Berlakovich: Wettbewerbsfähigkeit der Bauern unterstützen 

 

erstellt am
23. 11. 12

Wien (bmlfuw) - Für die heimische Landwirtschaft gibt es im Jahr 2013 ein Kreditvolumen von 130 Millionen Euro für geförderte Agrarinvestitionskredite. „Mit den Agrarinvestitionskrediten unterstützen wir die heimischen Bäuerinnen und Bauern bei betriebswirtschaftlich notwendigen Investitionen. Damit steigern wir auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Diese Steigerung der Wettbewerbskraft und Innovationsfähigkeit ist auch das Ziel meiner Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“. Damit halten wir die heimische Landwirtschaft zukunftsfähig“, so Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.

Ziel der Agrarinvestitionskredite ist die Unterstützung von Investitionen, die Erleichterung des Anpassungsprozesses an die sich ständig ändernden technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erleichterung des Einstiegs durch Hofübernehmerinnen sowie Hofübernehmer. Dafür werden für längerfristige Kredite Zinsenzuschüsse (Darlehen mit verbilligtem Zinssatz) gewährt. Wie in den vergangenen Jahren wird mit rund 2.000 Investitionsfällen gerechnet, das ausgelöste Investitionsvolumen wird rund 260 Mio. Euro betragen.

Agrarinvestitionskredite sind insbesondere für die Finanzierung größerer einzelbetrieblicher Investitionen unverzichtbar. Dabei handelt es sich um geförderte Kredite mit einer Laufzeit zwischen fünf und 20 Jahren, bei denen mit Bundes- und Landesmitteln Zinsenzuschüsse bezahlt werden.

Grundsätzlich wird das aushaftende Kreditvolumen mit 36 Prozent bezuschusst. Für Investitionen in benachteiligten Gebieten, Biomasseheizanlagen, Almen, Marktnischen und Innovationen, in Bereichen des Garten- und Obstbaues und die Be- und Vermarktung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beträgt der Zinsenzuschuss 50 Prozent des verrechneten Bruttozinssatzes. Die Laufzeit der Agrarinvestitionskredite beträgt für technische Maßnahmen maximal zehn und für bauliche Maßnahmen maximal zwanzig Jahre. Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

 

 

 

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