Durchbruch bei Obsorge  

erstellt am
10. 10. 12

 Heinisch-Hosek: Gesetz katapultiert das Familienrecht ins 21. Jahrhundert
Familienrechtspaket als großer Wurf für die Familien in Österreich
Wien (bpd) - "Wir haben seit langem mit Hochdruck gemeinsam daran gearbeitet, Regelungen zu treffen, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Und die Eltern dabei unterstützen, Streit und gegenseitige Verletzungen zurückzustellen. Das ist uns jetzt gelungen. Der Gesetzesentwurf ist ein großer Schritt vorwärts, wir katapultieren das Familienrecht damit in das 21. Jahrhundert", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Stellungnahme nach der Präsentation des Familienrechtspakets am 10.10..

"Mir war von Anfang an wichtig, dass wir für diese besonders sensiblen Fälle der strittigen Scheidungen und Trennungen besondere Vorkehrungen treffen. Denn es hier es um Fälle, in denen sich Eltern oft spinnefeind sind und nicht mehr miteinander reden können. Der Staat darf sich in diesen Rosenkriegen nicht aus seiner Verantwortung nehmen und die Kinder im Stich lassen. Auch das machen wir mit diesem Begutachtungsentwurf sehr deutlich", so die Ministerin.

Die Richterin, der Richter muss jeden einzelnen Fall sehr genau prüfen, denn es wird nicht sofort über einen Antrag auf gemeinsame Obsorge entschieden. In einer sechsmonatigen "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" soll sich herauskristallisieren: Ist die gemeinsame Obsorge beider Eltern oder die alleinige Obsorge eines Elternteils besser für das Kind? "Das Gericht kann nach dieser Phase eine qualifizierte Entscheidung treffen, weil es sieht: Funktioniert's zwischen den Eltern, oder funktioniert's nicht?", so die Frauenministerin.

Weitere Punkte, die der Frauenministerin besonders wichtig sind: Bei einvernehmlichen Scheidungen müssen die Eltern in Zukunft schon zum Zeitpunkt der Scheidung das Besuchsrecht regeln, sich also ausmachen, wer das Kind wie oft sieht. "Diese Neuerung ist deshalb so notwendig, weil wir wissen: Die allermeisten Streitigkeiten zwischen Ex-PartnerInnen entstehen nicht etwa aus Fragen der Obsorge, sondern des Besuchsrechts", so Heinisch-Hosek.

Außerdem sieht der Entwurf auch eine Verbesserung der Situation von Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien vor und enthält eine umfassende Neudefinition des Kindeswohls. "Mit dem vorliegenden Gesetzestext ist uns gemeinsam ein großer Wurf für die Familien in Österreich gelungen. Das Gesetz ist eine Verbesserung für alle, Kinder, Väter und Mütter", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek abschließend.

 

Karl: Ein umfassendes Familienrechtspaket zum Wohl der Kinder!
Gemeinsame Obsorge wird Regelfall, schnellere Verfahren, Antragsrecht für uneheliche Väter, Besuchsrecht wird Kontaktrecht, neues Namensrecht
Wien (bmj) - Justizministerin Beatrix Karl zeigte sich anlässlich der Präsentation des neuen Familienrechtspakets erfreut, dass nun ein Durchbruch gelungen ist und ein umfassendes Familienrechtspaket auf dem Tisch liegt. "Als ich vor eineinhalb Jahren Justizministerin geworden bin, war mir klar, dass das eines der Projekte sein wird, die ganz oben auf der Agenda stehen. Endlich für ein gutes und modernes Familienrecht zu sorgen, das sind wir den Familien in Österreich und insbesondere den Kindern schuldig."

Das Familienrecht solle ja für die Familien da sein und insbesondere für die schwächsten Familienmitglieder, die Kinder. "Beim Familienrechtspaket stehen für mich ganz klar die Kinder im Mittelpunkt. Letztlich sind ja immer die Kinder die Leidtragenden, wenn sich Eltern nicht mehr einig werden. Sie leiden am meisten darunter, wenn die Beziehung der Eltern auseinandergeht und stehen oft zwischen den Stühlen. Und darum geht es: das Familienrecht muss Lösungen anbieten, wenn Familien selbst keine gemeinsame Lösung mehr finden. Und es muss vor allem rasche Lösungen anbieten", stellte Karl klar.

