Frauen in Führungspositionen

 

erstellt am
14. 11. 12

EU-Kommission schlägt als Zielvorgabe 40 % vor
Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, der die „gläserne Decke“ durchbrechen soll, die qualifizierten Frauen den Weg zu Top-Positionen in Europas größten Unternehmen noch immer versperrt. Angestrebt wird ein Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in den Aufsichtsräten aller börsennotierten Unternehmen – mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen – von 40 %. Die Leitungsorgane der Unternehmen werden derzeit von einem Geschlecht beherrscht: 85 % der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder und 91,1 % der geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitglieder sind Männer, während Frauen in diesen Positionen nur zu 15 % bzw. 8,9 % vertreten sind. Trotz intensiver Debatte in der Öffentlichkeit und freiwilliger Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, hat sich an der Situation in den letzten Jahren nicht viel geändert: Seit 2003 hat sich der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen im Schnitt um jährlich gerade mal 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Um diese Entwicklung zu beschleunigen, schlägt die Kommission jetzt eine Richtlinie vor. Der Vorschlag wurde gemeinsam von Vizepräsidentin Viviane Reding (Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft), Vizepräsident Antonio Tajani (Industrie und Unternehmertum), Vizepräsident Joaquín Almunia (Wettbewerb), Vizepräsident Olli Rehn (Wirtschaft und Währung), Kommissar Michel Barnier (Binnenmarkt und Dienstleistungen) und Kommissar László Andor (Beschäftigung und Soziales) vorgelegt.

Damit folgt die Kommission der Aufforderung des Europäischen Parlaments, das wiederholt – unter anderem in seinen Entschließungen vom 6. Juli 2011 und 13. März 2012 – eine Gleichstellungsregelung für Frauen und Männer in wirtschaftlichen Führungspositionen gefordert hatte.

Der Richtlinienvorschlag enthält eine Zielvorgabe, wonach das unterrepräsentierte Geschlecht 40 % der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der nicht geschäftsführenden Direktoren in börsennotierten Unternehmen stellen soll. Unternehmen, in denen dieser Anteil weniger als 40 % beträgt, müssen die betreffenden Positionen durch Vergleich der Qualifikationen der Kandidaten auf der Grundlage klarer, geschlechtsneutraler und eindeutiger Kriterien besetzen. Bei gleicher Qualifikation erhält das unterrepräsentierte Geschlecht den Vorzug. Private börsennotierte Unternehmen müssen die Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 umsetzen, öffentliche Unternehmen – in denen die öffentliche Hand einen beherrschenden Einfluss ausübt – schon zwei Jahre früher, d. h. 2018. Die Richtlinie wird für etwa 5000 börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union gelten. Kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR) sowie nicht börsennotierte Gesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen.

„Mit ihrem heutigen Vorschlag folgt die Europäische Kommission dem Appell des Europäischen Parlaments, das auf EU-Ebene Gleichstellungsmaßnahmen für eine ausgewogenere Besetzung wirtschaftlicher Führungspositionen angemahnt hat”, so der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso. „Wir fordern jetzt die großen börsennotierten Unternehmen in Europa auf zu zeigen, dass sie es ernst meinen, wenn es um die Gleichstellung von Frauen und Männern in wirtschaftlichen Führungspositionen geht. Auf meine Initiative hin ist hat die Kommission den Anteil weiblicher Kommissionsmitglieder deutlich angehoben – ein Drittel der Kommissionsmitglieder sind heute Frauen.“

Vizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding fügte hinzu: „Die Europäische Union setzt sich seit 50 Jahren für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein, aber in einem Bereich sind noch keine Fortschritte erkennbar – und zwar in den Leitungsorganen der Unternehmen. In Ländern wie Belgien, Frankreich und Italien wurden kürzlich entsprechende Regelungen eingeführt, die erste Erfolge zeigen. Diese Beispiele machen deutlich, dass zeitlich befristete gesetzgeberische Maßnahmen einen Unterschied bewirken können. Der Vorschlag der Kommission wird dafür sorgen, dass Frauen bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen den Vorzug erhalten, wenn sie in diesem Gremium unterrepräsentiert und ebenso qualifiziert sind wie ihre männlichen Kollegen.

