Beitritt der Schweiz zum Erweiterten Teilabkommen über die Kulturwege des Europarats 

 

erstellt am
23. 01. 13

Bern (bak) - Der Bundesrat hat den Beitritt der Schweiz zum Erweiterten Teilabkommen über die Kulturwege des Europarats gutgeheissen. Dieses Abkommen soll einen nachhaltigen Tourismus fördern, der das europäische Kulturerbe erschliesst sowie wenig bekannte Reiseziele und regionenübergreifende Themen Europas in den Vordergrund rückt.

Das Programm des Europarats umfasst so unterschiedliche Kulturwege wie zum Beispiel die «Wikingerwege» oder den «Jakobsweg» und verfolgt das Ziel, das gemeinsame Kulturerbe der europäischen Länder auf verschiedenen thematischen Kulturwegen quer durch den Kontinent zu erschliessen. Das Programm wurde 1987 vom Europarat ins Leben gerufen und seither sind mehr als zwanzig Kulturwege erfasst worden, deren Themen eine symbolische Bedeutung für die europäische Einheit, Geschichte und Kultur haben. Sie führen zu ungewöhnlichen Reisezielen und veranschaulichen zum Beispiel die Höhlenmalerei, die Geschichte des Weinbaus, das jüdische Erbe oder die berühmtesten Friedhöfe Europas (www.culture-routes.lu).

Die Schweiz ist bereits an acht europäischen Kulturwegen beteiligt. Mit ihrem Beitritt zu diesem Erweiterten Teilabkommen, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, kann sie ihr langjähriges Engagement für einen nachhaltigen Tourismus auf europäischer Ebene fortführen. Seit seiner Schaffung war das Programm zu den Kulturwegen dermassen erfolgreich, dass für dessen Fortbestand ein spezielles Abkommen geschaffen wurde.

Ein solches Teilabkommen erlaubt den Mitgliedsstaaten des Europarates, sich freiwillig an einem spezifischen Projekt zu beteiligen und diesem eine gezielte Finanzierung zukommen zu lassen. Neben den 19 Vertragsstaaten des Kulturwegeabkommens leistet die Europäische Union einen wichtigen Beitrag zum Budget. Der Sitz des Europäischen Instituts der Kulturwege befindet sich in Luxemburg und ist für die Unterstützung der Realisierung der Wege und den Informationsaustausch zuständig. Das Grossherzogtum Luxemburg ist demnach der zweite grosse Geldgeber dieses Abkommens.

 

 

 

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