Bildungsteilzeit / Fachkräftepaket

 

erstellt am
29. 01. 13

 Hundstorfer: Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium werden Qualifikationen der ArbeitnehmerInnen weiter verbessern
Fachkräftepaket im Ministerrat beschlossen
Wien (bmask) - "Der Schlüssel zu einer konstanten beruflichen Karriere liegt in einer möglichst guten Ausbildung. Je besser die Qualifizierung ist, umso geringer ist das Risiko arbeitslos zu werden. Daher wird der Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung weiter darauf bleiben, das Qualifikationsniveau der ArbeitnehmerInnen zu verbessern", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 29.01. nach Beschluss des Fachkräftepakets im Ministerrat. Im Fachkräftepaket sind die Bildungsteilzeit, das Fachkräftestipendium, Änderungen bei der Bildungskarenz und ein leichterer Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz enthalten.

Mit der soeben beschlossenen Bildungsteilzeit wird es möglich, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis weiterzubilden. Vor allem gering qualifizierte Personen sollen so für Weiterbildungsmaßnahmen gewonnen werden, unterstrich Hundstorfer. Vereinbaren ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen eine Reduktion der Arbeitszeit, damit sich der/die ArbeitnehmerIn weiterbilden kann, erhalten ArbeitnehmerInnen in Zukunft Teilzeitweiterbildungsgeld. Das Teilzeitweiterbildungsgeld beträgt bei Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte der Normalarbeitszeit (20 Stunden) monatlich 456 Euro, bei Reduktion der Arbeitszeit um ein Viertel monatlich (10 Stunden) 228 Euro.

Das Fachkräftestipendium (vergleichbar mit dem Selbsterhalterstipendium für Studien) ermöglicht es künftig, gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen sich mit Hilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen und zu Pflegekräften ausbilden zu lassen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, um in dieses Programm einsteigen zu können. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage für die Dauer der Ausbildung (max. 3 Jahre) gewährt werden. Es ist eine Finanzierung im Ausmaß von maximal 25 Mio. Euro für 2013 und 2014 vorgesehen, die Abwicklung wird durch das AMS erfolgen. Vom Fachkräftestipendium profitieren knapp 2.000 Personen pro Jahr.

Neuerung gibt es auch bei der Bildungskarenz: Wer in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, wird künftig nach einem Semester einen Leistungsnachweis (wie beim Bezug der Familienbeihilfe) vorweisen müssen. Dies ist Voraussetzung für den Fortbezug des Weiterbildungsgelds. Um in Bildungskarenz gehen zu können, muss man künftig eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vorweisen.

"Mit den beschlossenen Maßnahmen hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass für sie ein stabiler Arbeitsmarkt und ein funktionierender, leistungsfähiger Sozialstaat von zentraler Bedeutung sind", schloss Hundstorfer.


 

 Mitterlehner: Gesetzespaket bringt Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium und unbürokratischere Rot-Weiß-Rot-Karte
Ministerrat beschließt wichtige Weiterbildungsmaßnahmen und Verfahrenserleichterung bei Rot-Weiß-Rot-Karte
Wien (bmwfj) - Mit der Bildungsteilzeit und dem Fachkräftestipendium hat der Ministerrat am 29.01. zwei wichtige Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen. Darüber hinaus wird der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Schlüsselkräfte und Unternehmen erleichtert. "Mit diesem Paket verbessern wir die Weiterbildungschancen der Beschäftigten in Österreich und sichern gleichzeitig den Fachkräftebedarf der Unternehmen. Aufgrund des demographischen Wandels und des starken internationalen Wettbewerbs müssen wir in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt mehr denn je auf den Faktor Qualifikation setzen", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Die ab Juli 2013 mögliche Bildungsteilzeit ist ein attraktives und effizientes berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot, das die weiterhin bestehende Bildungskarenz optimal ergänzt. "Eine zentrale Verbesserung ist, dass man auch während der Weiterbildung aktiv im Beruf bleiben kann und nicht aufhören muss zu arbeiten. In der Praxis wird sich daher die Qualifizierung stärker am Bedarf des jeweiligen Unternehmens und des Arbeitsmarktes ausrichten", betont Mitterlehner.

