Nach dem Ministerrat

 

erstellt am
30. 10. 12

Faymann: Ausnahmeregelung bei Grundbuchgebühren gute Basis für vermögensbezogene Steuern
Regierung ist sich bei Reparatur des Einbürgerungsrechtes im Staatsbürgerschaftsgesetz einig
Wien (sk) - Im Zuge der Sitzung des Ministerrates am 30.10. wurde eine Reihe von Regierungsvorlagen beschlossen - neben Gesetzen zum besseren Schutz für Arbeitnehmer u.a. auch die Novelle zu Grundbuchgebühren. Bundeskanzler Werner Faymann betonte dabei im anschließenden Pressefoyer, dass die vorgesehenen Ausnahmen für die Umstellung von Einheits- auf Verkehrswerte - etwa bei der Übertragung innerhalb der engeren Familie - eine "gute Ausgangsbasis für die Diskussion über vermögensbezogene Steuern" seien. Hauptwohnsitze sollen davon ebenso ausgenommen sein wie Vermögen unter einer Million Euro. Grundsätzlich seien hinsichtlich der Ausnahmeregelungen in der Novelle vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes "größtmögliche Vorsorge getroffen worden, dass es sich dabei um ein verfassungskonformes Gesetz handelt", so der Kanzler.

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach es einer Reparatur des Einbürgerungsrechtes im Staatsbürgerschaftsgesetz bedürfe, ist man sich in der Regierung einig: Sogenannten Putativ-Österreichern soll die Staatsbürgerschaft rückwirkend anerkannt werden. Uneheliche Kinder und Adoptivkinder sollen von der Neuregelung ebenfalls erfasst werden.

Zu Vorschlägen hinsichtlich weiterer Erleichterungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft für besonders gut integrierte Menschen sagte Bundeskanzler Faymann: "Verteidigungsminister Darabos wird hierfür Verhandlungen mit Staatssekretär Kurz führen. Es gibt noch eine Reihe von Punkten, die in den Verhandlungen zu klären sind." So sei es etwa nicht nachvollziehbar, wie beispielsweise Pflegekräfte, die im 24h-Pflegebereich tätig sind, zusätzlich regelmäßige Freiwilligenarbeit leisten können. "Wir werden sehr darauf achten, dass die soziale Ausgewogenheit gegeben ist. Nur weil jemand wenig verdient, heißt das nicht, dass er auch wenig leistet", so der Kanzler.


 

 Haubner: Erleichterungen für Betriebsübergaben ist wichtiger Schritt
Betriebsübergaben im erweiterten Familienkreis sowie gesellschaftsrechtliche Übertragungen gesichert - bis 2020 stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer Übergabe
Wien (övp-pk) - "Betriebsübergaben sowie Strukturänderungen werden erleichtert und Wachstumsanreize geschaffen, das ist ein wichtiger Schritt für tausende österreichische Unternehmen", begrüßt der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abg. Peter Haubner, die im Ministerrat beschlossene Grundbuchsgebührennovelle. "Die Zeit hat gedrängt, denn ohne eine Novelle wäre ab dem kommendem Jahr die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 Prozent - unabhängig von der Erwerbsart (Kauf, Schenkung, Erbschaft) vom Verkehrswert statt wie bisher vom Einheitswert berechnet worden. Das hätte in den meisten Fällen eine Erhöhung um das Zehnfache bedeutet, und damit neben einer massiven Belastung der Unternehmen auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Hintertür."

Bisher wurden die Eintragungsgebühren bei einem Kauf von Liegenschaften nach dem Kaufpreis ("Verkehrswert"), für Schenkungen und Erbschaften aber nach dem niedrigeren Einheitswert berechnet. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch aber für verfassungswidrig erklärt und mit 31.12.2012 aufgehoben Jetzt gilt Folgendes: "Neben Betriebsübergaben im größeren Familienkreis, also z.B. der Weitergabe eines Betriebs von den Eltern auf Sohn oder Tochter oder gar an Enkel oder Nichten/Neffen, werden künftig auch Übertragungen von Liegenschaften in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen, wie etwa bei jedem Erwerbsvorgang zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, oder einer Verschmelzung, Umwandlung oder eines Zusammenschlusses von Gesellschaften, erleichtert", zeigt Haubner auf. "Ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist nunmehr egal".

Bis 2020 stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer Betriebsübergabe, zwei Drittel davon sind in Familienbesitz. "Ohne Entschärfung wären zahlreiche Betriebsübergaben durch die massive finanzielle Mehrbelastung nahezu unmöglich und tausende Arbeitsplätze gefährdet worden. Dies konnte abgewendet werden", bedankt sich Peter Haubner abschließend bei Justizministerin Beatrix Karl.