"Ich habe immer drei Hauptziele betont, die das Paket erfüllen muss:

  1. Schnellere Verfahren und wenn nötig auch vorläufige Lösungen, um Entfremdung zu vermeiden
  2. Mehr Kontinuität für Kinder, d.h. die gemeinsame Obsorge sollte der Regelfall sein, das Besuchsrecht muss besser funktionieren.
  3. Eine Menschenrechtskonforme Lösung, d.h. ein uneingeschränktes Antragsrecht auf die Obsorge auch für ledige Väter - wie vom Menschenrechtsgerichtshof und VfGH gefordert


Alle drei Punkte können wir mit dem Paket erfüllen", so Karl abschließend.

Die Verbesserungen des neuen Familienrechtspakets im Überblick:

  1. Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls im Familienrecht
  2. Schnellere Verfahren, begleitende Maßnahmen - Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler begleiten das Verfahren - Die Phase der elterlichen Verantwortung führt zu einer schnellen vorläufigen Entscheidung und vermeidet Entfremdung durch klare Kontaktregeln
  3. Mehr Kontinuität für Kinder - eine deutliche Stärkung der gemeinsamen Obsorge, sie wird zum Regelfall - aus dem Besuchsrecht wird das Kontaktrecht, es wird besser durchsetzbar (Maßnahmenkatalog) - die gemeinsame Obsorge kann künftig am Standesamt vereinbart werden
  4. Uneingeschränktes Antragsrecht auf die Obsorge auch für ledige Väter
  5. Neues Namensrecht: stärkt die Familienidentität, schafft Flexibilität

 

Fichtenbauer/Kitzmüller: Gemeinsame Obsorge hoffentlich nicht auf halbem Weg stecken geblieben
Die FPÖ werde das bisher nur durch nicht deckungsgleiche Aussagen der Minister vorgestellte Familienrechtspaket mit kritischer Erwartungshaltung überprüfen.
Wien (fpd) - Vorsichtig zustimmend äußerten sich die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller und der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer zum vorgestellten Familienrechtspaket. "Im Bereich der gemeinsamen Obsorge ist die Bundesregierung hoffentlich nicht auf halbem Wege stehen geblieben", so die beiden Mandatare.

Die FPÖ werde das bisher nur durch nicht deckungsgleiche Aussagen der Minister vorgestellte Familienrechtspaket mit kritischer Erwartungshaltung überprüfen. Es werde vor allem darauf ankommen, dass die klare Tendenz von Heinisch-Hosek, die bisher die politische Haltung geprägt hat, das Kind als Waffe im juristischen Streit - meist der Mutter gegen den Vater - zu missbrauchen beendet werden könne, so Fichtenbauer. "Die schon längst europarechtlich vollzogene Erkenntnis des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile muss der Primat des Zuganges zum Obsorgerecht sein", betonte Fichtenbauer.

"Nur dann wenn dem Kindeswohl nicht gerecht getan würde, ist im Einzelfall vom vorgenannten Grundsatz Abstand zu nehmen", betonte auch Kitzmüller, die auf das überaus erfolgreiche Modell aus Deutschland verwies, dass die FPÖ deutlich bevorzuge. Der Entwurf wird noch lange nicht das Ende der Diskussion bedeuten", kündigte Kitzmüller weitere diesbezügliche Aktivitäten der FPÖ an. "Für uns steht nicht das Wohl von Emanzen im Vordergrund, sondern das des Kindes", betonte Kitzmüller.

 

Haubner: Neue Regelungen bringen nur wenige Verbesserungen für Kinder
BZÖ beharrt auf gemeinsamer Obsorge als Regelfall
Wien (bzö) - "Die zwischen SPÖ und ÖVP ausgehandelten Obsorge-Regelungen bringen leider nur wenige Verbesserungen für die Kinder. Die große Chance, dass die gemeinsame Obsorge zum Regelfall wird, wurde leider verpasst. Anscheinend sind die ideologischen Scheuklappen bei den Regierungsparteien nach wie vor zu groß. Es ist traurig, dass nach dem jahrelangen rot-schwarzen Streit ein löchriges Flickwerk herauskommt", kritisiert BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner. Positiv an der Vorlage seien die beschleunigten Verfahren und die Verankerung des Kindeswohls im Gesetz.

