Salzburgs Finanzressort erhält neues Vollmacht-System 

 

erstellt am
04. 02. 13

Maltschnig: Handlungsfähigkeit zum Abbau des Portfolios sichergestellt / Vollmacht ist von allen sieben Regierungsmitgliedern unterschrieben
Salzburg (lk) - "Wir können nun eine weitere wichtige Grundvoraussetzung zur Abarbeitung der Salzburger Finanzaffäre abhaken." So kommentierte Finanzreferent Landesrat MMag. Dr. Georg Maltschnig die am 04.02. im Arbeitsausschuss der Landesregierung erfolgte Unterschrift aller sieben Regierungsmitglieder unter die neue Handlungsvollmacht für die Finanzabteilung. Maltschnig: "Diese Vollmacht ist die Grundvoraussetzung, um die Risiken im Landes-Portfolio rasch abzubauen bzw. abzusichern."

Endgültige, für den Abbau des gesamten Finanzportfolios verbindliche Strukturen für das Finanzmanagement des Landes würden derzeit gemeinsam mit den beiden Experten Univ.-Prof. Mag. Dr. Meinhard Lukas und Dr. Walter Knirsch ausgearbeitet. "Um aber die Handlungsfähigkeit des Landes jetzt unmittelbar sicherzustellen, ist die nun genehmigte Vollmacht eine sinnvolle Übergangslösung", betonte Maltschnig.

Konkret sieht das Vollmachten-System, mit dem das Derivate- und Wertpapier-Portfolio in den kommenden Wochen und Monaten abgebaut werden soll, neben dem Vier-Augen-Prinzip folgende Vorgangsweise vor:

1. Die als externe Berater engagierten Spezialisten der Firma Ithuba empfehlen die Strategie für die Sofortmaßnahmen.

2. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) überprüft diese Empfehlung, führt also einen fachlichen Gegen-Check durch.

3. Auf Basis der Empfehlungen wird in Absprache mit Lukas und Knirsch die entsprechende Vollmacht erstellt.

4. Diese Vollmacht muss durch alle Mitglieder der Landesregierung genehmigt werden.

5. Es gibt keine General-Vollmacht mehr. Die Vollmacht ist auf einzelne Gruppen von Geschäften bzw. Wertpapiere beschränkt. Gegebenenfalls muss eine neue Vollmacht ausgestellt werden.

6. Die Vollmachten sind zeitlich befristet (derzeit in der Regel bis 30. Juni 2013).

7. Die von den Geschäftspartnern übermittelten Unterlagen werden sowohl der Abteilung 8 Finanz- und Vermögensverwaltung des Landes als auch dem Landesrechnungshof übermittelt.

 

 

 

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