Schärfere EU-Vorschriften ab dem 1. Januar
Brüssel (ec.europe) - Am 1. Januar 2013 treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die es den Mitgliedstaaten
leichter machen, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und zu erheben. Die Richtlinie über die Zusammenarbeit
der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung bildet die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit
und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden in der EU. Einer der wichtigsten
Aspekte der Richtlinie ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses: Ein Mitgliedstaat kann es nicht ablehnen, einem
anderen Mitgliedstaat Informationen zu übermitteln, nur weil ein Finanzinstitut über diese verfügt.
Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Mit
den neuen Vorschriften bekommen wir mehr Transparenz, einen verbesserten Informationsaustausch und eine engere
Zusammenarbeit. Das sind grundlegende Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.“
Die Richtlinie sieht praxisrelevante Maßnahmen vor, mit denen die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
in Steuersachen wirksam verbessert werden soll. Es werden einheitliche Formblätter und Verfahren eingeführt,
durch die der Austausch von Daten zwischen den nationalen Behörden schneller und effizienter wird. Steuerbeamte
können ermächtigt werden, an behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat teilzunehmen.
Ebenso können sie beantragen, dass ihre Steuersachen betreffenden Unterlagen und Entscheidungen andernorts
in der EU zugestellt werden. Die Richtlinie hat einen weiten Anwendungsbereich, der alle Arten von Steuern erfasst,
ausgenommen jene, für die besondere EU-Rechtsvorschriften gelten (d. h. die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern).
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