Die Arbeitnehmer sollen während der Bildungsteilzeit, die zumindest vier Monate und maximal zwei Jahre dauern kann, einen teilweisen Lohnersatz aus Mitteln des Arbeitsmarktservice erhalten. Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Unternehmen kann die Arbeitszeit zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, darf jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken. Davon abhängig liegt die Höhe des Bildungsteilzeitgeldes bei bis zu 456 Euro. "Mit der Bildungsteilzeit wollen wir neue Zielgruppen zur Weiterbildung motivieren. Gerade bei den geringer Qualifizierten liegt der größte Handlungsbedarf", so Mitterlehner.

Neues Fachkräftestipendium ab Juli 2013
Das ab Juli 2013 beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragbare Fachkräftestipendium ermöglicht gering und mittel qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitslosen, sich zu Facharbeitskräften in bestimmten Mangelberufen ausbilden zu lassen. "Dadurch kontern wir dem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko von geringer qualifizierten Arbeitnehmern und sichern gleichzeitig den Fachkräftebedarf der Unternehmen", so Mitterlehner. Die Gewährung des Stipendiums ist von der Zustimmung des Arbeitsmarktservice abhängig, das die jeweiligen Berufe und arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifikationen in einer Richtlinie festlegt. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage (von 795 Euro im Jahr 2013) für die Dauer der Ausbildung gewährt werden.

Verfahrenserleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte
Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bringt die im Ministerrat beschlossene Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine wesentliche Verbesserung. Künftig sollen Arbeitgeber von Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte auch für den Ausländer bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen können. Bisher musste der Arbeitnehmer den Antrag selbst im Ausland bei der Vertretungsbehörde einbringen, die dann den Antrag weitergeleitet hat, wodurch die Verfahren länger gedauert haben. Selbst Drittstaats-Angehörige, die visumsfrei einreisen dürfen, konnten den Antrag zwar in Österreich einbringen, dürfen bis zum Abschluss des Verfahrens aber keine Beschäftigung aufnehmen. "Mit der Novelle ermöglichen wir eine deutliche Verfahrensbeschleunigung und schaffen Erleichterungen für die Unternehmen und die Schlüsselkräfte. Damit ist der Standort Österreich beim Werben um internationale Spitzenkräfte noch wettbewerbsfähiger", betont Mitterlehner.


 

 Mit guter Ausbildung zum Erfolg
Ministerrat beschließt Fachkräftepaket
Wien (ak) - "Je besser die Ausbildung, umso besser die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das gilt besonders für weniger qualifizierte Menschen", begrüßt AK Präsident Herbert Tumpel das im Ministerrat beschlossene Fachkräftepaket. Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium machen es möglich, sich auch bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis beruflich weiterzubilden. Bei der Bildungsteilzeit erhalten die ArbeitnehmerInnen Teilzeitweiterbildungsgeld. Das ist ein Angebot, das das Qualifikationsniveau der ArbeitnehmerInnen verbessern soll und kann, ist Tumpel überzeugt. Die Wirtschaft klagt immer wieder über Fachkräftemangel, mit dem Fachkräftestipendium gibt es künftig ein gutes Instrument der Höherqualifizierung in Mangelberufen und in der Pflege. Das Arbeitsmarktservice bekommt damit ein zusätzliches Instrument zur aktiven Arbeitsmarktpolitik.


 

 Foglar: Wichtige ÖGB-Forderungen umgesetzt
Lebensbegleitendes Lernen darf nicht nur Schlagwort bleiben
Wien (ögb) - "Das heute im Ministerrat beschlossene Fachkräftepaket enthält viele Punkte, die der ÖGB gefordert hat, um die Weiterbildungsmöglichkeiten für alle ArbeitnehmerInnen zu verbessern", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar. "Weiterbildung, genau so wie Bildung generell, kann nicht von sozialem oder finanziellem Status und beruflicher Stellung abhängen, sondern muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein."

