Dienstrechtsnovelle

 

erstellt am
07. 12. 12

 Heinisch-Hosek: Verschärfung des Amtsverlustes schützt guten Ruf des öffentlichen Dienstes
Weitere Verbesserungen beim Papa-Monat erfreulich
Wien (sk) - "Für jene, die wegen Sexualdelikten und Folter rechtskräftig verurteilt sind, gibt es keinen Platz im öffentlichen Dienst", sagte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am 06.12. im Nationalrat. Die Verschärfungen des Amtsverlusts im neuen Beamtendienstrecht wurde gemeinsam mit der Gewerkschaft beschlossen, auch um den guten Ruf des öffentlichen Dienstes und damit der Bediensteten zu schützen", erklärte Heinisch-Hosek.*

Jetzt und auch in Zukunft werde im öffentlichen Dienst ständig an Verbesserungen und einem einheitlichen Dienstrecht gearbeitet. "Dienstrechtsnovellen im öffentlichen Dienst sollen auf der einen Seite die Bedürfnisse und Wünsche der unterschiedlichen Berufsgruppen aufnehmen. Auf der anderen Seite bedeutet jede Dienstrechtsnovelle auch ein Stück Verwaltungsreform", betonte Heinisch-Hosek. Allen öffentlich Bediensteten, die trotz der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung weiterhin Serviceorientierung an den Bürgerinnen und Bürgern in höchstem Ausmaß leisten, gelte ein großes Dankeschön.

Erfreulich sind für Heinisch-Hosek die Verbesserungen beim Papa-Monat im neuen Dienstrecht. Konkret wurde die Verkürzung der Antragsfrist und der unbedingte Rechtsanspruch auf Gewährung des Papa-Monats für junge Väter beschlossen. "Im Pflegefreistellungsbereich war der öffentliche Dienst ein Vorbild für die Privatwirtschaft, die nun aufgeholt hat. Jetzt ziehen wir nach", so Heinisch-Hosek.


 

 Neugebauer: Dienstrechtsnovelle spiegelt Bandbreite der Öffentlichen Dienste wider
Wien (övp-pd) - Die am 06.12. im Plenum des Nationalrates beschlossene Dienstrechtsnovelle spiegle "als Sammelgesetz die große Bandbreite der Öffentlichen Dienste wider, die gemeinwohlorientiert, gesetzestreu und objektiv ihre Arbeit verrichten - oft unter schwierigen Bedingungen", fasste der Zweite Präsident des Nationalrates und Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer, im Rahmen seines Debattenbeitrags zusammen. Der GÖD-Vorsitzende bedankte sich auch bei der zuständigen Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek für den "guten sozialpartnerschaftlichen Dialog" bei der Erarbeitung der Novelle, wies aber gleichzeitig darauf hin, "dass noch viel vor uns liegt" und die Erarbeitung eines neuen Dienstrechts "nicht mehr weggeschoben werden" dürfe.

Die heute vorliegende Novelle umfasse zahlreiche Modernisierungen, von Verbesserungen bei der Frühkarenzregelung ("Papa-Monat") über eine Opting-Out-Regelung für Führungskräfte, die keine All-In-Verträge mehr haben wollen, den Generalkollektivvertrag bei der Bundespensionskasse bis hin zu notwendigen Klarstellungen nach der Behördenreform im Bereich der Sicherheitsverwaltung, durch die verhindert wird, dass Kolleg/innen Gehaltsverluste erleiden. Mit einem Abänderungsantrag wurden zusätzlich die bereits gestern für weite Teile der Beschäftigten beschlossenen Veränderungen im Pflegebereich auch für den Öffentlichen Dienst nachvollzogen. Alles in allem "als Ergebnis sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen ein Paket für weite Teile des Öffentlichen Dienstes, das sich außerordentlich sehen lassen kann", erläuterte der GÖD-Vorsitzende.

Zur Kritik einiger Oppositions-Abgeordneten an Neuregelungen beim Amtsverlust stellte Neugebauer klar: "Wenn jemand mit Vorsatz Straftaten von der Kinderpornographie bis zu Folter ausübt und aufgrund dessen rechtskräftig verurteilt wird, hat er im Öffentlichen Dienst nichts verloren!" Die in der Novelle enthaltenen Präzisierungen entsprächen im Wesentlichen der derzeit geübten Praxis, er, Neugebauer, gehe daher davon aus, "dass die Zahl der Suspendierungen nicht steigen wird".

Gegen die "völlig falsche Bezeichnung des Rechtsinstituts der Langzeitversicherung als 'Hackler-Regelung'" verwehrte sich der Zweite Nationalratspräsident ausdrücklich: "Unsere Sozialsysteme leben davon, dass möglichst viele Menschen möglichst lange Zeit ihre Beiträge einzahlen - und nichts anderes sieht die Langzeitversichertenregelung vor", erläuterte Neugebauer, der diese Regelung darum als "wichtigen Beitrag" sieht, "um unser Sozialsystem finanzierbar zu halten". Einem vom BZÖ beantragten "Streikverbot" für den Öffentlichen Dienst kann Neugebauer hingegen gar nichts abgewinnen: "Es ist auch schon nützlich, wenn die Möglichkeit besteht, dass es zu einem Streik kommt, um die Findung eines Konsenses auf dem Verhandlungsweg zu beschleunigen", zeigte sich Neugebauer überzeugt. Das Demonstrationsrecht werde sich der Öffentliche Dienst nicht streitig machen lassen, schloss der GÖD-Vorsitzende.


 

Windholz fordert eine totale Reform des Öffentlichen Dienstes
Wien (bzö) - Eine totale Reform des Öffentlichen Dienstes forderte BZÖ-Abgeordneter Ernest Windholz im Zuge der Debatte zur Dienstrechts-Novelle 2012. Die in Diskussion stehende Novelle lasse allerdings erneut den Schluss zu, dass dies nicht gewollt sei, betonte Windholz. Von der derzeitigen rot-schwarzen Bundesregierung sei ein "großer Wurf" auch gar nicht zu erwarten gewesen und "Doppelpräsident" Fritz Neugebauer sei ein "Garant dafür, dass sich auch nichts ändern wird." Fritz Neugebauer habe sich einmal mehr voll durchgesetzt: "Nur ja alles so belassen, wie es ist, immerhin sei man bisher damit gut gefahren, insbesondere die ÖVP", so Windholz.

Um ein neues Dienstrecht endlich auf Schiene zu bringen, sollten die Regierungsfraktionen, SPÖ und ÖVP, die Opposition miteinbinden. Für kluge und vernünftige Ideen sei das BZÖ immer zu haben, sagte Windholz.

 

 

 

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