Jugendschutz im Burgenland und in der Steiermark vereinheitlicht 

 

erstellt am
20. 12. 12

Landesrätinnen Verena Dunst und Elisabeth Grossmann unterzeichneten in Eisenstadt Übereinkommen
Eisenstadt (blms) - Zu einem Jugendschutzgipfel hatten sich Ende November die zuständigen LandesrätInnen im Bereich Jugendschutz in der Grazer Burg eingefunden. Mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg einigten sich die Bundesländer dabei auf eine Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen. In einem „Memorandum of Unterstanding“ legten die Länder vereinheitlichte Ausgehzeiten für Jugendliche fest. Am 19.12. unterzeichneten die Landesrätinnen Verena Dunst, Burgenland, und Mag. Elisabeth Grossmann, Steiermark, ein diesbezügliches Übereinkommen und informierten über Neuerungen beim Jugendschutzgesetz.

Gleichklang in der Süd-Ostregion
„Bereits jetzt haben das Burgenland, Wien und Niederösterreich ein harmonisiertes Jugendschutzgesetz. Diese Harmonisierung haben wir nun auch mit der Steiermark erzielt. Somit gibt es zukünftig vor allem im Bereich der Ausgehzeiten von Jugendlichen einheitliche Regelungen. Dass wir heute gemeinsam dieses Länderübereinkommen unterzeichnet haben, ist ein großer Erfolg“, erklärte Landesrätin Verena Dunst.

„Das ist ein besonders schöner Tag für mich, nach so vielen Jahren der Bemühungen dieses Übereinkommen zu unterzeichnen“, freute sich die steirische Landesrätin Mag. Elisabeth Grossmann, auf deren Initiative auch das „Memorandum“ zustandegekommen war.

Keine Ausgehbeschränkung ab 16 Jahren, Letztverantwortung bei Eltern
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche nunmehr bis 23 Uhr ausgehen, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr früh. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr. Bisher durften über 16-Jährige in der Steiermark nur bis 2 Uhr ausbleiben.

„Derzeit herrscht der unhaltbare Zustand, dass ein Jugendlicher zum ‚Rechtsbrecher’ wird, wenn er zur falschen Stunde die Landesgrenze überschreitet. Damit ist es endlich bald vorbei. Für Jugendliche aus dem Südburgenland gelten dann die gleichen Ausgehzeiten – egal ob sie sich in ihrem Heimatbundesland aufhalten oder in der benachbarten Steiermark“, so Dunst, die sich massiv für diese jugendfreundliche Verbesserung der Gesetzeslage eingesetzt hat.

Die Letztverantwortung liege aber weiterhin bei den Eltern, wie die Landesrätinnen betonen.

Strengere Bestimmungen bei Suchtmitteln
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass liberalere Ausgehzeiten von Vorteil seien. Strengere Bestimmungen soll es allerdings etwa beim Alkohol- und Suchtmittelkonsum geben. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr soll laut dem Memorandum der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten sein. Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit „gebranntem Alkohol“ sowie deren Mischgetränken verboten sein.

Hoffnung auf baldige bundesweite Einigung – mit Tirol und Vorarlberg – gibt es ebenfalls: Für ein weiteres Treffen im Jänner 2013 stehen die Zeichen auf Zustimmung.

 

 

 

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