Mikl-Leitner: Neues Personenstandsregister für mehr Bürgerservice   

erstellt am
18. 09. 12

Wien (bmi) - Mit dem neuen zentralen Personenstandsregister sollen die wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburten, Sterbefälle, Verehelichung etc. zentral zusammengefasst werden und die Personenstandsbücher abgelöst werden. Neben Verwaltungsvereinfachungen wird auch das Bürgerservice wesentlich verbessert.

Personenstandsdaten wie Ehebuch, Geburtenbuch und Sterbebuch werden derzeit bei den Städten und Gemeinden verarbeitet. Die von den Standesämtern geführten Personenstandsbücher werden ab dem Frühjahr 2013 durch ein zentrales Personenstandsregister (ZPR) abgelöst. Mit Einführung des ZPR können Urkunden zur Geburt, Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft bei jedem Standesamt ausgestellt werden. Bei einer Eheschließung wird es nicht mehr notwendig sein, mehrere Standesämter zu kontaktieren. Das erspart den Bürgern zahlreiche Behördenwege. Mit der neuen EDV-Anwendung entfällt überdies die Vorlage von Heirats- oder Geburtsurkunden; die Betroffenen müssen nicht mehr mit der gesamten Dokumentenmappe bei Behörden vorsprechen, weil diesen die notwendigen Informationen online zur Verfügung stehen werden.

Für die Projektkoordinatorin Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner ist der Umstieg auf ein Computerregister unumgänglich. Denn es bringt "Erleichterungen für die Bürger, aber auch Einsparungen in der Verwaltung". Außerdem ist das ein weiterer Schritt hin zu einer modernen Verwaltung. "Selbstverständlich wird das genauso ausgearbeitet, dass es den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht", betont die Innenministerin.

Umfangreiche Datensicherungsmaßnahmen stellen sicher, dass nur jene Personen auf die Daten zugreifen können, die sie von Gesetzeswegen benötigen. Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wird auch ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingerichtet werden.
Auch hier wird in Zukunft unabhängig vom Wohnsitz ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. Die Einführung des ZPR und des ZSR soll eine effiziente, transparente, bürgernahe und serviceorientierte Behördenarbeit ermöglichen, die den technischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht.

Der Entwurf wurde am 18.09. im Ministerrat beschlossen und wird nun dem Parlament zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die technischen Applikationen werden vorbereitet, der Echtbetrieb soll mit April 2013 starten.
     
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