Spindelegger: Verbrechen in Syrien gehören vor den Internationalen Strafgerichtshof 

 

erstellt am
14. 01. 13

Gemeinsamer Aufruf der Außenminister von Österreich, Dänemark, Irland und Slowenien auf CNN veröffentlicht
Wien (bmeia) - „Wir rufen den UNO-Sicherheitsrat auf, dringend die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen“, fordern Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger und seine Amtskollegen aus Dänemark, Irland und Slowenien, Villy Søvndal, Eamon Gilmore und Karl Erjavec, in einer gemeinsamen Erklärung, die am 10. Jänner 2013 auf CNN veröffentlicht und in New York und Genf an alle UNO-Mitgliedstaaten verteilt wurde.

Angesichts der drohenden weiteren Eskalation der Gewalt in Syrien erklären die vier Außenminister: „Wir appellieren öffentlich an alle Konfliktparteien, das Völkerrecht einzuhalten, insbesondere das internationale humanitäre Recht und die Menschenrechte, und erinnern daran, dass all jene, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen oder anordnen, zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Prinzip kann und wird nicht verhandelt werden.“

Durch eine Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs wird den Kämpfern auf allen Seiten klargemacht, so die Minister, dass die schwersten Verbrechen nicht ungestraft bleiben werden. „Wir schulden dies nicht nur den Opfern und ihren Familien, sondern auch zukünftigen Generationen von Syrern, die in einem freien Land leben wollen, das auf den Prinzipien des Friedens und der Gerechtigkeit aufbaut.“

Da Syrien keine Vertragspartei des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ist, ist ein Beschluss des UNO-Sicherheitsrates erforderlich, damit die Verbrechen in Syrien vom Gerichtshof verfolgt werden können. Das Mandat des Gerichtshofs umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wie etwa auch die jüngsten Angriffe auf österreichische UNO-Friedenssoldaten in Syrien.

Österreich hat seit Anfang des Jahres 2012 als eines der ersten Länder konsequent eine Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Situation in Syrien gefordert. Auf österreichischen Vorschlag wurde auch am 10. Dezember 2012 eine entsprechende Passage in die EU-Ratsschlussfolgerungen zu Syrien aufgenommen. Am 14. Jänner 2013 wird ein von der Schweiz koordiniertes Schreiben mit derselben Forderung, das von mehr als 50 Staaten (darunter auch Österreich) unterstützt wird, an den UNO-Sicherheitsrat übergeben werden.

 

 

 

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