Familiengesetz 

 

erstellt am
21. 11. 12

Drei Säulen, Familiengelder bündeln, Richtlinien für Kleinkinderbetreuung
Bozen (lpa) - Mit dem neuen Familiengesetz schnürt die Landesregierung ihrer Familienpolitik ein auf drei inhaltlichen Schwerpunkten fußendes Korsett und gibt in den unterschiedlichen Sachbereichen - wie etwa bei der Kleinkinderbetreuung - eine klare Richtung vor. Am kommenden Montag wird die Diskussion zum Gesetzesentwurf in der Landesregierung abgeschlossen, dann nimmt die externe Steuerungsgruppe dazu Stellung, ehe ihn die Landesregierung formell genehmigt.

„Eines der Hauptziele des Gesetzes ist den zahlreichen bereits bestehenden Maßnahmen und Förderungen für die Familien einen einheitlichen Faden und eine bessere Abstimmung zu geben", erklärt Abteilungsdirektor Luca Critelli, der als verantwortlicher Experte in der Landesverwaltung das Gesetz in Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen ausgearbeitet hat. „Gerade in der heutigen Zeit sollte diese Funktion des Gesetzes nicht unterschätzt oder als ‚Bestätigung des Bestehenden' abgewertet werden. Überall gibt es Forderungen zur besseren Koordination der Maßnahmen und zum Abbau von Doppelgleisigkeiten. Genau dies ist ein Schwerpunkt des Gesetzes und ist für die Familien von großer Bedeutung."

Drei inhaltliche Schwerpunkte prägen das Gesetz. Die Familien und die Elternkompetenz sollen möglichst früh gestärkt werden, durch ein breites Angebot an Begleitungs- und Beratungsmaßnahmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch verschiedene Maßnahmen erhöht werden und Familien sollen finanziell und durch Dienste stärker unterstützt werden.

Im sehr umstrittenen Bereich der Kleinkinderbetreuung will die Landesregierung mit dem neuen Gesetz eine klare Richtung vorgeben. „Die Betreuung durch Dienste wie Kitas und Tagesmütter darf nicht gegen die Betreuung zu Hause ausgespielt werden. Das ist eine Diskussion, die niemanden nutzt. Beide Formen sind in der heutigen Gesellschaft eine Notwendigkeit und beide müssen entsprechend der Umfeldbedingungen unterstützt werden. Das Land hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu bieten und stellt dies mit dem neuen Gesetz sicher", sagt Landesrat Theiner.

Beim Familiengeld geht die Entwicklung eindeutig in Richtung Bündelung und Stärkung der heute bestehenden verschiedenen Maßnahmen. „Ein Gesuch und eine einheitlich ausbezahlte Familiengeldleistung muss hier das Ziel sein. Die notwendigen Anpassungen werden in Absprache mit der Region umgesetzt", so Theiner.

Auch wird mit dem Familiengesetz eine auf die Bürgerkarte basierende landesweite Vorteilskarte für Familien eingeführt, welche es den Familien mit Kindern ermöglichen wird, bei öffentlichen und privaten Vorteilsgebern bessere wirtschaftliche Bedingungen zu beanspruchen.

 

 

 

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