Elektronische Gesundheitsakte ELGA wird Realität  

erstellt am
08. 10. 12

Stöger: ELGA macht Gesundheitswesen fit für die Zukunft
Stöger und Rasinger präsentieren ELGA-Gesetz - Noch höhere Behandlungsqualität und Sicherheit für Patientinnen und Patienten - Höchster Datenschutz gewährleistet
Wien (sk) - Gesundheitsminister Alois Stöger hat am 08.10. in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖVP-Gesundheitssprecher Rasinger den Gesetzesentwurf für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) vorgestellt. ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen (einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten - nämlich Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente - ermöglicht. Das ELGA-Gesetz wird morgen im Ministerrat beschlossen. "ELGA macht unser Gesundheitswesen fit für die Zukunft. Davon werden vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren", betonte Stöger.

Die Verhandlungen seien "nicht einfach" gewesen, daher freue es den Minister besonders, "ELGA nun startklar machen zu können". Das ELGA-Gesetz biete ganz neue Chancen für die Patientinnen und Patienten, so der Minister: "Die Behandlungsqualität wird mit ELGA noch besser und - was mir ganz besonders wichtig ist - noch sicherer." Mit dem ELGA-Gesetz liege Österreich europaweit ganz vorn und kann seine Vorreiterrolle als eines der besten Gesundheitssysteme noch weiter ausbauen. Darüber hinaus werden "neue Maßstäbe im Datenschutz" umgesetzt. Die Daten werden dezentral gespeichert, ihre Speicherung unterliegt höchsten Sicherheitsstandards.

Wichtige Eckpunkte des ELGA-Gesetzes: Die Freiwilligkeit der Teilnahme an ELGA bleibt für Patientinnen und Patienten aufrecht; sie können unbürokratisch über eine Ombudsstelle aussteigen. Weiters haben Patienten erstmals die Möglichkeit einzusehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. "Die Patientenrechte sind in jeder Hinsicht gewahrt", unterstrich Minister Stöger. Auch die Anwenderfreundlichkeit für Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen und Spitälern sowie für Apothekerinnen und Apotheker werde erhöht. Für die Phase der Umstellung auf ELGA ist eine Anschubfinanzierung für Ärztinnen, Apotheken und Privatkrankenanstalten geplant.

Für die Gesundheitsdiensteanbieter wie Spitäler, Ambulanzen und niedergelassene Ärzte sieht ELGA ein grundsätzliches "Verwendungsrecht" vor. Folgende Befunde bzw. Dokumente müssen gespeichert werden: Labor- und Radiologiebefunde, Medikamente und Entlassungsbriefe. Durch den Zugriff auf diese Daten werden Doppelbefundungen und Doppelverordnungen vermieden, aber auch die Verordnung von Medikamenten mit Wechselwirkungen verhindert - ein wichtiger Faktor für die Patientensicherheit.

Spätestens Ende 2013/Anfang 2014 sollen Patienten Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken und ab 2017 schließlich die Privatkrankenanstalten.

Der Gesundheitsminister bedankte sich bei den am Entstehen des Gesetzes Beteiligten, u.a. SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser, SPÖ-Abgeordnetem und Vorsitzendem des Datenschutzrats Johann Maier und Mitarbeitern aus dem Ministerium, für ihren "Beitrag zu mehr Qualität im Gesundheitswesen".

 

Mitterlehner: ELGA bringt mehr Qualität und Transparenz ins Gesundheitssystem
Wirtschaftsminister: Bessere Vernetzung durch ELGA schafft nachhaltigen Mehrwert - Österreichs Gesundheitssystem wird effizienter, transparenter und patientenfreundlicher
Wien (bmwfj) - Die jetzt vereinbarte Schaffung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ist ein wichtiger Meilenstein für das österreichische Gesundheitssystem. "Durch mehr Transparenz und das Vermeiden von unnötigen Mehrfachbefunden steigen Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Die bessere Vernetzung schafft insgesamt einen nachhaltigen Mehrwert für das Gesundheitssystem und bringt eine Win-Win-Situation für Patienten, Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Apotheken", betont Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, der die für ELGA notwendige Gesetzesnovelle als Spiegelminister mitverhandelt hat. "Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag für das langfristige finanzielle Gleichgewicht des Gesundheitssystems geleistet", so Mitterlehner.

