Bundesenergieeffizienzgesetz in Begutachtung

 

erstellt am
21. 12. 12

 Mitterlehner: Energieeffizienzgesetz für nachhaltige und kosteneffiziente Energiewende
Energieminister hat Bundesenergieeffizienzgesetz in Begutachtung geschickt - Bei Unternehmen freiwilliger Gesamtansatz, aber bei Verfehlung individuelle Verpflichtung
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat jetzt das neue Energieeffizienzgesetz des Bundes in Begutachtung geschickt, mit der die vor zwei Wochen in Kraft getretene Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird. "Der effizientere Einsatz von Energie ist für eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiewende noch wichtiger als der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das Bundesenergieeffizienzgesetz leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Wir kommen damit dem Ziel der EU, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu steigern ein großes Stück näher", sagt Mitterlehner. Das Gesetz trägt dazu bei, dass der Energieverbrauch, wie schon in der Energiestrategie festgelegt, in Österreich auch 2020 nicht über den 1.100 Petajoule (PJ) des Jahres 2005 liegt. Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum werden somit entkoppelt. Schon jetzt liegt Österreich hier europaweit an 4. Stelle.

"Das Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und den Interessen der Öffentlichkeit. Durch den Start der Begutachtung nur zwei Wochen nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie können alle Betroffenen rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen", so Mitterlehner. Das Energieeffizienzgesetz setzt bei drei Verbrauchergruppen an: den Energieversorgern, den Unternehmen und dem Bund. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die EVUs zur Umsetzung des gesamten 1,5prozentigen Effizienzverbesserungszieles verpflichtet werden können. Im Sinne einer direkten Umsetzung wurden die Verpflichtungen in Österreich aber stärker auf alle Stakeholder aufgeteilt - und zwar im Verhältnis zwei Drittel EVUs und ein Drittel Unternehmen.

Umsetzung durch Energielieferanten
Ab 1. Jänner 2014 müssen alle Energielieferanten, mit Ausnahme der ganz kleinen, bei ihren Kunden Maßnahmen setzen, die zu mehr Energieeffizienz führen. 40 Prozent dieses Effizienzziels müssen bei Haushalten erzielt werden, solche bei einkommensschwachen Haushalten werden mit dem Faktor 1,5 stärker gewichtet. Um darüber hinaus der Energiearmut entgegen zu wirken, müssen alle größeren EVUs eine Ombudsstelle für entsprechende Kunden einrichten. Erreichen die EVUs die jährlichen Effizienzverbesserungen nicht, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten, der freiwillig gesetzte Effizienzmaßnahmen fördert.

Umsetzung durch Unternehmen
Große und mittlere Unternehmen haben die Wahlmöglichkeit zwischen der Einführung eines Energiemanagement-Systems oder eines Energieaudits, das alle vier Jahre durchgeführt werden muss. Kleine Unternehmen müssen alle vier Jahre eine Energieberatung vorweisen, wobei hier der Einführungszeitraum gestaffelt ist, damit der Energiedienstleistungs-Markt nicht überhitzt wird und Unternehmen mit hohem Effizienzpotential zuerst Maßnahmen ergreifen. Für Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern gelten daher die Regelungen ab 2014, für Betriebe mit zehn Mitarbeitern ab 2016 und für solche mit mindestens fünf Mitarbeitern ab 2018. Energieberatungen und Energieaudits für Unternehmen werden zudem in den kommenden vier Jahren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert.

Unternehmen: Freiwilliger Gesamtansatz, aber bei Verfehlung individuelle Verpflichtung
Was die Erreichung des Ziels der Verbrauchergruppe Unternehmen betrifft, muss die Umsetzung jeweils als Sektorziel der a) Unternehmen im ETS-Handel und b) der Unternehmen außerhalb des ETS-Handels der Monitoringstelle gemeldet werden. Diese Regelung trägt zur Erreichung des Effizienzgesamtziels der Verbrauchergruppe bei und soll bewirken, dass die kostengünstigsten Maßnahmen zum Zug kommen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird jährlich bewertet. Im Falle einer Zielverfehlung wird der ausstehende Effizienzbeitrag auf das Folgejahr übertragen. Wird das Sektorziel zweimal hintereinander verfehlt, tritt eine unternehmensindividuelle Effizienzverpflichtung in Kraft. Beispiel: Wenn ein Sektorziel 2014 nicht erreicht wird, ist die ausstehende Verpflichtung auf 2015 zu übertragen. Wird das Ziel für die beiden Jahre auch dann nicht erreicht, kommt es zu einer individuellen Verpflichtung bzw. zu entsprechenden alternativen Ausgleichszahlungen der einzelnen Unternehmen wie bei den EVUs.

Kleinere Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern sind, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, von sämtlichen Verpflichtungen ausgenommen.

Umsetzung durch den Bund
Der Bund muss in seinen Gebäuden der Zentralverwaltung jährlich ein Sanierungsziel von drei Prozent erreichen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte und militärische Gebäude. Bei der Neuerrichtung und bei Sanierungen von Gebäuden werden erhöhte Ansprüche an die Energieeffizienz gestellt.

Monitoring überwacht Umsetzung
Eine nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wird unter Aufsicht des BMWFJ nach einer entsprechenden Ausschreibung die Umsetzung aller Maßnahmen überwachen. Sie betreibt auch die Gebäudedatenbank, in der sämtliche energierelevanten Gebäudedaten aller vom Bund genutzten Gebäude aufgelistet werden.

Ausgleichszahlen kommen in Förderfonds
Wenn Energielieferanten und Unternehmen ihre Verpflichtung nicht erfüllen, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten. Die E-Control hat dazu einen Betrag pro Kilowattstunde festzulegen. Mit dem Geld dieses Fonds werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz gefördert. Um doppelte Strukturen zu vermeiden, wird dieser Fonds bei der KPC angesiedelt sein.

