Lopatka: Schutz unserer Landsleute im Ausland ist und bleibt zentrale Aufgabe des Außenministeriums 

 

erstellt am
30. 10. 12

Lunacek-Vorschlag bringt eine Schlechterstellung für Österreicherinnen und Österreicher
Wien (bmeia) - „Unser Ziel ist es, BürgerInnen in Not im Ausland optimal zu unterstützen und ein effizientes konsularisches Krisenmanagement zu gewährleisten“, erklärte Staatssekretär Reinhold Lopatka vor dem Hintergrund der Diskussion über eine verstärkte EU-Zusammenarbeit im Konsularbereich. Derzeit wird in Brüssel der Entwurf einer EU-Richtlinie über den konsularischen Schutz im Ausland verhandelt.

„EU-Delegationen erfüllen eine wichtige ergänzende Funktion neben unserem Vertretungsnetzwerk. Eines steht jedoch fest: Die Unterstützung der Österreicherinnen und Österreicher im Ausland ist eine Aufgabe, die in unseren Händen liegt und die wir nicht an Dritte auslagern wollen“, betonte Lopatka im Gegensatz zur Aussage von Europaabgeordneter Ulrike Lunacek in der heutigen „Krone“ (Printausgabe, Anm).

Seit 1993 sehe das EU-Recht vor, dass in Ländern, in denen ein Mitgliedstaat nicht vertreten sei, in Not geratene EU-BürgerInnen durch Vertretungen anderer Mitgliedstaaten unterstützt werden müssten.

„Gerade die Krisen in Nordafrika haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit unter den europäischen Partnern gut funktioniert und Österreich über die letzten Jahre eine hohe Professionalität im Krisenmanagement entwickelt hat. Wir konnten nicht nur unsere eigenen Landsleute unterstützen, sondern auch über hundert BürgerInnen aus anderen EU-Staaten bei der Ausreise helfen“, unterstrich Lopatka. So hätten die Österreichischen Botschaften in Kairo, Tripolis und Tunis sowie in Malta, Zypern und Griechenland beim Schutz der ÖsterreicherInnen und anderer UnionsbürgerInnen eine wichtige Rolle übernommen.

„In der laufenden Diskussion über eine verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei konsularischen Dienstleistungen spricht sich Österreich dafür aus, dass auch die 140 EU-Vertretungen in Notfällen als Erstanlaufstelle fungieren. Eine europäische Regelung über eine engere Zusammenarbeit der Vertretungen der Mitgliedstaaten muss allerdings einen klaren praktischen Mehrwert für unsere Landsleute haben und darf – in Zeiten der Budgetdisziplin – nicht mit Mehrkosten verbunden sein. Der von einigen Mitgliedstaaten vorgeschlagene neue Mechanismus für eine Kostenerstattung wird von uns entschieden abgelehnt, bevor klar ist, ob er mehr nützt als kostet“, hielt der Staatssekretär fest. Es dürfe nicht dazu kommen, dass größere EU-Staaten ihr Vertretungsnetz querfinanzieren, indem sie kleinere Mitgliedstaaten für konsularische Leistungen für deren Staatsbürger unkontrolliert zur Kasse bitten.

 

 

 

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