Ich bin den vielen Abgeordneten des Europaparlaments zu Dank verpflichtet, die sich unermüdlich für diese Belange eingesetzt haben und ohne die dieser Vorschlag nie auf den Tisch gekommen wäre.“

Schleppende Fortschritte haben 11 Mitgliedstaaten zu Einzelaktionen bewegt
In Europas Spitzenunternehmen ist von sieben Top-Positionen in der Unternehmensleitung gerade mal eine Position mit einer Frau besetzt (13,7 %). Dies ist nur eine leichte Verbesserung gegenüber dem Frauenanteil von 11,8 % im Jahr 2010. Bei diesem Tempo würde es etwa 40 Jahre dauern, bis eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen der Unternehmen – d. h. mindestens 40 % Frauen und 40 % Männer – überhaupt in greifbare Nähe rückt.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten sind deshalb gesetzgeberisch tätig geworden und haben für die Leitungsorgane der Unternehmen Regelungen unterschiedlicher Art eingeführt. In 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Griechenland, Österreich und Slowenien) gibt es gesetzliche Regelungen zur Förderung der Gleichstellung auf Ebene der Unternehmensleitung. In acht dieser Länder gelten die Vorschriften auch für öffentliche Unternehmen (siehe den Überblick über die einzelnen Länder). Demgegenüber gibt es in weiteren 11 Mitgliedstaaten weder gesetzgeberische Maßnahmen noch Selbstregulierungsmaßnahmen. Diese gesetzgeberischen Einzelaktionen gefährden die Funktionsweise des Europäischen Binnenmarkts, da unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Bestimmungen und Sanktionen bei Verstößen gegen Gleichstellungsvorgaben Unternehmen vor Probleme stellen und sie von Auslandsinvestitionen abhalten könnten. Aus diesem Grund soll mit dem heutigen Vorschlag ein EU-weiter Rahmen für solche positiven Maßnahmen geschaffen werden.

Kernpunkte des Vorschlags
Dem Vorschlag zufolge sollen in den Leitungsorganen börsennotierter europäischer Unternehmen bis 2020 mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Börsennotierte öffentliche Unternehmen müssen diese Zielvorgabe bereits 2018 erreichen.

Als ergänzende Maßnahmen sieht der Vorschlag auch eine „Flexiquote“ vor, d. h. eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern bis 2020 festzulegen (für öffentliche Unternehmen wäre der Termin 2018). Die Unternehmen müssen jährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen.

Qualifikation und Eignung bleiben die wichtigsten Kriterien für eine Position in der Unternehmensleitung. Die Richtlinie bewirkt eine Mindestharmonisierung der Corporate-Governance-Anforderungen, da Einstellungsentscheidungen auf objektiven Qualifikationskriterien basieren müssen. Gleichzeitig wird mit den vorgesehenen Garantien sichergestellt, dass es keine unbedingte, automatische Begünstigung des unterrepräsentierten Geschlechts gibt. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu positiven Maßnahmen ist vorgesehen, dass im Falle von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation der Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts den Vorzug erhält, es sei denn, eine objektive Beurteilung, bei der alle die einzelnen Kandidaten betreffenden Kriterien berücksichtigt werden, hat ergeben, dass spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen. Mitgliedstaaten, die bereits über wirksame Regeln verfügen, können diese beibehalten, sofern sie damit das 40 %-Ziel für Aufsichtsratspositionen bis 2020 erreichen. Es steht ihnen frei, über den Richtlinienvorschlag hinausgehende Maßnahmen einzuführen.

Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene, abschreckende Sanktionen vorsehen.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des Vorschlags: Die Zielvorgabe von 40 % gilt für börsennotierte Gesellschaften aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihres hohen Bekanntheitsgrads. Kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen. Die Zielvorgabe von 40 % gilt für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder. Im Einklang mit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung ist die Geltungsdauer der Richtlinie befristet. Sie soll 2028 außer Kraft treten.

„Diese Richtlinie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen europäischer Unternehmen rasch herbeiführen. Sie wird nicht länger gebraucht, sobald Fortschritte in diesem Bereich erzielt wurden”, fügte Vizepräsidentin Reding hinzu.

Hintergrund
Die Zuständigkeit der EU für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung reicht bis ins Jahr 1957 zurück (siehe SPEECH/12/702). 1984 und 1996 erließ der Rat Empfehlungen zur Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess. In mehreren Entschließungen hat seither das Europäische Parlament rechtlich verbindliche Quoten gefordert.

Die Förderung einer ausgewogeneren Teilhabe am Entscheidungsprozess ist eines der Ziele der europäischen Frauen-Charta (siehe IP/10/237), die Präsident José Manuel Barroso und Vizepräsidentin Viviane Reding im März 2010 auf den Weg gebracht haben. Im September 2010 beschloss die Kommission auf der Grundlage dieser Verpflichtungen eine Gleichstellungsstrategie für die nächsten fünf Jahre (siehe IP/10/1149 und MEMO/10/430).

Einem Bericht der Kommission vom März 2012 zufolge werden die Leitungsorgane der Unternehmen EU-weit derzeit von einem Geschlecht beherrscht. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den Ländern. In den größten finnischen Unternehmen beispielsweise liegt der Frauenanteil bei 27 %, in Lettland bei 26 %, während er in Malta nur 3 % und in Zypern 4 % beträgt.

Das Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern in den Leitungsorganen europäischer Unternehmen hat sich im letzten Jahr deutlich gegenüber den Vorjahren verbessert (zwischen Oktober 2010 und Januar 2010 war ein Anstieg um 1,9 Prozentpunkten zu verzeichnen, während der Jahresdurchschnitt in den letzten Jahrzehnten bei 0,6 Prozentpunkten lag). Dieser Anstieg lässt sich auf Appelle der Kommission und des Europäischen Parlaments (MEMO/11/487) sowie auf Legislativinitiativen der Mitgliedstaaten zurückführen. Insgesamt aber geht es nur langsam voran. Die Anzahl der Frauen, die in den Leitungsorganen großer Gesellschaften den Vorsitz führen, ist sogar zurückgegangen: von 3,4 % im Jahr 2010 auf 3,2 % im Jahr 2012.

Spürbare Fortschritte sind die Ausnahme, nicht die Regel. Fortschritte sind nur in Ländern erkennbar, die für die Leitungsorgane rechtlich verbindliche Vorschriften eingeführt haben. 40 % der EU-weit zwischen Oktober 2010 und Januar 2012 registrierten Veränderungen geht allein auf das Konto Frankreichs, das im Januar 2011 eine verbindliche Frauenquote eingeführt hat.

Im März 2011 forderte EU-Justizkommissarin Viviane Reding die börsennotierten Unternehmen in Europa auf, den Frauenanteil in ihren Leitungsorganen freiwillig zu erhöhen und eine entsprechende Selbstverpflichtung zu unterzeichnen (Mehr Frauen in Vorstandsetagen - Selbstverpflichtung für Europa (MEMO/11/124). Darin verpflichten sich die Unternehmen, den Frauenanteil in ihren Leitungsorganen bis 2015 um 30 % und bis 2020 um 40 % zu erhöhen. Ein Jahr später hatten jedoch nur 24 Unternehmen in Europa die Selbstverpflichtung unterzeichnet.

Um festzustellen, mit welchen Maßnahmen sich dem anhaltenden Ungleichgewicht in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in Europa am besten begegnen lässt, leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation ein (siehe IP/12/213). Anhand der zahlreichen Beiträge prüfte die Kommission dann die verschiedenen Optionen.

