Bures: Mehr Rechte für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer 

 

erstellt am
04. 12. 12

Strengere Entschädigungs-Regelungen bei Unpünktlichkeit
Wien (bmvit) - Bahnkundinnen und -kunden bekommen mehr Rechte. Der Ministerrat hat am 04,12. einen Gesetzesentwurf von Infrastruktur-Ministerin Doris Bures verabschiedet, durch den die Entschädigungsansprüche für Bahnbenutzerinnen und -benutzer deutlich ausgeweitet werden. Speziell Pendlerinnen und Pendler profitieren von diesem Gesetz. Künftig sollen Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzer bereits eine Entschädigung erhalten, wenn in einem Monat fünf Prozent der Züge unpünktlich waren.

Zur Vorgeschichte: Bereits 2010 hat Ministerin Bures die Fahrgastrechte erstmals gestärkt. Seitdem bekommen Fahrgäste im Fernverkehr ab einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises retour, ab zwei Stunden sogar 50 Prozent. Im Nahverkehr erhalten seit 2010 alle Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzer zehn Prozent Entschädigung, wenn im Schnitt nicht mindestens 90 Prozent aller Züge pünktlich sind.

Mit der aktuellen Novelle - betroffen sind das Eisenbahngesetz, das Eisenbahnbeförderungsgesetz und das Fahrgastrechtegesetz - soll diese Regelung abermals verschärft und die Ansprüche der Bahnkundinnen und -kunden verbessert werden. Doris Bures: "Österreichweit benutzen circa 540.000 Pendlerinnen und Pendler täglich die Bahn. Zuverlässigkeit auf dem Weg zur Arbeit ist für sie ganz besonders wichtig. Durch die neue Regelung sollen ihre Pendlerzüge noch pünktlicher und zuverlässiger fahren als heute", so die Bundesministerin, "bereits jetzt sind wir auf einem sehr guten Niveau, das soll noch besser werden."

Der aktuelle Entwurf der Ministerin sieht vor, dass künftig bereits Entschädigungen ausbezahlt werden, wenn die Pünktlichkeit unter 95 Prozent - statt bisher unter 90 Prozent - liegt. Und Pendlerinnen und Pendeler mit Jahreskarte können künftig im Internet jederzeit und kostenlos monatsweise prüfen, ob auf ihrer Strecke der vorgegebene Pünktlichkeitsgrad tatsächlich erreicht wird. Die Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzer müssen sich nur einmal im System anmelden, dann erhalten sie am Ende des Jahres automatisch eine Entschädigung (Anmeldung auf: https://www.oebb.at/Fahrgastrechte). Wichtig: Die neuen Regelungen gelten für alle Bahnunternehmen - nicht nur für die Österreichischen (ÖBB).

Ebenfalls neu ist der Fahrgastbeirat. Dieser Beirat kontrolliert nicht nur die Pünktlichkeit, sondern auch die Sauberkeit in den Zügen, den technischen Zustand und die Informationen für die Fahrgäste. Im Beirat vertreten sind die Schienen-Control als gesetzliche Vertretung der Bahnfahrgäste, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sowie die Ministerien BMVIT, BMASK und BMWFJ.

Für Bahnunternehmen sind Entschädigungszahlungen ein Ansporn, ihre Pünktlichkeit noch mehr zu steigern. 2011 sind 96,6 Prozent der Züge der ÖBB pünktlich ans Ziel gebracht worden. Heuer ist diese Quote bisher genauso hoch. Die ÖBB sind damit die pünktlichste Bahn in der Europäischen Union.

Bei Unpünktlichkeiten sind den Fahrgästen - wie im Gesetz vorgeschrieben - Entschädigungen ausbezahlt worden. Im Fernverkehr haben die ÖBB 2011 an 10.353 Personen insgesamt 385.000 Euro Entschädigung ausbezahlt. Im Regionalverkehr haben 1.368 Pendlerinnen und Pendler mit Jahreskarte rückwirkend 29.200 Euro bekommen.

 

 

 

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