Stöger: Anbauverbot für gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel verlängert 

 

erstellt am
22. 10. 12

Wien (bgf) - "Mit Oktober habe ich mittels Verordnung das bestehende Anbau-Verbot für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel für weitere drei Jahre bis 30. November 2015 verlängert", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger. Diese Kartoffel ist EU-weit zum Anbau zugelassen. Das Verbot umfasst die Verwendung zum Anbau dieser Linie ebenso wie solcher, die aus Kreuzungen dieses gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnisses mit anderen Kartoffeln hervorgegangen sind. "Gegen den Anbau der Amflora-Kartoffel bestehen weiterhin Bedenken, in erster Linie wegen eines eingebauten Antibiotika-Resistenzgens", so der Minister weiter. Diese Bedenken konnten bisher im laufenden wissenschaftlichen Dialog mit der Europäischen Kommission und der EFSA nicht ausgeräumt werden. Aus der Sicht Österreichs ist auch der vom Zulassungsinhaber vorgelegte Monitoringplan ungenügend, stellte der Minister klar. Derzeit ist eine Abschätzung potentieller negativer Auswirkungen durch den Anbau dieses Produkts mit den Vorgaben der EU-Entscheidung alleine nicht möglich. Daher wurde seitens des Gesundheitsministeriums auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie das Umweltbundesamt mit einer weiteren vertiefenden wissenschaftlichen Prüfung dieser Fragen befasst. Die Sicherheitsbedenken Österreichs werden auch von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauert.

Ende September traten zudem drei Verordnungen zur Verlängerung bestehender Importverbote für zwei gentechnisch veränderte Raps- bzw. eine Maisvariante in Kraft. Für diese Erzeugnisse liegt EU-weit keine Anbauzulassung vor. Diese Importverbote betreffen Produkte, in denen noch vermehrungsfähige gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorkommen können. Mit den österreichischen Verbotsverordnungen wird der Anbau der Amflora-Kartoffel in Österreich ebenso wie ein Freisetzen von vermehrungsfähigen gentechnisch verändertem Raps oder Mais in die Umwelt in Österreich wirksam verhindert. "Solange Unsicherheiten bestehen und wegen der Blockadepolitik einiger großer EU-Mitglieder die nationale Entscheidung über den Anbau von GVO nicht im EU-Recht verankert ist, werde ich im Sinne des Vorsorgeprinzips unser Land mit Verbotsverordnungen weiterhin schützen. Auch wenn es aufwändig und mühsam ist, Einzelverordnungen zu erlassen und diese gegenüber Brüssel zu verteidigen", so Minister Stöger abschließend.

 

 

 

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