BMVIT: Das ändert sich 2013 

 

erstellt am
21. 12. 12

Neuer befristeter Führerschein, mehr Möglichkeiten für Radlerinnen und Radler, mehr Rechte für Bahnkundinnen und -kunden
Wien (bmvit) - Das Jahr 2013 bringt einige Änderungen im Verkehrsbereich. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Am 19. Jänner tritt das neue Führerscheingesetz in Kraft, mit dem die 3. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt wird. Ab dann werden nur mehr Führerscheine ausgegeben, die auf 15 Jahre befristet sind. Es handelt sich um einen administrativen Umtausch, der mit keinen zusätzlichen Untersuchungen oder Prüfungen verbunden ist. Ältere Führerscheine haben weiterhin eine längere Gültigkeitsdauer - und zwar bis 19. Jänner 2033.

Der Mopedausweis wird durch den Führerschein AM ersetzt. Die Motorrad-Ausbildung ist künftig dreistufig aufgebaut:

Klasse A1 (ab 16 Jahren) - Motorräder bis maximal 125 ccm und 11 kW (15 PS)
Klasse A2 (ab 18 Jahren) - Motorräder bis maximal 35 kW (48 PS)
Klasse A (ab frühestens 20 Jahren)

Das Mindestalter für den Direktzugang zur Klasse A wurde vom 21. auf das vollendete 24. Lebensjahr angehoben. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt aber nicht mehr wie bisher automatisch, wenn man das entsprechende Alter erreicht, sondern mittels praktischer Fahrprüfung oder siebenstündiger Ausbildung.

In der Mehrphasenausbildung für die Klasse A wird künftig eine Perfektionsfahrt eingeführt und das Fahrsicherheitstraining um ein Gefahrenwahrnehmungstraining erweitert.

Jugendliche können ab 18. Jänner bereits mit 15,5 Jahren mit der L17-Führerscheinausbildung beginnen (bisher 16 Jahre), alleine dürfen sie das Auto weiterhin erst mit 17 nach abgelegter Fahrprüfung lenken.

Für Fahrprüfer gilt darüber hinaus eine Weiterbildungspflicht: Diese müssen sich alle fünf Jahre einem Audit unterziehen und sich künftig verpflichtend weiterbilden. Das soll die Führerscheinausbildung verbessern und somit die Verkehrssicherheit erhöhen.

Für Fahrten mit Anhänger bei Klasse B sind künftig Fahrzeugkombinationen mit bis zu 4.250 Kilogramm erlaubt (bisher 3.500). Dafür ist eine siebenstündige Schulung erforderliche, um den erforderlichen Code 96 in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Die neue Vignette
Für 2013 werden die Tarife für die Vignette an den Verbraucherpreisindex angepasst und um 3,6 Prozent angehoben. Die Jahresvignette kostet für Auto bis 3,5 Tonnen 80,60 und für das Motorrad 32,10 Euro. Die neue Vignette ist himbeerfarben und gilt von 1. Dezember 2012 bis 31. Jänner 2014. Bis Ende Jänner behalten auch die alten Vignetten noch ihre Gültigkeit. Strafen drohen für jene, die ohne Vignette erwischt werden: 120 Euro "Ersatzmaut" für Autos, 65 Euro für Motorräder.

Analog dazu wurden ab 1. Dezember auf Sondermautstrecken die Tarife um 3,6 Prozent an die Inflation angepasst. Ausgenommen davon: der Karawankentunnel.

Ab 31. März: Neue Regeln für den Radverkehr
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung können Städte und Gemeinden die sanfte Mobilität speziell fördern. Sie erhalten die Möglichkeit, Fahrradstraßen und Begegnungszonen in passenden Straßen einzurichten: Fahrradstraßen sind Fußgängerinnen, Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten. Autos sind dort nur ausnahmsweise erlaubt. Begegnungszonen sind Bereiche, die von Fahrzeugen, Fußgängerinnen und Fußgängern gleichberechtigt genutzt werden können. Autos dürfen höchstens 20 km/h fahren, in Ausnahmefällen sind auch 30 km/h erlaubt.

Darüber hinaus ermöglicht die Novelle, die Radbenützungspflicht zu flexibilisieren. Das bedeutet: Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, dürfen sich Radfahrerinnen und Radfahrer künftig auch in den Autoverkehr einreihen, auch wenn es einen Radweg gibt. Ob und wo es möglich ist, die Benützungspflicht aufzuheben, ist Sache der Behörden vor Ort.

Künftig ist es Radfahrerinnen und Radfahrern untersagt, am Rad mit dem Handy zu telefonieren. Wer erwischt wird, hat mit Strafen von 50 Euro zu rechnen.

Ab 1. Juli: mehr Rechte für BahnkundInnen
Seit 2010 können Pendlerinnen und Pendler bei Verspätungen von den Bahnunternehmen Geld zurückfordern. Pendlerinnen und Pendler mit Jahreskarte bekommen eine Entschädigung von zehn Prozent des Kartenpreises, wenn in einem Monat mehr als zehn Prozent der Züge unpünktlich sind. Diese strengen Kriterien haben dazu geführt, dass die ÖBB zur pünktlichsten Bahn Europas avancierte. Ab 1. Juli verschärft Verkehrsministerin Doris Bures die Kriterien nochmals: Künftig gibt es bereits Entschädigungen, wenn die Pünktlichkeit unter 95 Prozent fällt. Nachgeprüft werden können die Pünktlichkeitswerte auf der eigenen Strecke im Internet unter www.oebb.at/fahrgastrechte. Gewinner dieser Neuregelung sind die Pendlerinnen und Pendler, die auf pünktliche Verkehrsmittel vertrauen müssen.

Hochwasserschutzprojekte
Der Hochwasserschutz entlang der Donau wird in Zusammenarbeit mit den Ländern vorangetrieben und weitere Teilabschnitte eröffnet. Ebenfalls 2013 vorgesehen: Die Eröffnung des fertiggestellten Hochwasserschutzes an der March.

 

 

 

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