Durch ELGA entsteht ein organisations-übergreifendes Informationssystem, das Krankenhausverbünde und niedergelassenen Bereich, Gesundheitssektor und Pflege-und Sozialsektor, sowie Regionen und Bundesländer miteinander vernetzt. "Um eine gute Einführung sicherzustellen, haben wir uns vor allem für mehr Patientenrechte, einen umfangreichen Datenschutz und eine hohe Anwenderfreundlichkeit in der Praxis eingesetzt", betont Mitterlehner.

Für Patienten ist die Freiwilligkeit über eine Widerspruchslösung analog zur Organspende sichergestellt. Für die Anbieter von Gesundheitsdiensten sieht das Gesetz zu ELGA ein grundsätzliches „Verwendungsrecht“ vor, jedoch müssen definierte Befunde – nämlich Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente – verpflichtend gemäß ELGA gespeichert werden. Auch der Datenschutz ist gesichert. Die Patienten bekommen Einsicht in ihre eigenen Zugriffsprotokolle, Widerspruchsmöglichkeiten und das Recht, Verwendungsverbote für bestimmte Gesundheitsdaten festzulegen. Die Gesundheitsdaten dürfen nur mehr verschlüsselt übertragen werden. Im Falle von EDV-Wartungen gilt das Vier-Augen-Prinzip.

 

Karlsböck: ELGA macht die österreichischen Patienten "Supernackt"
Sensible Gesundheitsdaten im Netz sind tickende Zeitbombe für Patienten
Wien (fpd) - Bei der nun schon unendlichen Geschichte der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), sei bislang nur die technische Umsetzbarkeit im Vordergrund gestanden. "Patientenrechte und eine damit verbundene Datensicherheit wurden sträflichst vernachlässigt", so der freiheitliche Ärztesprecher NAbg. Dr. Andreas Karlsböck, der betonte, dass es bei der ganzen Diskussion um nicht weniger als den Schutz des Arztgeheimnisses und den Kampf gegen die Schlamperei in Bezug auf die Datensicherheit gehe. "ELGA macht die österreichischen Patienten 'Supernackt'", so Karlsböck, der betonte, dass die hochsensiblen Patientendaten derzeit einzig in den Arztpraxen sicher seien.

Trotz zahlreicher Bedenken von Seiten der Ärzte und der Datenschützer wolle nun also die Regierung die elektronische Krankenakte ELGA durchziehen, zeigte sich Karlsböck vom diesbezüglichen ÖVP-Umfaller enttäuscht. Die Möglichkeit des "Opting-Out" wonach man automatisch teilnehme, wenn man nicht ausdrücklich widerspreche, sei ein fauler Kompromiss, bei dem die Patienten auf Aufklärung durch die Ärzte angewiesen seien, was diese wiederum viel Zeit und Geld kosten werde, kritisierte Karlsböck diese Patientenfalle.

Außerdem werde durch dieses System die Behandlung der Patienten zu zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen im täglichen Ablauf führen, kritisierte Karlsböck, der es auch für unverantwortlich und völlig unverständlich hält, dass es keine einführende Probephase geben wird, sondern dieses unausgegorene Projekt einfach durchgezogen werde. Habe doch die Pleite bei der e-Medikation bereits gezeigt, wie Theorie und Praxis auseinander klaffen könnten, erinnerte Karlsböck an den letzten Stöger-Bauchfleck. .

"Besonders enttäuschend ist wieder einmal das Verhalten der ÖVP, die hier vor dem Prestigeprojekt des Gesundheitsministers trotz anderer Beteuerungen in die Knie geht. Wir werden die Patienten jedenfalls aufklären und ihnen empfehlen unter keinen Umständen an ELGA teilzunehmen, wenn sie nicht möchten, dass eines Tages ihre Gesundheitsdaten im Internet nachlesbar sein werden", so Karlsböck.

