Keine Wirtschaftsabkommen ohne Nachhaltigkeitskriterien 

 

erstellt am
16. 01. 13

EU-Unterausschuss beschließt Antrag auf Stellungnahme
Wien (pk) - Im Parlamentarischen EU-Unterausschuss vom 15.01. sprachen sich die Abgeordneten mittels eines Antrags auf Stellungnahme dafür aus, in Wirtschaftsabkommen die Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards zu verankern. Dabei sollte auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und auf einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung geachtet werden. Grundlage dafür boten die Pläne der EU, Wirtschaftsabkommen mit Kanada, den südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie mit Indien und China zu verhandeln und abzuschließen.

Außerdem lag dem Ausschuss der Vorschlag für eine Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur vor. Die EU möchte damit rasch Schritte zur vollständigen Integration des Energiebinnenmarkts setzen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner betonte, es sei notwendig, Energiefragen innerhalb der EU koordiniert zu behandeln und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Europa braucht stärkere Zusammenarbeit auf dem Energiesektor
Der Verordnungsvorschlag zu den Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur sieht vor, prioritäre transeuropäische Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete festzulegen, und zwar in den Kategorien Strom, Gas, Erdöl und CO2, wie Bundesminister Reinhold Mitterlehner erläuterte. Darüber hinaus beinhaltet das Dokument Regeln, um innerhalb bestimmter Infrastrukturkategorien Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) zu ermitteln, die für die Umsetzung dieser Prioritäten erforderlich sind. Der Rechtsakt ist auf EU-Ebene schon weit fortgeschritten, das Europäische Parlament soll sich im Februar dieses Jahres damit befassen, sodass die Verordnung noch im März in Kraft treten kann.

Die Umsetzung dieser Prioritäten soll durch eine Straffung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erleichterung der Regulierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Strom- und im Gassektor erfolgen, indem die Kosten in Abhängigkeit vom Nutzen verteilt werden. In jedem Staat soll es dann eine einzige Genehmigungsbehörde für die transeuropäische Infrastruktur geben, sagte Mitterlehner, wobei hier das Wirtschaftsministerium ins Auge gefasst werde. Darüber müssten jedoch noch Gespräche geführt werden.

Ziel ist es, die europäische Energieinfrastruktur zu modernisieren und auszubauen und die Netze über die Grenzen hinweg miteinander zu verbinden, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden. Die EU erhofft sich damit, einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, zur Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 20 % bis 2020 zu leisten, wobei gleichzeitig die Versorgungssicherheit und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.

In dem Vorschlag wird auch die Grundlage für eine Mitfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" geschaffen.

Das One-Stop-Shop-Prinzip werde Vorteile für interessierte BürgerInnen bringen, zeigte sich Abgeordneter Christoph Matznetter (S) überzeugt. Wichtig sei es, die hohen Standards im eigenen Land weiterhin zu gewährleisten und die europäischen Vorschriften so zu implementieren, dass die Transparenz weiter verbessert werde. Matznetter begrüßte das Bemühen um eine Beschleunigung der Verfahren und fügte hinzu, die UVP-Verfahren als ein Mittel zu sehen, um Projekte verhindern zu können, sei abzulehnen.

Im Gegensatz dazu befürchtete Abgeordnete Christiane Brunner (G) eine Verschlechterung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Mehr Bürgerbeteiligung führe zu besseren Projekten und einer Beschleunigung, hielt sie fest und bekräftigte einmal mehr, dass sie das Wirtschaftsministerium in keiner Weise als eine geeignete Instanz im Zusammenhang mit UVP-Verfahren ansehe.

Bundesminister Mitterlehner versuchte, diese Bedenken auszuräumen, indem er darauf hinwies, dass bei den notwendigen Novellierungen der österreichischen Materiengesetze aufgrund der gegenständlichen Richtlinie die Wahrung der Rechte der BürgerInnen und des Umweltschutzes zu verankern sei. Es gehe um eine Erhöhung der Transparenz, die Einbindung der BürgerInnen und um die Kürzung der Verfahrensdauer, unterstrich der Minister. Außerdem seien Verfassungsbestimmungen notwendig, und auch aus diesem Grund werde die Opposition breit eingebunden.

EU forciert Freihandelsabkommen
Begrüßt wurden allgemein die Verhandlungen über wirtschaftliche Abkommen der EU mit Drittstaaten, wobei die Abgeordneten immer wieder auf die Notwendigkeit aufmerksam machten, dass dabei nicht nur die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen dürfen, sondern auch auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu achten ist. Der diesbezügliche Antrag auf Stellungnahme der beiden Koalitionsparteien wurde mit breiter Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ angenommen.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner machte in seinem einleitenden Statement auf die Chancen auch für die österreichische Exportwirtschaft aufmerksam. Europa sei auf Handelsbeziehungen stärker als bisher angewiesen, erläuterte er und fügte mit Bedauern hinzu, dass das Wachstum wohl außerhalb Europas liegen werde. Der EU gehe es daher um einen Marktzugang, um den Schutz des geistigen Eigentums sowie um Investitionen und Regulierungen. Wie positiv sich derartige Freihandelsabkommen auswirken, beweise beispielsweise jenes mit Korea, wodurch der Exportanteil aus Österreich in dieses Land von 2011 bis 2012 um 31 % gesteigert werden konnte. Auch mit Singapur habe man ein solches Abkommen abgeschlossen und derzeit verhandle man auch mit Japan und den USA, da sich die EU davon ebenfalls positive Effekte erwarte. Insgesamt müsse der Protektionismus bekämpft werden, stellte Mitterlehner fest.