Immer mehr Studien lassen erkennen, dass eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf Ebene der Leitungsorgane zur Verbesserung der Unternehmensperformance beitragen kann. Ein höherer Frauenanteil in Top-Positionen kann zu einer produktiveren und innovativeren Arbeitsumgebung und zu einer besseren Gesamtleistung des Unternehmens beitragen. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass unterschiedliche Denkweisen und eine kollegiale Einstellung neue Perspektiven eröffnen und zu ausgewogeneren Entscheidungen führen. Obwohl heute 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, schaffen sie es nur selten bis in die Unternehmensspitze. Ihnen die Tür zu Führungspositionen zu öffnen, wäre für sie ein Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und erwerbstätig zu bleiben, was zur Anhebung der Beschäftigungsquote von Frauen insgesamt beitragen würde. Dadurch wird es auch möglich, das Ziel zu erreichen, das sich die EU im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie Europa 2020 gesetzt hat, nämlich die Erwerbstätigenquote von Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 64 Jahren auf 75 % anzuheben.


 

Heinisch-Hosek: Volle Unterstützung für Vorschlag der EU-Kommission
Reding-Vorschlag von 40 Prozent bis 2020 von der Kommission angenommen
Wien (bpd) - "Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission heute ihren Vorschlag für eine Frauenquote präsentiert hat. Denn die Zeit in Europa ist reif für die Quote", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Reaktion auf den Vorstoß der EU-Kommission. "Als nationale Partnerin von Viviane Reding hat die Kommission meine volle Unterstützung. 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten bis 2020, das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit", so Heinisch-Hosek.

"Frauen sind heute besser ausgebildet als je zuvor. Es gibt keinen Grund, warum wir sie in Führungsetagen noch immer mit der Lupe suchen müssen. Außerdem belegen zahllose Studien, dass Unternehmen mit Frauen und Männern in den Top-Etagen bessere Ergebnisse erzielen. Deswegen dürfen die Führungsetagen der Wirtschaft nicht länger eine frauenfreie Zone bleiben", unterstrich die Frauenministerin. "Diesem Vorstoß auf europäischer Ebene muss die Quote in Österreich folgen!"

Das Beispiel staatsnaher Unternehmen würde zeigen, dass die Quote wirkt. "Vor gut einem Jahr haben wir uns eine Frauenquote verordnet. Heute können wir sagen, dass schon in der Hälfte aller staatsnahen Betriebe das erste Etappenziel erreicht ist, nämlich 25 Prozent Frauen im Aufsichtsrat. Das zeigt wieder einmal, die Quote wirkt, die Quote macht Tempo. Sie ist für mich Mittel zum Zweck, denn sie öffnet Türen, die Frauen oft versperrt waren", so die Frauenministerin abschließend.


 

 Mitterlehner: Private Unternehmen müssen ihr Personal selbst aussuchen dürfen
Frauenquoten mit Sanktionen für die Privatwirtschaft sind der falsche Weg - Leichtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und positive Anreize beschleunigen Aufstieg in Chefetagen
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will den Aufstieg von qualifizierten Frauen in Führungspositionen durch positive Anreize weiter forcieren, ist allerdings klar gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Frauenquote für die Privatwirtschaft. "Private Unternehmen müssen die Freiheit haben, sich ihr Personal selbst auszusuchen. Mit Strafen verbundene Frauenquoten sind inmitten einer schwierigen Konjunkturentwicklung genau das falsche Signal", bekräftigt Mitterlehner seine Position.

Entscheidend für die Karriere von Frauen in Führungspositionen sind vor allem gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. "Daher haben wir den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen beschleunigt und legen derzeit einen Schwerpunkt auf Plätze für Unter-Dreijährige. Pro Jahr werden insgesamt 5.000 zusätzliche Plätze geschaffen", betont Mitterlehner.