 

Spadiut: ELGA ist teuer, verletzt Grundrechte und ist nicht sicher
Sicher und effizienter ist das BZÖ-Modell, bei dem die Daten direkt auf der e-Card gespeichert sind
Wien (bzö) - "Das BZÖ lehnt diesen rot-schwarzen Gesetzesentwurf ganz klar ab, denn diese Stögersche Gesundheitsakte ist eine teure Husch-Pfusch-Aktion, die die Grundrechte verletzt und dem Missbrauch Tür und Tor öffnet", sagte BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut zur SPÖ/ÖVP-Einigung auf einen ELGA-Gesetzesentwurf. "Alleine in diesem Jahr wird dieses System schon 2,5 Millionen Euro kosten. Sicher, billiger und effizienter wäre hingegen das BZÖ-Modell, bei dem die Daten direkt auf der e-Card gespeichert sind", so Spadiut weiter.

"Ohne einen ehrlichen Dialog mit den Interessensgruppen geführt zu haben, peitschen nun SPÖ und ÖVP diesen Gesetzesentwurf beinhart durch und nehmen dabei keine Rücksicht auf die Ängste und Bedürfnisse der Menschen", kritisierte der BZÖ-Gesundheitssprecher und weiter: "Wenn auch die Idee - alle wichtigen Patientendaten griffbereit zu haben - grundsätzlich gut ist, ist aber diese Regierungsvariante abzulehnen".

 

 Öllinger: ELGA für Missbrauch von innen und außen offen
Grüne fordern "Opt-in" für PatientInnen und echten PatientInnennnutzen
Wien (grüne) - "Es ist schon erstaunlich, wie sich Datenschutzbedenken und verfassungsrechtliche Probleme scheinbar mit Geld für ÄrztInnen vom Tisch wischen lassen", wundert sich Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, über die SPÖ-ÖVP-Einigung zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA. "Die PatientInnen spielen im ganzen Tauziehen um Großaufträge keine Rolle. Ihnen wird ein System aufs Auge gedrückt, das viel Geld kostet, den PatientInnen fast nichts bringt und darauf abstellt, dass sie sich ohnehin nicht auskennen", meint Öllinger. Der Stellenwert der PatientInnen im System ELGA wird schon allein daraus ersichtlich, dass Elemente mit echtem PatientInnennutzen, etwa ein elektronischer Impfpass, aus Kostengründen nicht umgesetzt werden.

Gerade in einem System, das erstmals so gut wie alle sensiblen Gesundheitsdaten von einem zentralen Punkt aus zugänglich macht, müssen weit höhere Sicherheitsansprüche angewandt werden, als die Regierung anzuerkennen bereit ist. Und die PatientInnen müssen eine echte Wahlmöglichkeit über eine "Opt-in"-Möglichkeit haben. Das heißt, dass sich PatientInnen aktiv einverstanden erklären müssen. Die gegenwärtige "Opt-out"-Variante bedeutet, dass die Daten aller PatientInnen ins System eingespeist werden, aber nicht sichtbar sind. ELGA ist in der vorgesehenen Art und Weise für Missbrauch von innen und Angriffe von außen offen. Und anders als bei den E-Card-Daten gibt es tausende und abertausende Menschen, Unternehmen und Institutionen, die ein enormes ökonomisches Interesse an diesen Daten haben. Nicht zufällig heißen sie selbst im Gesetzesdeutsch "sensible Gesundheitsdaten".

"Wir Grüne sind für eine elektronische Gesundheitsdatenspeicherung", sagt Öllinger und ergänzt: "Aber PatientInnennutzen und BürgerInnenrechte müssen vor den Interessen der Verwaltung und der Industrie kommen. Und das ist bei dieser angeblichen Einigung nicht der Fall."

 

 Gleitsmann: WKÖ begrüßt Einigung zur Umsetzung von ELGA
Unverzichtbares Instrument für mehr Transparenz und höhere Patientensicherheit
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die aktuellen Schritte in Richtung E- Medikation und Elektronischem Gesundheitsakt (ELGA). "ELGA ist ein essentieller Teil einer großen Gesundheits- und Krankenhausreform. Die verpflichtende Teilnahme für Ärzte sowie die durch Opting Out garantierte Freiwilligkeit für Patienten sind wichtige Ansätze. Verbesserte Anwendungsmöglichkeiten für die tägliche Arbeit der Ärzte und anderer Angehöriger von Gesundheitsberufen sind begrüßen. E-Medikation trägt dazu bei, die Transparenz im Gesundheitssystem zu verbessern und die Patientensicherheit zu steigern", hält Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der WKÖ, fest.

