Verordnung für Windkraftstandorte beschlossen   

erstellt am
25. 09. 12

LHStv. Scheuch: Windkraft soll Teil eines Erneuerbaren Energie-Mix bilden
Klagenfurt (lpd) - Mit der Errichtung von Windkraftanlagen in Kärnten wird nicht nur die regionale Wertschöpfung, sondern auch die Beschäftigungszahlen der Branche gesteigert. "Die Windkraft soll in Kärnten einen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele leisten und einen Teil eines "Erneuerbaren-Energien-Mix" bilden. Als Raumplanungsreferent habe ich die neue Verordnung für Windkraftstandorträume in der heutigen Regierungssitzung eingebracht - sie wurde mehrheitlich beschlossen", gab LHStv. Kurt Scheuch nach der Regierungssitzung am 25.09. bekannt.

Die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht nicht nur hohe Beschäftigungseffekte und die Steigerung der regionalen Wertschöpfung, sondern bietet auch enormes Potential für heimische Unternehmen. "Kärnten reagiert mit dieser Verordnung aktiv und vorausschauend um einen Beitrag zur Erneuerbaren Energie zu leisten. Mit einem Anteil von 47 Prozent Erneuerbarer Energie ist Kärnten im Österreichschnitt zwar Vorreiter bei der Energiewende, unser Ziel ist es aber, so rasch wie möglich selbst zum 100%igen-Energie-Eigenversorger zu werden", erklärte Scheuch die Ziele für die Zukunft.

Die Verordnung regelt unter anderem die Definition von Windparks, die Standorträume, die Standortvoraussetzungen und die Grenzwerte der Sichtbarkeit. Nach drei Jahren wird die neue Verordnung evaluiert und, wenn notwendig, adaptiert. Nach insgesamt vier Jahren verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und wird neu zu beschließen sein. Außerdem werden alle Windkraftanlagen mit einer zeitlichen Ablauffrist versehen, die naturschutzrechtliche Bewilligung läuft nach 25 Jahren aus und ist neu zu verhandeln.
     
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