Um mit gutem Beispiel voranzugehen und ein positives Signal zu setzen, hat der Bund erst im Vorjahr eine Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien von staatsnahen Unternehmen mit einem Bundesanteil von zumindest 50 Prozent beschlossen. "Im öffentlichen Bereich haben wir das für 2013 gesetzte Ziel schon erreicht und sind zuversichtlich, die geplanten 35 Prozent bis 2018 zu übertreffen", so Mitterlehner.

"Gleichzeitig setzen wir auf Maßnahmen, die direkt bei qualifizierten Frauen ansetzen", sagt Mitterlehner unter Verweis auf das vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit WKÖ und IV geschaffene Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen", dessen bereits fünfter Durchgang läuft.


 

Gartelgruber: Frauenpolitik beginnt nicht in den Aufsichtsräten!
Heinisch-Hosek verliert sich immer wieder in abgehobenen EU-Sphären anstatt den realen Frauenproblemen tragfähige Lösungen entgegenzustellen
Wien (fpd) - Die Frauensprecherin der FPÖ, NAbg. Carmen Gartelgruber, freut sich für Frauenministerin Heinisch-Hosek, dass aufgrund des Vorschlags der EU-Kommission, eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten durchzudrücken, nun auch die Ministerin wieder einmal ihrem Auftrag nachkommen könne, schön brav vor der zuständigen EU-Kommissarin Reding buckeln zu dürfen und darüber hinaus auch wieder einmal mit völlig Unwichtigem das Wort an die Öffentlichkeit richten zu können. Die einzige, die daran wirklich Freude hat, scheine einzig und alleine Heinisch-Hosek zu sein, denn das angedachte Quoten-Diktat sei in keinerlei Hinsicht tauglich, die wahren Probleme der Frauen zu lösen.

Das dirigistische Eingreifen in ureigene Belange der Privatwirtschaft mit all seinen Konsequenzen ist für Gartelgruber schon per se der falsche Weg. Abgesehen davon, dass dadurch in keinster Weise mehr qualitative Jobs für Frauen geschaffen würden. Den angehenden Aufsichtsrat-Quoten-Frauen würde permanent das Stigma eben einer Quoten-Frau anhaften, was garantiert nicht im Sinne unserer hochqualifizierten und gut ausgebildeten Frauen sein könne, hält Gartelgruber fest und betont: "Ich würde mir endlich ein derartiges Engagement und rasches Handeln unserer Frauenministerin in den realen Fragen der großen weiblichen Bevölkerungsgruppe in unserem Land wünschen, die mit Problemen des wahren Lebens zu kämpfen haben."

"Wo bleibt die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten bei der Gehaltsberechnung in Kollektivverträgen, um einen wichtigen Schritt in Richtung Schließung der Lohnschere zu gehen? Wo bleiben die Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten sowie die Ausdehnung der Altersgrenze derartiger Steuermaßnahmen? Wo bleibt die besondere Berücksichtigung der Alleinerziehenden in den Fragen der Kinderbetreuung?", so Gartelgruber. Diese Fragen seien nur ein kleiner Ausschnitt der alltäglichen Problemwelten österreichischer Frauen. Ministern Heinisch-Hosek würde Gutes tun, hier endlich anzusetzen, anstatt sich in höheren Sphären - auch hinsichtlich der laufenden Themenverfehlungen der EU-Kommission - zu verlieren.


 

Schenk: Heinisch-Hosek will EU-Diktat in Österreich umsetzen
Gesetzlicher Mindestlohn von 1500 Euro dringendst notwendig
Wien (bzö) - "Frauenministerin Heinisch-Hosek will nun ein weiteres EU-Diktat in Österreich umsetzen". Mit diesen Worten kommentierte BZÖ-Frauensprecherin Abg. Martina Schenk das Vorhaben der Frauenministerin, den Vorschlag der EU-Kommission für eine Frauenquote in Aufsichtsräten auch in Österreich etablieren zu wollen. "Dieses Festhalten der SPÖ-Frauenministerin an der Quote ist umso bedenklicher, da sich einige EU-Staaten, wie etwa Großbritannien, Deutschland oder die Niederlande dazu sehr kritisch geäußert haben und EU-Kommissarin Reding wegen des anhaltenden Widerstand schon einen ersten Rückzieher in dieser Frage machen musste", so Schenk weiter.