Um den reibungslosen Ablauf der des Systems zu gewährleisten, haben private Gesundheitsbetriebe bereits hohe Summen in die Vorbereitung der für ELGA notwendigen Technologien investiert. "Wichtig ist es daher jetzt, dass den Gesundheitsbetrieben eine entsprechende Finanzierungsunterstützung gewährt wird, um ihnen ihre Investitionen abzugelten", betont Gleitsmann.

"ELGA kann nur dann erfolgreich sein, wenn sowohl bei der Implementierung als auch im laufenden Betrieb unsere e-Health-Unternehmer aktiv eingebunden werden. Nur durch Wettbewerb kann ELGA nachhaltig effizient betrieben werden, so dass in weiterer Folge auch genug Mittel zur Verfügung stehen, um in patientenorientierte Innovationen zu investieren", so Gleitsmann abschließend.

 

 Khol: Bin mit ELGA-Einigung zufrieden
Langfristiges Anliegen der Senioren wird erfüllt
Wien (seniorenbund) - "Ich bin zufrieden, dass nun die Einigung zur ELGA (Elektronischen Gesundheitsakte) erfolgt ist", so NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und amtsführender Präsident des Seniorenrates, in einer ersten Reaktion anlässlich der Pressekonferenz von ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger mit dem Gesundheitsminister.

"Damit wurde ein langfristiges Anliegen der Seniorinnen und Senioren erfüllt", so Khol weiter, der nun auf rasche Umsetzung drängt. ELGA wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten leisten und die Möglichkeiten der modernen Kommunikation sinnvoll nützen.

"Ich erwarte mir eine zügige Behandlung im Parlament, damit dieses Gesetz auch wirklich am 1.1.2013 in Kraft treten kann", so Khol abschließend.  

 

Hauptverband: Mit dem ELGA-Gesetz kann die e-Medikation nun österreichweit umgesetzt werden
Wien (hauptverband) - Im Interesse der Patientensicherheit und der Modernisierung des heimischen Gesundheitswesens begrüßt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die verkündete Einigung von SPÖ und ÖVP zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Ziel der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist es, den behandelnden Ärzten rasch und sicher einen Überblick über die aktuellen Informationen wie Entlassungsbriefe von Krankenanstalten, Labor- und Röntgenbefunde für die Diagnose und Therapie eines Patienten zu verschaffen. Mit dem ELGA-Gesetz werden aber auch die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine österreichweite Umsetzung der e-Medikation geschaffen. Die Freiwilligkeit der PatientenInnen-Teilnahme durch eine Opting Out - Regelung sowie die Teilnahme der wichtigsten Gesundheitsleistungsanbieter wie Spitäler, Apotheken und Vertragsärzte wurden mit dem nun vorliegenden Gesetz erfüllt. Der Hauptverband und die für e-Medikation verantwortliche Chipkartentochter SVC haben über den Sommer in vielen Ar-beitsgruppen mitgeholfen, dass dieses Gesetz nun von allen Seiten akzeptiert wird und zustande kommt.

Nach den schon äußerst positiven Umfragewerten von GfK Austria bei der Bevölkerung und den niedergelassenen Ärzten haben bekanntlich auch die Wissenschaftler der Medizinischen Universität Wien mit der Evaluierung des Pilotprojektes für die e-Medikation eine klare Empfehlung abgegeben: Die e-Medikation ist unter Einbeziehung aller betroffenen Berufsgruppen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes flächendeckend weiter zu verfolgen. Die Evaluierung durch die Medizinische Universität hat dabei ergeben, dass Im Durchschnitt bei jedem zweiten Besuch einer PatientIn bei ÄrztInnen oder ApothekerInnen eine Warnung vor einer Wechselwirkung aufgetreten ist. Bei jedem sechsten Besuch zeigte das System eine Warnung vor einer möglichen Überschreitung des Therapieintervalls durch "Arzneimittelbevorratung" und bei jedem neunten Besuch eine Warnung vor einer Doppelverordnung. e-Medikation ist ein wichtiges und einzigartiges Projekt, das die Patientensicherheit erhöht und die Qualität von Medikationen und Behandlungen positiv beeinflusst. Sollte das Gesetz noch heuer im Parlament beschlossen werden, ist es möglich, dass die österreichweite Umsetzung der e-Medikation 2014 realisiert werden kann.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Arzt/Ärztin durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt/der Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw. einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.

