Konstituierende Sitzung des Finanz-Untersuchungsausschusses 

 

erstellt am
30. 01. 13

Astrid Rössler von den Grünen zur Vorsitzenden gewählt / Weitere Vorgangsweise und Sitzungstage festgelegt
Salzburg (lk) - Am 30. Jänner, fand unter dem Vorsitz von Landtagspräsident Simon Illmer die konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses des Salzburger Landtages zum Thema "Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001" statt. Zur Vorsitzenden wurde LAbg. Dr. Astrid Rössler und zu ihrem Stellvertreter wurde in offener Abstimmung LAbg. Friedrich Wiedermann gewählt. Nachdem in zwei geheimen Wahlgängen keine Mehrheit für eine/n Kandidaten/in erzielt werden konnte, wurde der Vorsitz per Los entschieden.

Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind Klubvorsitzender Mag. Roland Meisl, LAbg. Ingrid Riezler (beide SPÖ), LAbg. Mag. Hans Scharfetter, LAbg. Dr. Christian Stöckl (beide ÖVP), LAbg. Lukas Essl, LAbg. Friedrich Wiedermann (beide FPÖ), Fraktionsvorsitzender Cyriak Schwaighofer und LAbg. Dr. Astrid Rössler (beide Grüne). Als Ersatzmitglieder wurden von der SPÖ LAbg. Mag. Hilde Eisl und LAbg. Dr. Nicole Solarz, von der ÖVP LAbg. Dr. Brigitta Pallauf und LAbg. Dr. Florian Kreibich und von der FPÖ Klubvorsitzender Dr. Karl Schnell und LAbg. Ernst Rothenwänder nominiert. Die Vorsitzende, ihr Stellvertreter sowie die weiteren Ausschussmitglieder aus den Reihen der Landtagsfraktionen wurden von Landtagspräsident Illmer angelobt.

Im Untersuchungsausschuss vertreten sind weiters Richter Dr. Anton Wagner, Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Heinrich Christian Marckhgott, Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber und Landtagsdirektor-Stellvertreter Dr. Wolfgang Kirchtag. Außerdem wird jeweils ein/e Mitarbeiter/in der Landtagsklubs an den Sitzungen teilnehmen. Als Untersuchungsgegenstand hat der Salzburger Landtag am 23. Jänner die "Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001" festgelegt (siehe Meldung Untersuchungsausschuss prüft "Finanzmanagement des Landes Salzburg seit 2001" vom 23.1.).

Heute wurde diskutiert und beschlossen, welche Unterlagen für die Beratungen angefordert werden. Einig waren sich die Mitglieder des Untersuchungsausschusses, dass die Arbeit möglichst zügig und effizient abgewickelt werden soll. Mit der Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen soll Ende Februar begonnen werden, sodass bis zur Landtagswahl am 5. Mai 2012 Ergebnisse vorliegen. Bis Mitte dieser Woche sollen die vier Fraktionen ihre Vorschläge für Beweisbeschlüsse vorlegen. Die Beweisbeschlüsse sollen voraussichtlich bei der nächsten Sitzung am Freitag, 1. Februar, gefasst werden. Danach können die Liste der Zeugen erstellt und die Termine für deren Einvernahmen festgesetzt werden.

Auf der Tagesordnung stand auch die Erstellung eines Terminplanes für die weitere Tätigkeit des Untersuchungsausschusses. Grundsätzlich wurden die Dienstage (ganztags) und fallweise auch Mittwoch oder Freitag (vormittags) als Sitzungstage festgelegt. Als Termine für Sitzungen wurden vorläufig der 5., 8., 20., 22. und 26. Februar, 1., 5., 8., 12., 15., 19., 22. März sowie der 3.und 5. April reserviert.

Sitzungen des Untersuchungsausschusses sind nicht öffentlich
In § 3 der Landtagsuntersuchungsausschüsse-Verfahrensordnung ist fixiert, dass die Beratungen des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich sind. Sie werden auch nicht auf die Bildschirme im Landtagssitzungs- und Landtagsvorsaal oder im Internet übertragen. Der Inhalt der Beratungen und die Inhalte der Aussagen von Auskunftspersonen in diesen nicht öffentlichen Sitzungen sind vertraulich. Die von den öffentlichen Ämtern vorgelegten Akten dürfen nicht veröffentlicht werden (§ 4).

Bei diesen nicht öffentlichen Sitzungen wird das Landes-Medienzentrum in Abstimmung mit dem Landtagspräsidenten ein Abschlusskommunique veröffentlichen.

Öffentliche Anhörung von Auskunftspersonen/Sachverständigen
Die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen (§ 8) hingegen ist öffentlich. Die entsprechenden Termine dafür werden bekannt gegeben, sobald diese feststehen. Für diese Sitzungen müssen sich die Medien im Landes-Medienzentrum akkreditieren. Über nähere Details wird das Landes-Medienzentrum rechtzeitig informieren.

 

 

 

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