"Das BZÖ spricht sich gegen eine gesetzliche Frauenquote aus, denn jede Quote bedeutet automatisch eine Diskriminierung und eine Herabwürdigung der Frauen. Die von Heinisch-Hosek in Österreich bereits mehrfach losgetretene Diskussion, die jetzt mittels Brüsseler Zwangsdiktat umgesetzt werden soll, ist ganz klar abzulehnen", betonte Schenk.

"Die Diskussion über eine Quote in Vorstands- beziehungsweise Führungspositionen bringt dem Großteil der Frauen in Österreich nicht wirklich etwas, da es dabei nur um eine Handvoll von Frauen geht, die von einer solchen Quote profitieren würden. Die wahren Probleme der österreichischen Frauen liegen sicherlich nicht in den Führungspositionen der hier ansässigen Unternehmen, sondern vor allem bei den so genannten typischen Frauenberufen. In diesen Sparten ist ein echter gesetzlicher Mindestlohn von 1500 Euro dringendst notwendig", sagte Schenk.


 

 Schwentner: Die Zeit der Männer-Klubs in Aufsichtsräten ist vorbei
Grüne wollen gesetzliche Regelung auch in Österreich
Wien (grüne) - "Mit dem Gesetzesentwurf einer europaweiten Quote für die Aufsichtsratsposten ist der EU-Kommissarin Viviane Reding ein richtungsweisender Durchbruch gelungen. Weil die Wirtschaft es allein nicht schafft Chancengleichheit herzustellen, braucht es eine gesetzliche Regelung. Jetzt ist die österreichische Bundesregierung gefordert, hier mit gutem Beispiel voranzugehen und eine Regelung mit Biss zu schaffen, die von den Unternehmen ernst genommen wird", sagt Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen.

Die Möglichkeiten für die Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen die Quote verbleiben nämlich auf der Ebene der Mitgliedsstaaten. Ohne eine gesetzliche Regelung durch die österreichische Bundesregierung wird es also nicht gehen.

"Die Zeit der Männer-Klubs ist vorbei. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bei der Stellenbesetzung in Zukunft solange bevorzugt werden, bis mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sind. Die Zeiten, in denen hochqualifizierte Frauen zugunsten von Männerseilschaften diskriminiert wurden, werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören",freut sich Schwentner.


 

 Hochhauser: Ja zu mehr Frauen in Führungsetagen – Frauenquoten schießen aber über das Ziel hinaus
Quoten behandeln die Symptome, sie beseitigen aber nicht die Ursachen des geringen Frauenanteils in Aufsichtsräten
Wien (pwk) - "Eine verpflichtende Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen lehnen wir klar ab", so Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich, zum von EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegten Vorschlag: Geht es nach der EU-Kommission, müssen bis 2020 40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sitzen. Dazu kommen jährliche Berichtspflichten sowie die Verpflichtung, sich in Bezug auf die Frauenquoten in Vorständen unternehmensinterne Ziele zu setzen, die ebenfalls bis 2020 erreicht werden müssen. Selbstverständlich setzt sich die Wirtschaft für mehr Frauen in Führungsetagen ein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind aber andere Maßnahmen zielführender: "Quoten behandeln lediglich die Symptome, sie beseitigen aber nicht die Ursachen des geringen Frauenanteils in Aufsichtsräten", stellt die WKÖ-Generalsekretärin klar.

Zudem stellen Quotenregelungen einen massiven Eingriff in die Aktionärsdemokratie, die Vertragsfreiheit und das geschützte Eigentumsrecht von Unternehmen dar. Dazu kommen auch negative Erfahrungswerte in Norwegen: Letztlich profitierten dort von der Quote nur sehr wenige Frauen, auf die jeweils mehrere Mandate entfallen.

