der EU. "Wir brauchen so schnell wie möglich eine zentrale Aufsicht über ausnahmslos alle Banken in der Eurozone. Wir haben eine gemeinsame Währung und einen Binnenmarkt, dann ist es nur logisch, dass die Bankenaufsicht auch europäisiert wird. Nur so können wir verhindern, dass einzelne Banken ganze Länder in die Krise ziehen und solidarische Hilfen notwendig machen", so Karas. Die neue europäische Bankenaufsicht "ändert zunächst nichts für die Banken, sondern ordnet die Zuständigkeiten zwischen nationaler und europäischer Aufsicht und gibt der zentralen Aufsicht neue Durchgriffsrechte", erläutert Karas.

Die einheitliche Bankenaufsicht sei noch keine vollständige Bankenunion, aber der erste Schritt, der jetzt "schnellstmöglich und prioritär" beschlossen werden müsse, so Karas. "Wir dürfen nicht so tun als gäbe es Einzelmaßnahmen, mit denen wir die Versäumnisse von Jahrzehnten aufholen. Die Bankenunion ist eine kurzfristige Maßnahme und logische Konsequenz aus den Beschlüssen des EU-Gipfels von Juni. Mittelfristig muss die Fiskalunion folgen. Langfristig müssen wir die politische Union vorbereiten", erklärt Karas.

Karas mahnt auch die Beschlussfassung der drei anderen Teile der Bankenunion ein, die derzeit schon zwischen EU-Parlament und Rat verhandelt werden. "Die Bankenunion ist erst vollständig, wenn die neuen einheitlichen Eigenkapitalvorschriften für Banken, das neue Bankeninsolvenzrecht und die europäische Banken- Einlagensicherung unter Dach und Fach sind", betont Karas. Der Beschluss dieser vier Teile der Bankenunion dürfe aber nicht miteinander junktimiert werden. "Für politische Spielchen und Taktierereien ist jetzt keine Zeit. Nun müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden", so Karas, der Chefverhandler des EU-Parlaments für die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken ist.

 

 Lunacek: Demokratische Kontrolle muss Bedingung für EU-Bankenunion bleiben
Mitbestimmungsrechte für das Parlament bei der Besetzung der Führungspositionen sichern
Straßburg (grüne) - "Die heutige Kommissions-Ankündigung zur Einführung einer umfassenden EU-weiten Bankenaufsicht ist ein überfälliger Schritt, den wir Grünen seit langem fordern und begrüßen. Erst die laxe Kontrolle und Deregulierung haben diese hochriskanten und unverantwortlichen Geschäfte auf den Finanzmärkten möglich gemacht, die uns in diese Krise führten. Das Europaparlament wird sich in den anstehenden Verhandlungen mit Sicherheit nicht auf die Zuschauerränge verweisen lassen - wir müssen im legislativen Prozess zur Schaffung der Aufsicht gleichberechtigte Gesetzgeber sein. Dass die EZB als Währungshüter bisher nur eingeschränkter demokratischer Kontrolle unterliegt, ist ein schweres demokratisches Manko, das wir im Bereich der neuen Befugnisse ändern müssen", kommentiert Ulrike Lunacek, den Kommissionsvorschlag zur Schaffung der Bankenunion. Dieser umfasst eine Verordnung zur Übertragung von wichtigen Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) und eine Änderung der Verordnung über die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

"Unsere Grünen Forderungen lauten", zählt Lunacek auf: "Das Europaparlament muss das Recht bekommen, im laufenden Geschäft demokratische Kontrolle über die neuen Strukturen auszuüben. Das Parlament muss Haushaltsrecht über die gesamte EU-Finanzaufsicht bekommen, darüber hinaus Sonderuntersuchungen über die Arbeit der neuen Aufsicht einleiten können, sowie volle Frage-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte bei der Besetzung der Führungspositionen erhalten. Unsere Aufgabe ist es jetzt, ein Paket zu schnüren, das die Durchgriffsrechte der EZB stärkt und zugleich die bereits geschaffenen Aufsichtsstrukturen nutzt. Im Jahr 2010 hat sich das Parlament bereits für eine echte Bankenunion eingesetzt und gegen viele nationale Widerstände mit breiten fraktionsübergreifenden Mehrheiten eine Europäisierung der Finanzaufsicht durchgesetzt. Hier gilt es jetzt anzuknüpfen und die Arbeit an diesem wichtigen Projekt zusammen mit dem Rat und der Kommission voranzutreiben."

