Taskforce Kinderschutz 

 

erstellt am
14. 11. 12

BM Mikl-Leitner und BM Karl präsentierten Ergebnisse
Wien (bmj) - In Reaktion auf die schreckliche Bluttat in einer St. Pöltner Volksschule am 25. Mai 2012, bei der ein Vater seinen Sohn erschoss und sich im Anschluss selbst richtete rief Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner die "Taskforce Kinderschutz" ins Leben. In Zusammenarbeit mit Justizministerin Dr. Beatrix Karl, dem Frauen- und Wirtschaftsministerium sowie mit Opferschutzeinrichtungen, der Kinder- und Jugendschutzanwaltschaft und den Gewaltschutzzentren wurde ein Maßnahmen-Paket erarbeitet, das Kindern besonderen Schutz einräumt.

Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner: "Als Mutter zweier Kinder ist mir die Sicherheit von Kindern ein Herzensanliegen. Mit diesem Maßnahmenpaket haben wir eine wichtige gesetzliche Grundlage zum Schutz unserer Kinder ins Leben gerufen. Die Ergebnisse der Taskforce liegen vor und gehen nun in Umsetzung."

Das Maßnahmenpaket im Detail
1. Es wird im Sicherheitspolizeigesetz der besondere Kinderschutz deutlich hervorgehoben. Mit dieser Maßnahme wird den Kinderrechten ein stärkeres Gewicht gegeben.

2. Das polizeiliche Betretungsverbot, das bis dato auf Wohnungen beschränkt war, wird auf Schulen und Kindergärten ausgeweitet. Damit können Kinder bei Fällen von Gewalt in Familien auch an derartigen Orten vor Gewalt geschützt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

3. Bei konkreten Gefährdungen von Kindern werden die Sachverhaltsdarstellung und die erforderlichen Daten umgehend durch die Polizei an die Jugendwohlfahrt übermittelt. Diese kann dann rasch handeln und etwaige Maßnahmen zum Schutz der Kinder setzen.

4. Künftig steht den Polizistinnen und Polizisten eine standardisierte Checkliste zur konkreten Bewertung von Gefährdungssituationen zur Verfügung. Dadurch können Risiken besser eingeschätzt und die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

5. Damit die Exekutive beim Verstoßen gegen eine Einstweilige Verfügung eines Gerichtes wirksam vorgehen kann wird in Zukunft die Missachtung dieser unter Strafe gestellt – gleich wie bei einer Missachtung des Betretungsverbotes. Konkret bedeutet dies, dass die Polizei auch die Möglichkeit einer Festnahme eines Gefährders durchsetzen kann.

"Durch diese Verschärfung schaffen wir es nun die Einstweilige Verfügung zu einem noch effizienteren Instrument zum Schutz der Opfer zu machen", sagt Justizministerin Dr. Beatrix Karl.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt das Innenministerium auf verstärkte Bewusstseinsbildung bei den Polizistinnen und Polizisten. So wird ein noch stärkerer Schwerpunkt beim Schulungsangebot der Polizei im Bereich des Kinderschutzes gesetzt. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch zwischen der Jugendwohlfahrt, den Gewaltschutzzentren und den Sicherheitsbehörden ist somit ein weiterer, wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Kinder.

 

 

 

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