"Mit dem Fachkräftepaket sind einige Steine aus dem Weg geräumt worden, die viele ArbeitnehmerInnen bisher von beruflicher Weiterbildung und Höherqualifizierung ausgeschlossen haben", so Foglar. "Für NiedrigverdienerInnen, die bisher kaum an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, bringen die beschlossenen Maßnahmen wesentliche Verbesserungen." Damit sei ein weiterer wichtiger Schritt zur höheren Beteiligung Erwachsener an Weiterbildung getan, das Ende des Weges sei allerdings damit noch nicht erreicht, so Foglar. Auch sei bei der Umsetzung genau darauf zu achten, dass Bildungswillige auch wirklich alle Informationen und gesicherten Zugang hätten.

Auch mit dem Teilzeitweiterbildungsgeld sei ein großer Schritt in Richtung lebensbegleitendes Lernen gemacht, denn die Einkommenseinbußen durch Reduktion der Arbeitszeit hätten viele von Bildungsmaßnahmen abgehalten. "Die Einkommensverringerung wird nun teilweise ausgeglichen, wir hoffen, dass diese neue Möglichkeit einen Weiterbildungsschub auslösen wird", so Foglar. "Denn höhere Qualifikationen bringen auf Sicht natürlich auch höhere Einkommen."

"Das Fachkräftepaket ist gut geeignet, den Zugang der heimischen ArbeitnehmerInnen zu beruflicher Aus- und Weiterbildung zu verbessern", sagt Foglar. "Die Qualifikationen der Beschäftigten zu steigern nutzt ihnen selbst, denn es erhöht ihre Arbeitsplatzchancen und ihre Einkommen. Gut ausgebildete Fachkräfte nutzen aber auch der Wirtschaft. Denn wer zu wenig ausbildet, hat auch zu wenig Fachkräfte."


 

 Khol: Umsteigen statt ausbrennen!
Regierung setzt wichtige weitere Schritte für gesundes längeres Arbeiten
Wien (seniorenbund) - Zu den im Ministerrat vorliegenden neuen Arbeitsmarkt- bzw. Bildungsmaßnahmen "Bildungsteilzeit" und "Fachkräftestipendium" hält Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und Präsident des Österreichischen Seniorenrates, fest:

"Die Bundesregierung setzt heute wichtige weitere Schritte für gesundes längeres Arbeiten. Denn die Maßnahmen der Bildungsteilzeit und des Fachkräftestipendiums sind neue und wichtige Instrumente um allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Umstieg in neue Berufe oder eine höhere Qualifizierung wesentlich zu erleichtern. Dies ist neben einer wichtigen Bildungsmaßnahme vor allem eines: Echte Prävention gegen das so häufig auftretende 'Burn-out'. Denn: Wer umsteigt muss nicht ausbrennen!"

"Besonders positiv sticht dabei ins Auge, dass die Neuregelungen keine Altersgrenzen vorsehen. Das heißt, dass wir auch Menschen wenige Jahre vor dem möglichen Pensionsantritt noch Chancen eröffnen. Neue Wege im Beruf statt alte Wege in die Pension - dies ist der Weg den wir mit diesen Regelungen ganz im Sinne eines wichtigen gemeinsamen Ziels gehen - nämlich das tatsächliche Pensionsantrittsalter möglichst rasch an das gesetzliche Antrittsalter heranzuführen. Im Namen der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf ich ausdrücklich Arbeitsminister Hundstorfer und Wirtschaftsminister Mitterlehner danken. Konstruktiv bis zum Wahltag zusammenarbeiten, gemeinsam Ziele erreichen, diesem Seniorenbund-Motto folgt die Bundesregierung mit diesen Neuregelungen vorbildhaft", hält Khol abschließend fest.