Haubner betont, dass das BZÖ weiter dafür kämpfen werde, dass die gemeinsame Obsorge Standard und die alleinige Obsorge Ausnahmefall wird. "Die Kinder haben ein Recht auf einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen. Dies gilt besonders im Falle der Trennung, Scheidung, aber auch im Falle bei unehelich geborenen Kindern. Die Verantwortung für die Kinder hat man nämlich ein ganzes Leben lang", so die BZÖ-Familiensprecherin in einer ersten Reaktion.

 

 Musiol/Steinhauser: Obsorgelösung "realitätsfremd"
Erfreut zeigen sich die Grünen dagegen über die endlich erfolgte Liberalisierung des Namensrechts
Wien (grüne) - „Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge, auch wenn die Eltern sich streiten, dem Kindeswohl dient, ist absurd und realitätsfremd“, kommentiert Daniela Musiol, Familiensprecherin der Grünen, die neue Regelung im Familienrechtspaket. So soll z.B. das Gericht künftig die Möglichkeit haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen.

„Die Grünen befürworten eine gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen können. In Konfliktfällen muss diese jedoch erst zwischen den Eltern mithilfe einer Schlichtungsstelle erarbeitet werden. Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden“, ergänzt Albert Steinhauer, Justizsprecher der Grünen.

Das Grüne Modell sieht vor, dass beide Elterneile Verantwortung für ein Kind nach einer Trennung tragen sollen. Beziehungsstreitigkeiten dürfen jedoch nicht über Obsorge- und Besuchsrecht am Rücken der Kinder ausgetragen werden. Deshalb sind Gerichte für die Grünen der falsche Ort, um Beziehungskonflikte aufzuarbeiten. Die von den Grünen vorgeschlagene Schlichtungsstelle findet sich als Mini-Variante im neunen Familienrechtspaket wieder.

„Künftig soll eine Familiengerichtshilfe das Gericht bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen unterstützen. Das entspricht im Ansatz dem Grünen Vorschlag einer Schlichtungsstelle, wo interdisziplinäre Unterstützung für die Eltern geboten werden würde“, sagt Musiol und weiter: „Trotz kleiner Verbesserungen wie dieser macht es den Eindruck, als hätte die Frauenministerin hier einen faulen Kompromiss geschlossen. Die SPÖ sprach sich bisher vehement gegen eine verpflichtende/automatische gemeinsame Obsorge nach Scheidungen aus“, erläutert Musiol.

Erfreut zeigen sich die Grünen dagegen über die endlich erfolgte Liberalisierung des Namensrechts. „Damit wurden langjährige Vorschläge der Grünen aufgegriffen und viele unserer Forderungen erfüllt“, stellt Steinhauser zufrieden fest. So wird es künftig möglich sein, dass Eltern und Kinder einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können. „Ein Grüner Erfolg“, sagt Steinhauser, der schon vor fünf Jahren einen Gesetzesvorschlag dazu vorgestellt hat.

 

Baier: Kinder brauchen Vater und Mutter
Familienrechtspaket ein wichtiger Schritt
Wien/St. Pölten (familienbund) - Die Trennung der Eltern ist für Kinder immer ein schmerzliches Erlebnis. Damit diese nicht dauerhaft darunter leiden ist es wichtig, dass sie auch weiterhin mit beiden Elternteilen aufwachsen. Sie trennen sich weder vom Vater noch von der Mutter und möchten auch weiterhin mit beiden zusammen sein - und sie haben auch ein Recht darauf.

"Die gemeinsame Obsorge stärkt dieses Recht von Kindern", freut sich der Präsident des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Mag. Bernhard Baier, über das von Justizministerin Dr. Beatrix Karl ausverhandelte Familienrechtspaket, welches gelungen das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. "Die Erziehung eines Kindes muss gemeinsam erfolgen und Verletzungen in der Partnerschaft müssen zurückgestellt werden, um Rosenkriege aus dem Leben der Kinder heraus zu halten, damit ehemalige Partner umsorgende Elternteile bleiben.

Viele Familienbundforderungen wie "schnellere (vorläufige) Entscheidungen im familiengerichtlichen Verfahren, um eine Entfremdung zu vermeiden", "verpflichtende Besuche einer Beratung", "die Verpflichtung des betreuenden Elternteils zur Förderung der Beziehung zum anderen Elternteil", und auch ein "Maßnahmenkatalog für Richter/-innen zur Durchsetzung dieser Kinderrechte" sind in diesem Familienrechtspaket enthalten. "Ein wichtiger Schritt für die Kinder in unserem Land", gratuliert Baier abschließend.

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