Hundstorfer: Gesetzesverstöße auf acht von zehn Download-Internetseiten 

 

erstellt am
14. 12. 12

Sweep 2012: Digitale Produkte EU-weit auf dem Prüfstand
Wien (bmask) - Computerspiele, Musik und Filme, die in Form von Streams oder Downloads erworben werden können, standen heuer im Fokus einer EU-weiten Überprüfung der nationalen Konsumentenschutzbehörden. Überprüft wurde unter anderem, ob KonsumentInnen alle nötigen Informationen über das Produkt erhalten und ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. In Österreich wurde der Sweep vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durchgeführt. Dabei wurden Mängel auf acht von zehn Seiten festgestellt. Fünf der betroffenen Seiten werden von Unternehmen betrieben, die ihren Sitz nicht in Österreich haben (Deutschland, Frankreich, Slowenien, Luxemburg). Neben fehlenden Informationen über das Unternehmen selbst oder über Rücktrittsmöglichkeiten, wurden vor allem verschiedenste Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet. So wird vielfach die Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen oder nur unzureichend dargelegt, wie Unternehmen mit den privaten Daten ihrer KundInnen umgehen.

"Die EU-weite Aktion des Sweep zeigt jedes Jahr aufs Neue, dass die Internetauftritte vieler Unternehmen noch einigen konsumentenschutzrechtlichen Aufholbedarf haben. Derartige Initiativen, die zusätzlich zur nationalen Marktüberwachung in Österreich stattfinden, dienen nicht nur der Einhaltung der Konsumentenschutzvorschriften, sondern sie sensibilisieren auch die Unternehmen. Heuer soll die Aktion vor allem das Bewusstsein im Bereich der digitalen Güter schärfen, die sich verstärkt an eher unerfahrene, junge KonsumentInnen richten", betont Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer.

Gegen österreichische Unternehmen, deren Internetseiten Verstöße aufweisen, werden seitens des Vereins für Konsumenteninformation Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen. Mit den nicht-österreichischen Unternehmen sind der Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde betraut.

Seit 2007 organisiert die Europäische Kommission jährlich eine Marktüberwachungsaktion zur Überprüfung bestimmter Branchen. Bei dieser als "Sweep" (engl. für "fegen") bezeichneten Initiative, untersuchen Verbraucherschutzreinrichtungen Websites diverser Unternehmen auf die Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Standards. Entdeckte Verstöße werden verfolgt. Der Sweep ist eine Aktion im Rahmen des EU-weiten Verbraucherbehörden-Kooperationsnetzwerkes, welches zu einem effektiven, europaweiten Konsumentenschutz beitragen soll.

 

 

 

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