 

Ärztekammer sieht Teilerfolg für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Weitegehend freiwillige Teilnahme - Usability aber nach wie vor ungesichert
Wien (oök) - Die Einigung zwischen SPÖ und ÖVP wird von der Ärztekammer als "Teilerfolg" gesehen. Einige wesentliche Punkte konnten entschärft beziehungsweise nachgebessert werden. Die Ärztekammer werde aber ihr vehementes Eintreten "gegen unnötige Geldverschwendung im Gesundheitswesen für EDV-Projekte statt für Patientenversorgung und gegen unnötige Bürokratie insgesamt und bei ELGA im Besonderen konsequent weiterführen", so der der Präsident der Ärztekammer für Wien, Thomas Szekeres, in einer ersten Stellungnahme.

Nach wie vor kritisiert wird von der Ärztekammer die fehlende Freiwilligkeit für Patienten: "Wir hätten uns gewünscht, dass Patienten nicht extra hinausoptieren müssen, sondern der umgekehrte Weg gegangen wird, nämlich: Patienten optieren, so sie dies wollen, hinein." Hier geht Szekeres aber davon aus, dass dieser Passus im Gesetz sowieso nicht halten wird, denn: "Namhafte Juristen haben uns schon bestätigt, dass die vom Ministerium nun durchgesetzte Opt-out-Variante nicht verfassungskonform ist."

Als Erfolg wertet Szekeres jedenfalls die durchgesetzte Freiwilligkeit für Ärztinnen und Ärzte. Diese hätten nunmehr das Recht, ELGA zu benutzen, nicht aber die Verpflichtung dazu. Einzige Ausnahme ist laut Szekeres die Einspielung von Verordnungsdaten bei der E-Medikation durch Vertragsärzte sowie die Verpflichtung von Fachärzten für Labormedizin und Radiologie, Labor- beziehungsweise Radiologiebefunde in ELGA zu speichern.

Im Gesetz sind auch die Grundzüge der E-Medikation festgeschrieben. Hier gibt es eine vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einzurichtende Verordnungs- und Medikationsdatenbank, in der alle Vertragsärzte nur den Handelsnamen des abgegebenen Arzneimittels, aber keine weiteren Daten, in eine Datenbank ab 1. Juli 2016 einspielen müssen. Für Szekeres ist zentral, dass die Therapie- und Behandlungsfreiheit des Arztes durch diese Datenbank nicht beschränkt wird. "Das ist damit gesichert", so Szekeres. Auch Interaktionsprüfungen seien nicht mehr Teil der E-Medikation: "Das kann jeder Arzt machen, wie er es für richtig hält."

Kontrolle über niedergelassene Ärzteschaft abgewendet
Hinsichtlich der Usability bemängelt die Ärztekammer, dass es hier im Gesetz nur allgemeine Aussagen gebe, wonach man sich bemühen werde, diese herzustellen. Dem Vernehmen nach hätten sich die Länder geweigert, die dafür notwendigen Kosten zu übernehmen, was aus Sicht von Szekeres "absurd ist, da jene es waren, die ELGA immer schon gefordert haben". Es bestehe daher die immanente Gefahr, dass ein "vollkommen praxisuntaugliches System geschaffen wird, weshalb die freiwillige Teilnahme daran die einzige Garantie ist, dass die Ärzteschaft nicht mit einer ELGA belastet wird, bei der die Funktionalität fehlt".

Teilweise nachgeschärft werden konnten datenschutzrechtliche Probleme. Szekeres: "Wir konnten erreichen, dass ein Passus im Gesetz eingebaut wurde, wonach ELGA nicht zur Gesundheitsplanung, Kontrolle von Ärztinnen und Ärzten, Leitlinienerstellung, et cetera verwendet werden darf." Und auch die ärztliche Verschwiegenheit wurde, mit Ausnahme der Daten, die in ELGA kommen, also Verordnungsdaten sowie Labor- und Röntgenbefunde ab 1. Juli 2016, gewahrt. Allerdings gibt Szekeres zu bedenken: "Für diese Daten können Ärztinnen und Ärzte ab 1. Juli 2016 die Verschwiegenheit nicht mehr 100-prozentig garantieren, das übernimmt dann wohl das Gesundheitsministerium."
     