"Frauen haben eine Quote nicht nötig: Die Tendenz bei Frauen in Führungspositionen ist steigend - und zwar ganz ohne Quote." Bereits jedes dritte Unternehmen in Österreich wird von einer Chefin geleitet, in den Aufsichtsräten steigt der Frauenanteil und 40 Prozent aller neuen Unternehmen werden von Frauen gegründet. "Quoten sind nicht das geeignete Mittel gegen das Geschlechterungleichgewicht: Europas Frauen brauchen nicht nur einen Bewusstseinswandel, sondern in erster Linie eine Infrastruktur, die es Frauen mit Betreuungspflichten ermöglicht, Führungspositionen einzunehmen", fordert Hochhauser.

Die Wirtschaftskammer hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Industriellenvereinigung das Programm "Zukunft.Frauen" initiiert. Qualifizierte Frauen werden auf ihrem Weg in die Führungsetage unterstützt und gezielt für Aufsichtsrats- und Managementpositionen vorbereitet. "Wir halten diesen Weg für wesentlich erfolgversprechender als eine bloße Quote", so Hochhauser abschließend.


 

 Neumayer: Freiwilligkeit und Verantwortung statt Quote
Wollen und brauchen mehr Frauen in Industrie und Technik - Gesetzesentwurf von Kommissarin Reding abzulehnen - Freiwillige Bemühungen fortsetzen
Wien (pdi) - "Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mehr Frauen in Führungspositionen sind wichtige Anliegen der Industrie", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich der von EU-Justizkommissarin Viviane Reding vorgestellten Richtlinie. "Die von Kommissarin Reding geforderte Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sowie eine 'Flexiquote' für Vorstände und der damit einhergehende Zwang sind definitiv der falsche Weg. Uns geht es darum, mit Freiwilligkeit und unternehmerischer Verantwortung zu mehr Gleichstellung zu kommen", so Neumayer weiter. Zentral seien das Engagement der Unternehmen, die richtigen Rahmenbedingungen wie ausreichende Kinderbetreuungsplätze aber auch eine qualitative und quantitative Basis an Frauen, die mit Führungspositionen betraut werden können.

"Statt über Sanktionen nachzudenken, gilt es, freiwillige Bemühungen intensiv fortzusetzen", betonte Neumayer. Die Industriellenvereinigung hat gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen die Initiative 'Frauen.Führen' ins Leben gerufen, um mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Im Zuge dieser Initiative wurde neben anderen Maßnahmen ein Leitfaden erarbeitet, der als konkrete Anregung für Unternehmen dient, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern. "Wir empfehlen hierbei verschiedene freiwillige Maßnahmen, aus denen Unternehmen je nach Situation und Bedarf auswählen können." erklärte der IV-Generalsekretär.

Zusätzlich werden ab sofort Interviews mit Role Models zu Themen wie Wege zum Erfolg, persönliche Ziele, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in technischen Berufen oder die Bedeutung von Netzwerken auf der IV-Homepage www.iv-frauenfuehren.at gezeigt. Sie sollen junge Frauen ermutigen, MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) zu studieren bzw. technische Berufe zu erlernen sowie Frauen motivieren, Führungspositionen anzustreben.

"Es geht um die Schärfung des Bewusstseins und darum, quantifizierbare Ergebnisse zu erreichen. Frauen und Männer müssen die gleichen Chancen auf ihrem Karriereweg haben, und wir werden unser Engagement dazu weiter erhöhen", erklärte Neumayer. Neben Initiativen der einzelnen Unternehmen brauche es vor allem auch strukturelle Änderungen, um Frauen den Weg in Führungspositionen zu ermöglichen. "Dazu gehört sicher der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung, aber auch ein Umdenken in der Ausbildung von Frauen", so der IV-Generalsekretär. Gerade in der Industrie gebe es viele Branchen, in denen der Frauenanteil sehr gering sei, was auf die Ausbildungs- und Berufswahl junger Menschen zurückzuführen sei.

 

 

 

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