Historische Einigung im Jugendschutz 

 

erstellt am
29. 11. 12

LHStv. Scheuch: Positive Verhandlungen in Graz - "Memorandum of Understatement" soll im Jänner unterzeichnet werden
Klagenfurt (lpd) - Jahrzehntelang herrschte in Österreich eine heftige Diskussion um die Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes. Am 28.11. kam es zum historischen Schulterschluss der Länder. Wo die Bundesregierung stets auf Lösungen auf sich warten ließ, konnten die Länder gemeinsam die so wichtige Novellierung des Gesetzes beschließen.

Der Kärntner Jugendreferent LHStv. Kurt Scheuch konnte in einer Konferenz mit seinen Kollegen LR Elisabeth Grossmann (Stmk.), LR Verena Dunst (Bgld.), LHStv. Josef Ackerl (OÖ), LR Karl Wilfing (NÖ) auf das "Memorandum of Understandig", welches vor allem die Regelungen bezüglich Ausgehzeiten und des Alkohol-, Tabak- und Suchtmittelkonsums umfasst, festlegen. Geeinigt haben sich die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien.

Der Bereich der Ausgehzeiten wurde weitgehend liberalisiert. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr darf man sich in der Zeit von 5 - 23 Uhr bewegen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sollen sich die Jugendlichen von 5 -1 Uhr früh ganz normal bewegen dürfen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sollten sich Jugendliche unbegrenzt aufhalten können. "Wir tragen mit dieser Regelung der Entwicklung der Gesellschaft Rechnung und korrigieren nicht mehr zeitgemäße Vorgaben. Die Ausschöpfung des Zeitrahmens steht jedoch naturgemäß weiterhin den Erziehungsberechtigten zu", erklärte Scheuch.

Beim Konsum von Alkohol ist der Jugendreferent sehr erfreut, dass die restriktiven Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzes auch im restlichen Österreich übernommen werden. So ist im "Memorandum of Understanding" festgehalten, dass der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gänzlich verboten sein soll. Darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit "gebranntem Alkohol" sowie Mischgetränken, insbesondere "Alkopops" untersagt.

Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können - außer, deren Anwendung wird ärztlich angeordnet. Verboten ist auch jede Form der Abgabe (wie verschenken, anbieten, verkaufen, überlassen usw.) alkoholischer Getränke und Tabakwaren sowie von Drogen und ähnlichen Stoffen an Personen, denen der Erwerb, Besitz und Konsum nicht gestattet ist.

Am 4. Dezember soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in der Sitzung der Kärntner Landesregierung beschlossen werden. In der Bemühung um eine bundesweite Regelung ist geplant, beim Folgetermin im Jänner das "Memorandum of Understanding" von allen Ländern unterzeichnen zu lassen. "Mit der derzeitigen Lösung haben wir eine Harmonisierung des österreichischen Zentralraumes erreicht. Wir hoffen auf einen positiven Abschluss Anfang kommenden Jahres", so Scheuch.

 

 

 

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