Wirtschaftliche Auswirkungen
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission bringen die Energieeffizienzmaßnahmen deutliche konjunkturelle Impulse. Für Österreich bedeutet das bis zum Jahr 2020 insgesamt 320 Millionen Euro Energiekosteneinsparung, ein um 550 Millionen höheres Bruttoinlandsprodukt und 6.400 neue Jobs.


 

 Brunner: Entwurf für Energieeffizienzgesetz brauchbare Grundlage für Verhandlungen
Grüne: Vorgeschlagene Maßnahmen reichen nur für ein Drittel des Einsparziels - Deutliche Nachbesserungen nötig
Wien (grüne) - "Es ist erfreulich, dass die langjährige Forderung der Grünen nach einem bundesweiten Energieeffizienzgesetz nun endlich umgesetzt wird. Die heute von BM Mitterlehner in Begutachtung geschickte Gesetzesvorlage reicht zwar noch nicht aus, ist aber eine brauchbare Grundlage für weitere Verhandlungen. Mit den im Entwurf angeführten Maßnahmen kann das - ohnehin nicht besonders ambitionierte - Energieeinsparungsziel nämlich nicht erreicht werden. Die Maßnahmen reichen bestenfalls für ein Drittel des Ziels. Völlig unklar ist noch, woher die restlichen zwei Drittel kommen sollen. Es braucht daher noch sehr deutliche Nachbesserungen. Wir brauchen einen mutigen Schritt in die Grüne Energiezukunft statt einem halbherzigen Energieeffizienzgesetz", betont Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen, die in Verhandlungen mit Energieminister Mitterlehner im Jänner Verbesserungen erreichen will.

Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein wesentlicher Schlüssel für den Klimaschutz und den ökologischen Umbau unserer Wirtschaftsordnung. Um tatsächlich eine Reduktion des Energieverbrauchs zu erreichen, müssen zusätzlich zum im Entwurf enthaltenen Maßnahmen, Schritte beim Verkehr gesetzt, kontraproduktive Subventionen abgebaut und eine öko-soziale Steuerreform auf den Weg gebracht werden. "Energieeffizienz muss sich lohnen, Energieverschwendung muss teurer werden", so Brunner.

"Positiv ist, dass Energieversorger und energieintensive Großunternehmen in die Pflicht genommen werden, energieeffiziente Maßnahmen in ihren Unternehmen umzusetzen. Problematisch sind aber die weitreichenden Ausnahmeregelungen. Und es ist unverständlich, dass etwa energieintensive Großunternehmen weniger einsparen müssen als Klein- und Mittelunternehmen", betont die Umweltsprecherin der Grünen.

Auch bei den Förderinstrumenten sehen die Grünen noch Verbesserungsbedarf: "Die Förderinstrumente sind hinsichtlich einfacher Administrierbarkeit, Kosteneffizienz und Zugänglichkeit zu prüfen und zu verbessern. Das first come - first served Prinzip bei der Fördervergabe ist keine gute Lösung. Die Zersplitterung der Förderinstrumente ist ein wenig effizienter Weg, das Ziel eines One-Stop Shop muss weiterverfolgt werden", betont die Wirtschaftssprecherin der Grünen, Ruperta Lichtenecker.

"Sichergestellt werden muss außerdem, dass die vorgeschlagenen Energieeffizienz- maßnahmen auch bei den einkommensschwachen Haushalten ankommen. Wir werden uns in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Maßnahmen sozial gerecht gestaltet werden", betont Christiane Brunner.


 

Private Haushalte nicht zu stark belasten
Wien (ak) - Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung sieht die AK den Entwurf zum Ener-gieeffizienzgesetz. Aber: Die Haushalte dürfen nicht wieder die Hauptlast der Kosten tragen - so wie auch schon bei der Ökostromförderung.

Mit dem Energieeffizienzgesetz wird endlich ein längst überfälliger Rechtsrahmen gesetzt, um die Energieeffizienz in Österreich zu steigern. Dadurch können nicht nur ökolo-gische Ziele erreicht werden. Es wird auch den Haushalten geholfen werden, ihren Ener-gieverbrauch zu senken und die ausufernden Energiekosten zu dämpfen, sagt die AK. Die Haushalte dürfen bei der Finanzierung aber nicht über Gebühr belastet werden - wie das bereits bei der Ökostromförderung der Fall ist. Die Haushalte sind durch ungerecht verteilte Energiepreise und steigende Ökostromförderkosten bereits jetzt überproportional belastet, so die AK. Eine reine Unternehmensförderung durch einen Energieeffizienzfonds auf Kosten der Haushalte lehnt die AK jedenfalls strikt ab.

Die AK-Energiepreismonitorings haben gezeigt: Die Senkungen der Großhandelspreise beim Strom werden nicht an die Haushalte weitergegeben. Dadurch ergibt sich eine deut-liche Schieflage zwischen den teuren Preise für die privaten Haushalte und den verhält-nismäßig günstigen Industriepreisen. Wenn den Energieunternehmen nicht genau auf die Finger geschaut wird, besteht beim Energieeffizienzgesetz die Gefahr, dass die Kosten einseitig auf die KonsumentInnen überwälzt werden.

Die AK fordert daher erneut, dass die sogenannte Beweislastumkehr für Energieunter-nehmen eingeführt wird. Nur so wird es möglich sein, eine faire Aufteilung der Energieeffizienz-Finanzierung zwischen allen Verbrauchergruppen sicherzustellen.

 

 

 

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