Kärntner Tourismusgesetz trat mit 1. Jänner in Kraft 

 

erstellt am
02. 01. 13

LR Waldner: Tourismusverbände, Tourismusregionen und Kärnten Werbung entscheiden über künftige touristische Entwicklung des Landes
Klagenfurt (lpd) - Nach 50 Jahren nahezu ohne jede Reform trat in Kärnten mit 1. Jänner 2013 ein neues Tourismusgesetz in Kraft. "Der Meilenstein dieses Gesetzes ist die Entpolitisierung, nun nehmen die Unternehmer in 31 Tourismusgemeinden die Zukunft des Tourismus selbst in die Hand", berichtet Tourismusreferent LR Wolfgang Waldner. Diese Gemeinden repräsentieren über acht Millionen Nächtigungen von insgesamt zwölf Millionen Nächtigungen in Kärnten. "Unternehmern ist das Mitspracherecht durch die Tourismusverbände in den regionalen Tourismusorganisationen garantiert, die Entscheidungsgewalt für die touristische Entwicklung liegt nun bei den Touristikern", so Waldner.

Neben der Entpolitisierung bringt das neue Gesetz, das als modernstes Tourismusgesetz in Österreich angesehen werden kann, einen klar geregelten Mittelfluss, der den touristischen Entscheidungsträgern die politische Unabhängigkeit und vor allem langfristige Planbarkeit schafft. Weiters wurde mit diesem neuen Gesetz eine bisher nicht dagewesene eindeutige Aufgabenteilung geschaffen.

Gesetzlich sind die Aufgabenbereiche von Tourismusverbänden, Gemeinden, und Regionen geregelt, Doppelgleisigkeiten gehören der Vergangenheit an und die Einhebung der Tourismusabgabe erfolgt zentral durch die Landesabgabenstelle. Damit wurde nicht nur die Entwicklung des Kärntner Tourismus in die Hände der Unternehmer gelegt, sondern auch zugleich eine Verwaltungsvereinfachung erreicht.

"Mit dieser Struktur entscheiden Tourismusverbände, Tourismusregionen und Kärnten Werbung über die künftige touristische Entwicklung des Landes. Mehr Effizienz und weniger Verwaltung sind die Garanten dafür, dass die Konzentration auf der Bewerbung und Produktentwicklung liegen", sagt Waldner.

 

 

 

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