 

Bures: Straßenpaket für mehr Verkehrssicherheit und Verwaltungsvereinfachung
Wien (bmvit) - Die Regierung hat am 30.10. im Ministerrat ein von Verkehrsministerin Doris Bures vorgelegtes Straßenpaket beschlossen. Darin enthalten ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Arbeitszeit von Kraftfahrern. In Zukunft gelten für selbständige Kraftfahrer die gleichen maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten wie für unselbständig beschäftigte LenkerInnen von Bussen oder Lkws. "Damit wird sichergestellt, dass sich LenkerInnen, egal ob selbständig oder unselbständig, nicht übermüdet ans Steuer setzen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit", betont die Verkehrsministerin.

Weitere unionsrechtliche Anpassungen: Es wird die gesetzliche Grundlage geschaffen für die Einrichtung und den Betrieb eines einzelstaatlichen elektronischen Verkehrsunternehmensregisters. Das Register erfasst die im Inland konzessionierten Güterbeförderungsunternehmen, darin werden auch schwerwiegende Verstöße und die Namen der Personen, die für ungeeignet erklärt wurden, die Verkehrstätigkeit eines Unternehmens zu leiten, registriert. Und es werden die Regelungen für Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung von VerkehrsunternehmerInnen entsprechend der EU-Richtlinie im Kraftfahrliniengesetz und im Güterbeförderungsgesetz angepasst.

Außerdem wird für Micro-Cars die Winterreifenpflicht eingeführt. Bisher waren die sogenannten Mopedautos nicht von der im Kraftfahrgesetz für Pkws festgelegten "situativen Winterausrüstungspflicht" umfasst.

Schließlich bringt das Verkehrspaket auch eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen. Unter anderem muss eine Bewilligung für die L17 Ausbildung nicht mehr wie bisher bei der zuständigen Behörde beantragt werden, sondern wird direkt von der Fahrschule bei der Behörde beantragt und dem Kandidaten gleich von der Fahrschule mitgegeben. Und es wird eine §57a-Begutachtungsplakettendatenbank geschaffen. In der werden auch die Gutachten abgelegt und für die Zulassungsstellen abrufbar. Dadurch entfällt die Vorlage der Papierversion im Zuge eines Zulassungsvorganges


 

 Leitl: Verteuerungen für Betriebe abgewehrt
Betriebsübergaben werden begünstigt - Novelle kein Türöffner für neue Steuern
Wien (pwk) - Nach deutlicher Kritik der Wirtschaft am Begutachtungsentwurf wurden im Ministerrat wesentliche Verbesserungen bei der Novelle der Grundbuchsgebühren vorgenommen. "Der jetzt von der Regierung beschlossene Entwurf stellt eine wesentliche Verbesserung dar, da er vollkommen zu Recht Betriebsfortführungen fördert", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl.

Aufgrund des Generationswechsels stehen in den nächsten zehn Jahren mehr als 60.000 Betriebsübergaben an. Gerade bei Kleinbetrieben, etwa im Gastgewerbe, sei oftmals die Liegenschaft mehr wert als der gesamte Betrieb. Eine Fortführung solcher Betriebe sei nur dann wirtschaftlich möglich, wenn die Liegenschaft innerhalb der Familie übertragen wird, weil dies bis dato und nunmehr auch zukünftig begünstigt erfolgen kann, so Leitl. "Dass bei der Übertragung von Betriebsliegenschaften im Familienkreis der dreifache Einheitswert für die Gebührenbemessung heranzuziehen ist, ist eine maßgebliche Förderung von Betriebsübergaben. An sich sind auch diese Grundbuchsgebühren zu hoch, da die Kostendeckung der Justiz in Österreich 109,8 Prozent beträgt, während der europäische Schnitt bei 22,3 Prozent liegt", so der WKÖ-Präsident.

Leitl weiter: "Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und bereits jetzt mit einer Vielzahl von Steuern, Gebühren und Abgaben belastet. Jede weitere Bürde für unsere KMU bremst das Wachstum und den Wohlstand und kostet Jobs. Die Begünstigung ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. In weiterer Folge sollten die Eintragungsgebühren so gesenkt werden, so dass diese tatsächlich nur den Aufwand des Gerichts abdecken, der durch die Grundbuchseintragung selbst entsteht".

Die nun beschlossene Gesetzesnovelle sei jedenfalls kein Türöffner für Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern, stellte Leitl klar.

 

 

 

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