Härtere Strafen für Sexualstraftäter

 

erstellt am
22. 11. 12

 Justizministerin schlägt Verschärfungen im Sexualstrafrecht vor
Verdoppelung der Strafuntergrenze bei Vergewaltigung und Anhebung der Strafdrohung bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person
Wien (bmj) - "Sexualverbrechen lösen verständlicherweise immer sehr emotionale Reaktionen der Opfer und der Öffentlichkeit aus. Das nehme ich als Justizministerin sehr ernst - man muss aber einen Mittelweg finden. Ich stelle mich genauso gegen populistische Verschärfungsrufe wie gegen die Verharmlosung von Sexualverbrechen", so Justizministerin Beatrix Karl und weiter: "In unserem Strafgesetzbuch findet sich gerade bei der Vergewaltigung eine Strafdrohung, die nicht in die Gesamtsystematik des Gesetzbuches passt, weil sie zu niedrig ist. Das möchte ich jetzt ändern." Karl plant daher eine umfassende StGB-Novelle, die Verschärfungen im Sexualstrafrecht zum Ziel hat.

So soll die Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung (§ 201 StGB) von bisher 6 Monaten auf 1 Jahr verdoppelt werden. Die Strafdrohung der qualifizierten geschlechtlichen Nötigung (§ 202 Abs. 2 StGB) wird nach dem Vorschlag der Justizministerin in Zukunft bei 5 bis 15 Jahren, statt wie bisher bei 1 bis 10 Jahren liegen. Bei besonders schweren Fällen ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich. Zudem wird es zu Verschärfungen in § 205 StGB - Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person - kommen. Die Grundstrafdrohung wird bei diesem Delikt von 6 Monaten bis zu 5 Jahren auf 1 Jahr bis zu 10 Jahren erhöht. Diese Erhöhung werde auch durch einen 5-Parteien-Entschließungsantrag des Justizausschuss unterstützt.

"Wir beseitigen mit dieser Novelle eine Systemwidrigkeit im StGB. Die in den letzten Jahren wiederholt vorgenommenen, punktuellen Änderungen im Bereich des Sexualstrafrechts haben dazu geführt, dass bei gewaltbestimmten Sexualdelikten derzeit zum Teil Strafdrohungen vorgesehen sind, die als systemwidrig und nicht mehr angemessen angesehen werden können", erklärt die Justizministerin.

Zudem werden mit der vorgeschlagenen Novelle die EU-Richtlinien zur "Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie" und zum Menschenhandel in nationales Recht umgesetzt.

Die vorgeschlagene Novelle soll demnächst in Begutachtung gehen und im April 2013 in Kraft treten.

Abschließend verweist die Justizministerin auf den Reformprozess "Strafgesetzbuch 2015", im Zuge dessen das gesamte StGB im Laufe des kommenden Jahres von einer Expertengruppe daraufhin untersucht werden soll, ob es Änderungsbedarf bei der Strafenrelation und Gesamtsystematik gibt. "Bei vielen Menschen herrscht das Gefühl, dass Vermögensdelikte mit vergleichsweise härteren Strafen bedroht werden als Delikte gegen Leib und Leben. Dieser Kritik sollen sich Experten anlässlich des 40-Jahre Jubiläums des StGB intensiv widmen", so Beatrix Karl.


 

Heinisch-Hosek: Begrüße, dass Justizministerin Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch erhöhen will
Forderung wurde von Opferschutzeinrichtungen immer wieder erhoben - wird jetzt umgesetzt
Wien (bpd) - "Ich begrüße es sehr, dass Justizministerin Beatrix Karl nun endlich eine Erhöhung der Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch angeht. Diese Forderung wurde schon seit Langem von Opferschutzeinrichtungen erhoben und auch von mir in den letzten Jahren immer wieder an die Justizministerin herangetragen", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

"Denn ich bin der Ansicht, dass die Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben im Vergleich zu Vermögensdelikten zu niedrig sind", meint die Ministerin. Angekündigt wurde, dass der Mindeststrafrahmen bei Vergewaltigungen verdoppelt werden solle und die Höchststrafe bei sexuellem Missbrauch von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Menschen auf 15 Jahre angehoben werden solle. "Diese Maßnahmen unterstütze ich allesamt", so Heinisch-Hosek zum Schluss.


 

Landbauer: Untätige Justizministerin schmückt sich mit fremden Federn
Gespielte Betroffenheit Karls ist mehr als entbehrlich
Wien (fpd) - Als schon längst überfällig bezeichnet der Bundesobmann des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ) Stadtrat Udo Landbauer die Reform des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Erhöhung des Strafrahmens für Sexualstraftäter. "Kinderschänder haben die volle Härte des Gesetzes zu spüren, ohne Pardon. Dass unsere Justizministerin aber eine EU-Richtlinie benötigt um das zu erkennen, ist ein Armutszeugnis der Sonderklasse", kritisiert Landbauer das viel zu späte Umsetzen der Strafrechtsreform.

Es war nicht Karl, sondern die EU, welche die "Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung" beschlossen hat. Allerdings erfolgte dieser Beschluss auch bereits vor einem Jahr.

Landbauer: "Sich nun als Justizministerin hinzustellen und zu sagen, dass man tief betroffen war auf Grund jüngster Vorfälle und deshalb gehandelt habe, ist letztklassig und unterstreicht einmal mehr das Versagen dieser Regierung, was speziell den Kindesschutz in diesem Land betrifft."


 

Grosz: Reines Placebo-Paket von Karl
Justizministerin Karl will in homöopathischen Dosen etwas ändern, was eigentlich einer umfassenden Reform bedürfte.
Wien (bzö) - "Das ist ein reines Placebo-Paket. Justizministerin Karl will damit in homöopathischen Dosen etwas ändern, was eigentlich einer umfassenden Reform bedürfte. Und diese notwendige Reform sehe ich bei Gott nicht". Mit diesen Worten kommentierte BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz das Vorhaben von Justizministerin Karl, die Strafdrohungen für Sexualstraftaten zu verschärfen.

"Im Grunde ist ihre Aktivität in diesem Bereich eine reine Augenauswischerei, wenn man einerseits Mindeststrafen in homöopathischen Dosen anhebt und auf der anderen Seite aber eine Urteilspraxis zulässt, wonach Sexualstraftäter als "Dankeschön für ihre grausamen Taten" eine Fußfessel bekommen. Solange man diese Praxis beibehält, bringt ihre geplante Reform nichts", urteilte Grosz und weiter: "Auf Fälle gehören aber die Mindeststrafen empfindlich angehoben".

Zur derzeitigen Urteilspraxis in Österreich merkte der BZÖ-Justizsprecher an: "Es kann nicht sein, dass etwa ein Vergewaltiger zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt wird, während Vergehen im Finanz- und Steuerbereich mit bis zu fünf Jahren unbedingter Haft bestraft werden. Die Justizministerin soll endlich ihr unprofessionelles Herumdoktern in homöopathischen Dosen einstellen".

 

 

 

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