Anerkennung der Pflegebedürftigkeit 

 

erstellt am
20. 12. 12

Landesregierung passt Kriterien an
Bozen (lpa) - Über die Pflegesicherung unterstützt die Landesregierung die grundlegenden Hilfeleistungen in der Pflege zu Hause oder durch Dienste von etwa 14.200 Menschen. Weil nur pflegebedürftige Menschen Anspruch auf die Pflegesicherung haben, kommt der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit entscheidende Bedeutung zu. Am System der Pflegeeinstufung ist im Laufe der vergangenen vier Jahre ständig gearbeitet worden, nun hat die Landesregierung einige weitere Verbesserungen eingeführt.

Luca Critelli, dessen Abteilung die Abwicklung der Pflegesicherung verantwortet, erklärt, warum diese Anpassung durchgeführt worden ist: „In der ersten Phase der Pflegesicherung von 2008 bis Anfang 2011 sind die Einstufungen in mehreren Situationen höher ausgefallen, als es heute der Fall wäre, da erst nachträglich - aufgrund der Erfahrungen in der Praxis - Änderungen und Verbesserungen in den Kriterien und der Handhabung eingeführt worden sind. Seit 2011 wird eine landesweit weitaus einheitlichere Einstufungpspraxis angewandt und die seitdem geltenden Kriterien sollen auch so weitergeführt werden." Deshalb sei auch die Kritik, dass aufgrund der Sparzwänge bei der Pflegeeinstufung eine strengere Handhabung zur Anwendung gekommen ist, völlig aus der Luft gegriffen, so Critelli.

Auch die Zahlen, unterstreicht der Abteilungsdirektor, würden belegen, dass Rückstufungen bei Überprüfungen nach wie vor eine marginale Erscheinung seien und in der Regel auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zurückzuführen sind, da die erste Einstufung oft in einer Akutsituation stattgefunden habe. Bei 44 Prozent der Überprüfungen wird die Stufe bestätigt, bei 42 Prozent fällt sie höher aus und bei 14 Prozent wird eine niedrigere Stufe zugewiesen.

Um diesen Änderungen im Einstufungssystem, besonders in Hinblick auf die Menschen, die 2008 bis 2011 erstmals eingestuft worden sind, noch besser Rechnung zu tragen, hat die Landesregierung nun beschlossen, dass ein Antrag auf Wiedereinstufung durch die pflegebedürftige Person nur zur Bestätigung der bestehenden Pflegestufe oder dem Erreichen einer höheren Pflegestufe führen kann und dass die eingeschränkte Anerkennung der Haushaltsführung nur bei all Wiedereinstufungen oder Überprüfungen von Personen angewandt wird, die nach der Änderung im März 2011 erstmals Pflegegeld bezogen haben.

„Mit diesen Änderung können wir die Situationen von Menschen abfedern, die bereits 2011 und davor das Pflegegeld bezogen haben und bei denen der Rückgang nicht ausschließlich auf eine effektive Verringerung des Pflegebedarfs sondern auch in der Anpassung der Kriterien zurückzuführen ist", erklärt Critelli.

Der neue Abfederungsmechanismus wird von Amts wegen bei den bisher betroffenen 90 Personen angewandt. Diese werden im Detail schriftlich Anfang 2013 über ihre SItuation sowie die gegebenenfalls zustehenden Rückzahlungen informiert. Für die künftige Überprüfung von Einstufungen der Anfangsphase gelten ab 2013 automatisch die neuen Abfederungsmechanismen. Alle Ersteinstufungen sowie weitere Überprüfungen erfolgen hingegen aufgrund der seit 2011 in Verwendung stehenden Kriterien.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at