 

 Neumayer: Industrie begrüßt Einführung der Bildungsteilzeit
Förderung der Weiterbildung bei aufrechtem Dienstverhältnis sichert langfristig Arbeitsplätze - Verbesserung bei der Rot-Weiß-Rot Karte wird begrüßt
Wien (pdi) - "Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen, ist ein wichtiges Instrument um die fachliche Qualifikation zu fördern und aufrecht zu erhalten. Daher begrüßen wir die Einführung der Bildungsteilzeit sehr", so der der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer zu dem im Ministerrat beschlossenem Modell. Dadurch kann nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiterin, Mitarbeiter die Arbeitszeit einvernehmlich reduziert werden, um neben der Berufstätigkeit Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Weiterbildungsmaßnahmen basieren auf Freiwilligkeit, "alle sollen davon profitieren", betonte Neumayer. "Deshalb brauchen Unternehmen die größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung. Warum eine Bildungsteilzeit daher mindestens vier Monate dauern muss, ist nicht verständlich", so der IV-Generalsekretär. Die Industrie würde eine Verkürzung des Mindestzeitraums für die Bildungsteilzeit von vier auf zwei Monaten empfehlen.

Durch das ebenfalls im Zuge der Novelle vorgesehene Fachkräftestipendium, vergleichbar einem Selbsterhalterstipendium für Studien, können sich künftig gering und mittel qualifizierten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitslose mit Hilfe eines Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen ausbilden lassen. "Ein erster wichtiger Schritt um dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken", so Neumayer.

Auch bei der Rot-Weiß-Rot-Card wurden deutliche Verbesserungen erzielt. Nach der Neuregelung können in Zukunft Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Card bzw. Blaue Karte EU für die drittstaatsangehörige Person bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen. "Durch diese Verbesserung erwarten wir für österreichische Unternehmen und Schlüsselkräfte künftig eine Verfahrensbeschleunigung und Erleichterungen bei der Verfahrensabwicklung." so Neumayer. "Allerdings wurden Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen immer noch nicht berücksichtigt. Wir dürfen keine Unterschiede zwischen den Akademikern machen, und müssen auch den Bachelor-Absolventen die Möglichkeit eröffnen, ihre hier erworbenen Qualifikationen am österreichischen Arbeitsmarkt einzubringen. Es ist sowohl gesamtwirtschaftlich als auch gesellschaftlich ein Verlust, dass diese jungen Menschen, die gut integriert und ausgebildet sind mit ihrem Wissen und ihren Qualifikationen Österreich wieder verlassen, wo wir doch dringend qualifizierte Arbeitskräfte suchen", betonte der IV-Generalsekretär. Sinnvoll wäre es auch, "künftig Forscher und wissenschaftliches Personal in die Systematik der Rot-Weiß-Rot-Card aufzunehmen", so Neumayer. Forscherinnen und Forscher hätten zwar derzeit einen besonderen Aufenthaltstitel, diese ursprünglich als Anreiz gedachte Regelung, berge aber wesentliche Nachteile gegenüber der attraktiven Rot-Weiß-Rot-Card.

Kritisch sei demgegenüber die vorgesehene Übertragung des langen siebenjährigen Übergangsarrangements (2+3+3-Modell) zur Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Kroatien. Auch für Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens enden die Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit erst mit 31. Dezember 2013. Bereits die Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten mit 1. Mai 2011 erfolgte zu spät und hat Österreich einen Wettbewerbsnachteil beschert. Viele Fachkräfte aus Osteuropa sind bereits vor Jahren in andere EU-Staaten gewandert und damit am österreichischen Arbeitsmarkt vorbeigezogen. "Angesichts des Fachkräftemangels wäre daher eine raschere Öffnung gegenüber Bulgarien und Rumänien sinnvoll. Zudem sind die langen Übergangsfristen für Kroatien nicht nachvollziehbar. Eine Verschlechterung der österreichischen Arbeitsmarktsituation oder gar eine schwerwiegende Störung des nationalen Arbeitsmarktes aufgrund einer Öffnung gegenüber Kroatien ist vor allem unter Berücksichtigung der Größe des kroatischen Arbeitsmarktes nicht zu erwarten. Möchten wir in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben, ist ein attraktives Zuwanderungssystem unverzichtbar", so Neumayer.

 

 

 

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