 

 Muhm: Stärkere Bankenaufsicht muss kommen
Österreich muss seine Hausaufgaben machen und ein einheitliches österreichisches Einlagensicherungssystem schaffen
Wien (ak) - "Die Rettung der Banken hat die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Europa und in Österreich viel Geld gekostet. Wenn jetzt die EU eine starke Bankenunion schafft, ist das ein wichtiger Schritt, damit die Allgemeinheit nicht mehr für die Fehler der Banken zahlt", sagt AK Direktor Werner Muhm. Allerdings solle eine europäische Bankenaufsicht nicht bei der EZB angesiedelt werden. Hier besteht die Gefahr von Zielkonflikten: Wenn die EZB einerseits Großbanken kontrolliert, andererseits aber eine strauchelnde Großbank mit EZB-Anleihen retten müsste, könnte das die Schärfe der Kontrolle beeinflussen. Besser wäre es, die Europäische Bankenaufsicht EBA besser auszustatten, statt die EZB mit immer neuen schwierigen Aufgaben zu überfrachten.

"Aber damit Bankenkrisen nicht immer wieder mit dem Geld der SteuerzahlerInnen gelöst werden müssen, muss auch das österreichische Finanzministerium seine Hausaufgaben machen. Ein einheitliches Bankeninsolvenzrecht und ein einheitliches Einlagensicherungssystem in Österreich sind überfällig", sagt Muhm. Laut Koalitionsabkommen hätte schon in diesem Sommer ein fertiger Entwurf auf dem Tisch liegen sollen. Doch das wird immer wieder aufgeschoben. Bis zu 3,9 Milliarden Euro hat die Bankenrettung die österreichischen SteuerzahlerInnen schon gekostet. Und es könnte noch mehr werden, wenn das Finanzministerium nicht entschieden handelt. "Die Menschen zahlen täglich für die Krise. Da ist es nur recht und billig, dass das Finanzministerium alles tut, um ihnen weitere Bankenrettungen zu ersparen", sagt Muhm.

 

Neumayer: "Europäische Bankenunion" nicht zu Lasten der Realwirtschaft
Versorgung der Realwirtschaft mit Finanzmitteln muss sichergestellt sein - keine Doppelbelastung der Finanzinstitute - Bankenunion wettbewerbsneutral ausgestalten
Wien (pdi) - "Eine Stabilisierung des europäischen Finanzsystems ist notwendig und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Allerdings darf eine "europäische Bankenunion" auf keinen Fall zu Lasten der Realwirtschaft gehen!", warnt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer. Diese Bankenunion soll zuerst auf einer zentralen Aufsicht und nachfolgend auf einem gemeinsamen Einlagensicherungssystem sowie einer einheitlichen europäischen Restrukturierungsregelung aufgebaut werden. Im ersten Schritt wird die Kompetenz der EZB erweitert - sie soll zentrale Aufsicht für Großbanken aus den Eurostaaten sein.

"Nicht akkordierten Schnellschüssen muss vorgebaut werden", so der Generalsekretär. "Der große Druck zur Stabilisierung der Finanzinstitute darf auf keinen Fall auf Kosten der sachgerechten Bearbeitung dieser komplexen Thematiken gehen, denn eine komplette Neustrukturierung des Regelwerks für Banken bedarf einer eingehenden Analyse der Auswirkung auf die Realwirtschaft", bekräftigt Neumayer seine Bedenken. Grundlegend neue Strukturen dürfen nicht die Versorgung der Realwirtschaft mit Finanzmitteln behindern. "Insbesondere ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Doppelbelastung der Finanzinstitute durch eine doppelte Aufsicht kommt. Die Kompetenzen und Durchgriffsrechte einer europäischen Aufsicht müssen klar von nationalen Aufsichtsrechten abgegrenzt werden", so Neumayer. Offen sei auch noch die Frage des Umgangs der Aufsicht von Großbanken aus Nicht-Eurostaaten, wie zum Beispiel in Großbritannien.

Damit sei es aber nicht getan, so Neumayer denn "eine Bewegung in Richtung Bankenunion muss mit der materiellen und formalen Weiterführung der Wirtschafts- und Fiskalunion einhergehen." Eine gemeinsame Einlagensicherung sofort einzuführen sei ein zu großer Schritt. "Europäische Sparer sollten nicht füreinander haften müssen, wenn nicht auch die Wirtschafts- und Budgetpolitik der Staaten viel stärker miteinander verzahnt wird", unterstrich der IV-Generalsekretär. Der europäische Binnenmarkt und das anerkannte regulatorische Level Playing Field sollen durch die aufliegenden Kommissionsvorschläge nicht gefährdet werden. Es gilt, eine europäische Bankenunion möglichst wettbewerbsneutral auszugestalten.  
     

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