Apotheker begrüßen politische Einigung
e-Medikation wesentlich für mehr Medikamentensicherheit
Wien (apotheker) - Die österreichischen Apotheken sind erfreut über die richtungsweisende Einigung zum ELGA-Gesetz im Vorfeld der Ministerratssitzung. "Die e-Medikation wird einen wichtigen Beitrag zu mehr Medikamentensicherheit leisten", betont Mag.pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer.

Die Apothekerinnen und Apotheker setzen sich seit Jahren massiv für mehr Sicherheit im Umgang mit Medikamenten ein. Die ersten Pilotversuche zur e-Medikation gehen auf umfassende Projekte der Apothekerschaft zurück, die ihr Wissen in das neue ELGA-Gesetz miteinfließen hat lassen. Die Forderungen der Apothekerschaft wurden im neuen Gesetz weitestgehend berücksichtigt. So scheint nun sowohl die Praxistauglichkeit gewährleistet als auch die administrative Belastung überschaubar zu sein.

Der geplante Entwurf sieht vor, dass auch rezeptfreie Medikamente in der Apotheke in die e-Medikation eingespielt werden. Die Umsetzung der e-Medikation ist für 2016 vorgesehen. "Unsere Ideen reichen bis zu einem modernen Medikationsmanagement. Der Gesamtüberblick über die jeweils einzunehmenden Arzneimittel ermöglicht eine umfassende Betreuung der Kunden/Patienten durch die Apotheke", so Wellan.

Apotheken auf einen Blick
In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Ob Großstadt, Kleinstadt oder Gemeinde: Die österreichischen Apotheken liefern Qualität auf höchstem Niveau. Das bestehende Apothekensystem garantiert eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und stellt die Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt. Insgesamt beraten 5.700 akademisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in 1.320 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Die Beratungskompetenz ist eine der zentralen Leistungen der Apotheker.

 

 Neumayer: Industrie begrüßt ELGA-Einigung
Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) steigert Qualität und Transparenz im Gesundheitssystem - Know-How der Wirtschaft muss bei Umsetzung genutzt werden
Wien (pdi) - "Die Industrie begrüßt die Einigung zur überfälligen Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich Pressekonferenz von BM Alois Stöger und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. "Die Vorteile der elektronischen Kommunikation müssen endlich auch im Gesundheitssystem genützt werden", so Neumayer. Gerade im Zusammenhang mit der geplanten Spitals- bzw. Gesundheitsreform und der damit verbundenen sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine möglichst rasche ELGA-Umsetzung von zentraler Bedeutung. "ELGA ermöglicht nicht nur eine Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität in der Gesundheitsversorgung, sondern stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der dringend notwendigen sektorenübergreifenden lückenlosen, medizinischen und ökonomisch sinnvollen Versorgung für die Patienten dar", hob der IV-Generalsekretär hervor. Die Möglichkeit, bei Behandlungen auf vorhandene Befunde zugreifen zu können, bedeute allem voran eine Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. "Um die Zielsetzungen realisieren zu können und sich einen für die Behandlung notwendigen Überblick über relevante Vorbefunde verschaffen zu können, muss auch die umfassende Teilnahme von Ärzten und anderen Gesundheitsdienstanbietern sichergestellt sein."

Zudem sei wesentlich, das Wissen der Wirtschaft bei der ELGA-Umsetzung entsprechend zu nutzen. Die Industrie kann hierbei einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Gesundheitswesen kosteneffizient weiterzuentwickeln. "Im Sinne einer möglichst effizienten und effektiven Einführung von ELGA müssen wettbewerbsverhindernde Monopolstellungen vermieden werden", so Neumayer. Errichtung und Betrieb der zentralen ELGA-Systemkomponenten müssen jedenfalls am freien Markt ausgeschrieben und vergeben werden.

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