Anspruch auf Pflegefreistellung

 

erstellt am
05. 12. 12

Heinisch-Hosek: Ausweitung der Pflegefreistellung ist Quantensprung für Österreichs Familien
Künftig leibliche Eltern, die nicht mit dem Kind im Haushalt leben, Patchwork-Eltern und Regenbogen-Eltern erfasst
Wien (bpd) - "Was heute im Parlament beschlossen wird, ist ein Quantensprung für Österreichs Familien. Wir weiten den Anspruch auf Pflegefreistellung aus - und zwar auf jene Eltern, die nicht im gleichen Haushalt leben wie ihr Kind, Patchwork-Eltern und Regenbogen-Eltern", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Damit würden jetzt zwei Gruppen von Personen neu in den Pflegefreistellungs- Anspruch aufgenommen, die ihn vorher nicht hatten - einerseits Patchwork-Eltern sowie Regenbogeneltern und anderseits leibliche Eltern, die nicht mit dem Kind im selben Haushalt leben.

Als nahe Angehörige gelten künftig auch die leiblichen Kinder von EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen und eigetragenen PartnerInnen. Es wird also z.B. für einen Patchwork-Papa möglich, das Kind seiner Partnerin zu pflegen, wenn es krank ist und zuhause bleibt. Und auch für eingetragene PartnerInnen wird es möglich, das Kind des/der PartnerIn zu pflegen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Person mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Und in Zukunft haben auch leibliche Eltern, die mit einem Kind nicht im selben Haushalt leben, Anspruch auf Pflegefreistellung - also z.B. ein geschiedener Vater, der nach der Scheidung ausgezogen ist. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob dieser Elternteil die Obsorge für das Kind hat. Es wird also in Zukunft möglich, dass sich beide Eltern auch nach der Scheidung um das gemeinsame Kind kümmern, wenn es krank ist. Damit wurde der Ansatz aus dem Familienrechtspaket konsequent weitergeführt, nämlich: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.

Und künftig wird es eine Pflegefreistellung für die leiblichen Eltern, Patchwork- Eltern und Regenbogeneltern bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum 10. Lebensjahr geben.

"Mit dieser Ausweitung reagieren wir auf eine gesellschaftliche Entwicklung, die weg geht von der klassischen Kernfamilie und hin zu mehr Patchwork, zu AlleinerzieherInnen, zu Regenbogenfamilien - kurzum: hin zu mehr Vielfalt bei den Familien", sagte die Ministerin. "Das ist ein Riesenschritt in Richtung der Anerkennung von modernen Familienkonstellationen. Es gibt heute so viel mehr Familienformen als nur Vater-Mutter-Kind. Und ich sage: Gut so, die Gesellschaft wird bunter, vielfältiger, und es ist die Aufgabe von uns PolitikerInnen, darauf zu reagieren", so Heinisch-Hosek zum Schluss.


 

 Schittenhelm: Forderung der ÖVP-Frauen erfüllt!
Die Ausdehnung für getrennt lebende Elternteile sind ein tatsächlicher frauenpolitischer Fortschritt
Wien (övp-pd) Die Bundesleiterin der ÖVP- Frauen Abg.z.NR Dorothea Schittenhelm freut sich über die Einigung hinsichtlich der Neuregelung der Pflegefreistellung: "Gerade bei einer Scheidungsrate von über 50 Prozent in Österreich, leben viele Kinder nicht mit beiden Elternteilen in einem gemeinsamen Haushalt. Daher sollen Mütter und Väter dabei unterstützt werden, für ihre Kinder auch da sein zu können." Mit der Ausdehnung der Pflegefreistellung für jene Mütter und Väter, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sei eine wichtige Forderung der ÖVP- Frauen erfüllt.

"Die Ausdehnung für getrennt lebende Elternteile sind ein tatsächlicher frauenpolitischer Fortschritt und bringt die richtige Unterstützung, die Eltern und Kinder benötigen", sagt Schittenhelm. Damit sei ein erster Schritt erreicht, doch die ÖVP-Frauen sehen weiteren Handlungsbedarf: "Die Pflegefreistellung soll auf zwei Arbeitswochen pro Elternteil ausgeweitet werden. Diese Erhöhung nützt den Eltern tatsächlich bei der Betreuung und gibt den Kindern in der schwierigen Phase der Erkrankung Sicherheit."


 

 Ruprecht: Verbesserungen bei der Pflegefreistellung ist ein Meilenstein
Ruprecht fordert Gesetzesänderung, die neben Angestellten auch den ArbeiterInnen Lohnfortzahlung zusichert
Wien (ögb) - "Moderne Lebensformen brauchen moderne Rechtslagen. Die heute im Nationalrat beschlossenen Verbesserungen bei der Pflegefreistellungen sind ein Meilenstein, weil endlich anerkannt wird, dass es neben der traditionellen Kernfamilie auch Patchworkfamilien gibt", sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht. Die ÖGB-Forderungen, wonach auch nicht bei ihrem Kind lebende Mütter und Väter sowie Patchwork-Eltern (im selben Haushalt lebende Lebensgefährten/-innen der Mutter/des Vaters) künftig das Recht auf Pflegefreistellung haben müssen, wird nun umgesetzt. "Endlich wird im Gesetz auch geregelt, dass Eltern ein Recht auf Pflegefreistellung erhalten, wenn das Kind bis zum 10. Lebensjahr im Krankenhaus ist", sagt Ruprecht.

 

 

 

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