Erweiterung der Zuständigkeiten des Unabhängigen Verwaltungssenates   

erstellt am
17. 10. 12

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Am Beginn der Ausschussberatungen befasste sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss am 17.10. unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) mit einer Vorlage der Landesregierung für ein UVS-Zuständigkeiten- Erweiterungsgesetz und nahm diese einstimmig an.

Bei diesem Gesetz handelt es sich um einen ersten legistischen Schritt zur Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle des Bundes, die die Abschaffung des administrativen Instanzenzugs und anstelle dessen die Möglichkeit vorsieht, nach der erstinstanzlichen verwaltungsbehördlichen Entscheidung das neu zu schaffende Landesverwaltungsgericht anzurufen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Mitglieder der bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Übernahme in das Landesverwaltungsgericht haben. Obwohl diese gravierende Reform des österreichischen Verwaltungsvollzuges erst am 1. Jänner 2014 in Kraft tritt, sollen so bald wie möglich bisherige zweitinstanzliche Zuständigkeiten der Landesregierung dem UVS übertragen werden, um dort die notwendige Fachkompetenz aufzubauen. In einem ersten Schritt sollen mit dem UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz diverse Berufungszuständigkeiten der Landesregierung im Bereich der Landesabgaben, des Landwirtschafts-, Tourismus- und des Sozialrechtes dem UVS übertragen werden.

Dafür müssen in zahlreichen Gesetzen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg, die Salzburger Gemeindeordnung 1994, das Abgaben-Behörden- und –Verwaltungsstrafgesetz, das Fleischuntersuchungsgebühren-Gesetz 2008, das Kurtaxengesetz 1993, das Salzburger Rundfunkabgabegesetz, das Salzburger Landwirtschaftliche Schulgesetz, das Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000, das Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000, das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Lande Salzburg, das Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz, das Gesetz, mit dem die Geflügelhaltung im Lande Salzburg geregelt wird, die Salzburger Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991, die Salzburger Landarbeitsordnung 1995, das Salzburger Landwirtschafts-Materialseilbahngesetz, das Jagdgesetz 1993, das Berufsjägergesetz, das Fischereigesetz 2002, das Salzburger Bergsportführergesetz, das Salzburger Tourismusgesetz 2003, das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, das Salzburger Mindestsicherungsgesetz und das Salzburger Sozialhilfegesetz.

Durch die Novellierung erwarte er eine Verfahrensbeschleunigung, hob LAbg. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) in der Diskussion hervor. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) betonte, dass das neu zu schaffende Landesverwaltungsgericht unbedingt budgetär und personell bestens ausgestattet werden müsse, um effizient arbeiten zu können. Daher stelle sich die Frage nach den Kosten, die diese Neuerung mit sich bringe. LAbg. Dr. Astrid Rössler (Grüne) stellte die Frage nach der künftigen Organisation des Landesverwaltungsgerichtes und nach der künftigen Bestellungspraxis der dort tätigen Juristen und Juristinnen. Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber erklärte die geplante amtsinterne Ausschreibung damit, dass die jetzt bereits mit dieser Materie befassten Bediensteten der Landesverwaltung schon Erfahrungen, die im UVS bzw. im späteren Landesverwaltungsgericht notwendig seien, mitbringen. Was die Kosten betrifft, so sagte Faber, dass durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle des Bundes vorgegeben sei, dass die Landesverwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014 einzurichten seien. Entsprechende Kosten kommen unausweichlich auf die Länder zu.
     
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