Gemeinderatswahl Online   

erstellt am
25. 09. 12

Wahlrechtliche Informationen im Internet verfügbar
Graz (stadt) - Am 25.11. werden die politischen Karten in Graz durch die Gemeinderatswahl neu gemischt: Gewählt werden der Grazer Gemeinderat, die Bezirksräte in den 17 Bezirken sowie der MigrantInnenbeirat. Ab sofort finden daher alle Interessierten unter www.graz.at/wahlen die wahlrechtlichen Informationen, die zur Stunde feststehen. Selbstverständlich werden diese Seiten in den kommenden Wochen laufend ergänzt und aktualisiert.

Bin ich wahlberechtigt?
Neu gewählt wird der Grazer Gemeinderat, dessen Mitgliederanzahl von 56 auf 48 reduziert wird. Wahlberechtigt sind dabei alle ÖsterreicherInnen oder EU-BürgerInnen, die am 14. September ihren Hauptwohnsitz in Graz hatten und die am Wahltag 16 Jahre alt sind.

Einspruchsfrist bis 10. Oktober
Die Hauskundmachungen - also die Abschriften aus dem Wählerverzeichnis - werden in den kommenden Tagen in den Grazer Stiegenhäusern affichiert. Wer seinen Namen auf dieser Liste vermisst, kann zwischen 5. und 10. Oktober einen Einspruch erheben, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Einsprüche können persönlich (mündlich) oder schriftlich beim BürgerInnenamt im Amtshaus, Schmiedgasse 26/3. Stock, Zimmer 358 eingebracht werden.
Telefonnummer: +43 316 872-5122, Fax: +43 316 872-5199; E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Achung, die gesetzliche Einspruchsfrist ist relativ kurz: Sie läuft nur von 5. bis einschließlich 10. Oktober, 13 Uhr.

Parteienverkehrszeiten während der Einspruchsfrist: Montag bis Samstag, 8 bis 13 Uhr;

Am Montag, 8. Oktober 2012, ist ein Einspruch auch zwischen 17 und 20 Uhr möglich.

Liste der Wahlparteien
Welche Parteien und Listen zur Wahl stehen werden, wird in einem Monat feststehen. Bis längstens 19. Oktober haben Gruppierungen die Möglichkeit, ihre Wahlvorschläge mitsamt der notwendigen Unterstützungserklärungen einzureichen.

Wahl des MigrantInnenbeirats
Gewählt werden auch die neuen Mitglieder des MigrantInnenbeirats: Alle Nicht-ÖsterreicherInnen und Nicht-EU-BürgerInnen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Graz haben (Stichtag 14. September) entscheiden dann über ihre Vertretung im Beirat. Alle Infos dazu gibt es ebenfalls unter den Gemeinderatswahlseiten unter Wahl des MigrantInnenbeirats.
     
Informationen: http://www.graz.at/wahlenhttp://www.graz.at/wahlen    
     
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