Konkret bezog sich die Diskussion im Ausschuss auf ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada (SEK [2009] 413 endg./2), das sich in der Endphase befindet, sowie auf ein Freihandelsabkommen der EU mit den südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten Ägypten, Jordanien, Tunesien und Marokko (14475/11). Nach Auskunft von Bundesminister Mitterlehner sind die Vorverhandlungen mit Marokko abgeschlossen und die Aufnahme von Verhandlungen für Anfang 2013 geplant. Auch die Gespräche mit Tunesien seien weit fortgeschritten. Mit Jordanien würden die Verhandlungen demnächst starten, wann die Aufnahme der Gespräche mit Ägypten erfolgt, sei noch offen. Die Verhandlungen hinsichtlich eines Freihandelsabkommens mit Indien, ebenfalls Tagesordnungspunkt in der heutigen Ausschusssitzung, sind bereits weit gediehen, ein Abschluss wird von der Kommission bis Mai angestrebt. Das geplante Investitionsabkommen mit China wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen, zumal die Verhandlungen darüber erst in Kürze beginnen sollen..

Die Verhandlungen über die genannten Abkommen wurden allgemein begrüßt. Ein fairer und internationaler Handel sei wichtig und schaffe auch Arbeitsplätze, merkte etwa Abgeordnete Christine Muttonen (S) an. Sie bedauerte, dass die Doha-Verhandlungen zu einem multilateralen Freihandelsabkommen derzeit stocken, die bilateralen Verträge könnten aber dazu einen wichtigen Beitrag leisten, meinte sie. Dabei dürfe man sich jedoch nicht allein auf die Liberalisierung des Handels konzentrieren, machte Muttonen geltend, die Abkommen seien kein Selbstzweck, sondern müssten dazu benützt werden, soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards zu schützen und anzuheben.

Diesbezüglich zeigte sich Abgeordneter Johannes Hübner (F) jedoch skeptisch. Das werde nur bei Ländern funktionieren, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Nettoempfänger sind, sagte er, nicht jedoch bei Ländern wie Indien und China. Dem konnte sich Abgeordneter Christoph Matznetter (S) nicht anschließen, denn die EU stelle noch immer einen großen Absatzmarkt für die Produkte dieser Länder dar, weshalb man auch den Verzicht auf unfaire Praktiken verankern könne. Als einen wesentlichen Punkt in Bezug auf China und Indien nannte Abgeordneter Gerhard Huber (B) den Schutz des geistigen Eigentums. Er regte an, Abschöpfungen auf kopierte Produkte unter Missachtung der Patentrechte einzuheben. Auch Abgeordneter Bruno Rossmann (G) verdeutlichte, dass aus seiner Sicht Handelsabkommen nicht um jeden Preis abgeschlossen werden dürften. Dazu bemerkte Wirtschaftsminister Mitterlehner, Ziel sei nicht nur, den Handel auszuweiten, sondern damit auch entsprechende Nachhaltigkeitskriterien aufgrund international akkordierter Standards einzubeziehen.

In Zusammenhang mit Indien wiesen die Abgeordneten Petra Bayr (S) und Judith Schwentner (G) auf den dringenden Bedarf der Bevölkerung nach Generika hin und kritisierten, dass dies durch die Patentrechte der Pharmafirmen erschwert werde. Dies sei eine äußerst komplexe Angelegenheit, bemerkte dazu der Wirtschaftsminister und man sei bestrebt, Benachteiligungen für die Bevölkerung zu vermeiden. Ebenso komplex gestalteten sich die Gespräche hinsichtlich der Rechte der indigenen Völker, die von den Abgeordneten Bruno Rossmann (G) und Petra Bayr (S) angesprochen worden waren.

Abgeordneter Hübner (F) vertrat die Ansicht, dass die EU von Abkommen mit Ländern des südlichen Mittelmeerraums nur beschränkt profitiere, dennoch sei eine wirtschaftliche Zusammenarbeit als Maßnahme der Entwicklungshilfe durchaus zu begrüßen. Abgeordnete Schwentner (G) wiederum hielt bilaterale Verträge mit diesen Ländern für weniger zielführend, sondern forderte eine regionale Strategie ein.

Hinsichtlich des Abkommens mit Kanada wurde seitens einiger Abgeordneter Sorge dahingehend geäußert, dass der Schutz der öffentlichen Dienstleistungen aufgeweicht werden könnte. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) kritisierte die Negativliste, wodurch seiner Meinung nach die Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zum Spielball gemacht werden. Auch Abgeordnete Christine Muttonen (S) wies auf die Notwendigkeit hin, die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich Bildung und Wasserversorgung zu schützen. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) erinnerte daraufhin auf die vom Ausschuss am 12. Mai 2011 beschlossene bindende Stellungnahme, in der die Bundesregierung verpflichtet wird darauf zu achten, dass die öffentliche Daseinsvorsorge nicht unterlaufen werde. Bundesminister Reinhold Mitterlehner betonte dazu, die Negativliste ändere nichts an der Zielsetzung, eine klare Präzisierung vorzunehmen, was einbezogen und was ausgeklammert werde.

 

 

 

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